Rangfolge bei Schulden bei Neumietern

Hallo!

Mieter hat eidesstattliche Vers. abgegeben, wurde aber erstmal auf 1 Jahr ausgesetzt (ohne Tilgung).
Mietvertrag kommt danach zustande!
Kann es passieren, dass nach Ablauf des 1 Jahres erst der andere Gläubiger befriedigt BEVOR ich meine Miete bekomme???
Die Miete ist genauso hoch wie die Miete zuvor!!

Wer kann helfen???

Danke, barthez

wer soll das hier verstehen ?
gehts auch im Zusammenhang,sonst bitte sein lassen

Es gibt bei Schulden grundsätzlich keine Rangfolge. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Dieses gilt aber nur für die Zwangsvollstreckung und andere Maßnahmen

Der Schuldner kann sich aber nicht darauf berufen, dass er erst andere Schulden bezahlt, bevor er Ihre Miete bezahlt. Er bricht so den Mietvertrag, der gültig ist.

Sie sollten sich an einen Anwalt für Mietrecht wenden.

Hab ich das richtig verstanden?
Der Mieter hat keine Miete gezahlt und kam in Schulden und musste deswegen eine Eidesstattliche Versicherung abgeben?
Und er bekam dannach noch einen Mietvertrag für eine neue Wohnung oder die alte Wohnung mit den Mietschulden?
Auch bei Eidesstattlicher Versicherung muss man Miete zahlen, nur die Schulden wird er später Tilgen müssen und in Raten abzahlen. Aber Miete muss er trotzdem zahlen. Es wird nur berechnet wieviel an Raten er von den Schulden zahlen kann, mitberechnet werden dann auch die monatlichen Ausgaben und dazu gehört auch Miete.
Sollte ich dies missverstanden haben dann bitte ich sie es ausführlicher zu erklären worum es genau geht.
MFG
Feivel

AantA

Antwort: Würde gerne antworten, aber die Fragestellung ist für meine Begriffe verwirrend gestellt. Was hat die EV mit der Miete zu tun? Haben Sie Ihre Mietforderungen durch einen Mahngescheid gesichert?
Was meinen Sie mit den anderen Gläubigern?Aus diesem Grunde möchte ich keine Antwort abgeben, denn sie könnte aufgrund der geschilderten Fragen falsch sein.

Hallo,
gepfändet wird ja nicht die Miete, sondern das Einkommen. Gepfändet werden darf nur, wenn eine titulierte Forderung vorhanden ist (Vollstreckungsbescheid). Wenn der Mieter keine Mietrückstände hat, gibt es keine Handhabe, sich die Mietzahlung vorrangig zu sichern. Bei Pfändungen ist es so, dass derjenige, der zuerst einen Pfändungsbeschluss erwirkt, auch zuerst das pfändbare Einkommen erhält. Alle weiteren Gläubiger müssen sich in die Reihe stellen. Allerdings ist nicht das ganze Einkommen pfändbar. Das Existenzminimum muss jedem Schuldner erhalten bleiben. Davon kann er auch seine Miete bestreiten. Die gesetzliche Pfändungstabelle gibt darüber Auskunft, wie hoch bei welchem Einkommen mit wieviel Unterhaltsverpflichtungen der Pfändungsbetrag ist. Natürlich kann es auch zu einer Kontopfändung kommen. Das ist schlecht für die Miete, die zumeist über einen Dauerauftrag vom Konto überwiesen wird. Allerdings hat auch hier der Schuldner die Möglichkeit Pfändungsschutz zu beantragen oder sein Konto noch 4 Wochen nach Eingang der Kontopfändung in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln zu lassen. Damit ist auch hier die Miete gesichert.
Aber vielleicht meinst du die Kaution? Die gehört, auch im Falle einer Pfändung, vorrangig dem Vermieter, damit er Schäden ausgleichen kann, die nach Auzug in der Wohnung sind. Nur wenn davon etwas übrig bleibt und eine Kautionspfändung vorliegt, muss dieser Rest dann an den Pfändungsgläubiger überwiesen werden.
Ich würde einem solchen Mieter den Gang zu einer Schuldnerberatungsstelle empfehlen.
Viele Grüße
Micha

Hallo, habe ich das jetzt richtig verstanden, der Mieter hat seine Schulden ein jahr stunden lassen und die Ev abgegeben. Eine Ev ist drei Jahre gültig und der jenige ist nicht zahlungsfähig was diesen Gläubiger angeht für die er die Ev abgegeben hat. Sind sie denn Gläubiger oder der Vermieter? Hab Ihre Aussage nicht richtig verstanden. Denn trotz Ev ist der Mieter verpflichtet seine Miete zu zahlen, da können noch so viele Gläubiger geld wollen
Hallo!

Mieter hat eidesstattliche Vers. abgegeben, wurde aber erstmal
auf 1 Jahr ausgesetzt (ohne Tilgung).
Mietvertrag kommt danach zustande!
Kann es passieren, dass nach Ablauf des 1 Jahres erst der
andere Gläubiger befriedigt BEVOR ich meine Miete bekomme???
Die Miete ist genauso hoch wie die Miete zuvor!!

Wer kann helfen???

Danke, barthez