Rangänderung Grundbuch

Ein Kreditinstitut hat eine Grundschuld für ein Darlehen eintragen lassen. Nach dem Eintrag soll ein lebenslanges Wohnrecht in Abteilung II eingetragen werden. Muss das KI diesem Eintrag zustimmen, da es die Werthaltigkeit der Grundschuld beeinflusst, auch wenn es im Rang nachhaltig ist?

Ein Kreditinstitut hat eine Grundschuld für ein Darlehen
eintragen lassen. Nach dem Eintrag soll ein lebenslanges
Wohnrecht in Abteilung II eingetragen werden. Muss das KI
diesem Eintrag zustimmen, da es die Werthaltigkeit der
Grundschuld beeinflusst, auch wenn es im Rang nachhaltig ist?

Nachrangige Recht, auch in der II.Abteilung sind und bleiben nachrangig. Im Fall einer Zwangsversteigerung kann das Wohnrecht aus dem Grundbuch „rausgekegelt“ werden. Das bedeutet, das evtl. Vorranggläubiger hiervon nicht betroffen sind und kein Mitspracherecht haben!

Grüßle

Ein Kreditinstitut hat eine Grundschuld für ein Darlehen
eintragen lassen. Nach dem Eintrag soll ein lebenslanges
Wohnrecht in Abteilung II eingetragen werden. Muss das KI
diesem Eintrag zustimmen, da es die Werthaltigkeit der
Grundschuld beeinflusst, auch wenn es im Rang nachhaltig ist?

Ok, verstehe ich das richtig, dass bei einer evtl. Zwangsversteigerung das nachrangige Wohnrecht nichtig ist und der Berechtigte das Wohnrecht verliert?

Hallo erstmal,

Ok, verstehe ich das richtig, dass bei einer evtl.
Zwangsversteigerung das nachrangige Wohnrecht nichtig ist und
der Berechtigte das Wohnrecht verliert?

Nichtig ist nicht der juristische Ausdruck, aber vom Ergebnis her läuft es regelmäßig auf das selbe Ergebnis hinaus. Der Versteigerungserlös reicht nicht mal aus um die erstrangige Absicherung zu bedienen, und was nachrangig ist, geht dann leer aus. Das ist ja auch gerade der Charme der Rangfolge.

Gruß vom Wiz