Rangfolge der Staatsorgane

Hi.

Der Bundeskanzler ist ja der mächtigste Mann in Deutschland, aber nicht der höchste von der Rangfolge her.
Stimmt die folgende Rangfolge ?

  1. Bundespräsident
  2. BundesRatspräsident
  3. BundesTagsräsident
  4. Bundeskanzler

Danke.

Hallo,

  1. Bundespräsident
  2. BundesTagsräsident
  3. Bundeskanzler
  4. BundesRatspräsident

so ists besser.

Gruß,
Christian

Hallo Christian,

  1. Bundespräsident
  2. BundesTagsräsident
  3. Bundeskanzler
  4. BundesRatspräsident

der Bundesratspräsident ist doch Stellvertreter des Bundespräsidenten. Müsste er dann nicht die Nummer 2 sein?

Gruß, Joe

Hallo Jörg,

  1. Bundespräsident
  2. BundesTagsräsident
  3. Bundeskanzler
  4. BundesRatspräsident

der Bundesratspräsident ist doch Stellvertreter des
Bundespräsidenten. Müsste er dann nicht die Nummer 2 sein?

wollen wir das mal aufdröseln: Der Bundespräsident ernennt den Bundeskanzler, der Bundestagspräsident ist Herr über das Organ, was den BK wählt (und über das oberste Gesetzgebungsorgan) und der Bundesratspräsident…? Der muß warten, bis der Bundespräsident verhindert ist. Das ist sowas ähnliches, wie der 48. in der Thronfolge zu sein :wink:

Gruß,
Christian

Genau
Hallo Protokollfreunde,

diese Frage ist also nur protokollarisch wichtig. Soll heißen, wenn ein w-w-w’er mal alle Herren auf einmal trifft, muss er sie in dieser Reihenfolge begrüßen. Wenn er aber etwas entschieden haben will, verdrückt er sich danach mit dem Kanzler. An Position Fünf folgt dann der Präsident des BVerfG.

Gruß,
Andreas, der das Vergnügen noch nicht hatte.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Der Bundeskanzler ist ja der mächtigste Mann in Deutschland,
aber nicht der höchste von der Rangfolge her.
Stimmt die folgende Rangfolge ?

  1. Bundespräsident
  2. BundesRatspräsident
  3. BundesTagsräsident
  4. Bundeskanzler

Hallo, meine Wertung:

  1. Bundespräsident ( Staatsoberhaupt)
  2. Bundesratspräsident ( Vertreter im Verhinderungsfall des B-Präsidenten)
  3. Bundeskanzler
  4. Bundesminister ( einer aus deren Reihen vertritt den Bundeskanzler )

Der Bundestagspräsident führt die Verwaltung des Bundestages. Macht hat er keine. Und das ist bei der derzeitigen Besetzung gut so.

Gruss Günter

Hi,

  1. Bundespräsident ( Staatsoberhaupt)
  2. Bundesratspräsident ( Vertreter im Verhinderungsfall des
    B-Präsidenten)
  3. Bundeskanzler
  4. Bundesminister ( einer aus deren Reihen vertritt den
    Bundeskanzler )

fragen wir doch das Original:
http://www.bundestag.de/presse/bp/2001/bp0107b/01080…

Gruß,
Christian

P.S.
Die Sache mit den Vertretungsregeln ist sekundär. Die Frage ging doch in Richtung Gegenwart und nicht in Richtung Ausnahmesituation.
Also nochmal:
Bundespräsident
Bundestagspräsident
Bundeskanzler
Bundesratspräsident

Danach scheiden sich die Geister, ob nun der Bundesverfassungsgerichtspräsident folgt oder der Bundesratspräsident. Es gab Zeiten, da stand rein faktisch das BVerfG vor dem Bundespräsidenten .

Es gibt keine Rangfolge!
N`Abend,

über die vielen unterschiedlichen Antworten habe ich mich doch etwas gewundert, denn so etwas wie eine offizielle Rangordnung gibt es in diesem Sinne nicht, zumindest nicht vergleichbar beispielsweise mit den Dienstgraden der Armee.
Eine klare Rangfolge impliziert ja auch zumindest irgendeine Weisungsbefugnis oder weitergehende Rechte.
So gesehen kann man nur sagen, daß der Bundespräsident das Staatsoberhaupt ist, also Nr.1 - mehr läßt sich nicht aus der Verfassung eindeutig herauslesen. Jemand, der in bestimmten Fällen der Vertreter einer Person ist, ist ja nicht zwangsläufig ihr Vize.

Gruß
L.

Hallo,

das sieht der Bundestag selbst anscheinend etwas anders:

Der zweite Mann im Staat
Der Ältestenrat bzw. der Vorältestenrat leistet also gewissermaßen die notwendigen Vorarbeiten, ehe der Bundestagspräsident zum ersten Mal zur Glocke greift. Über dessen Status ist oft debattiert worden. Er ist der zweite Mann im Staat, obgleich er mit der Richtlinienkompetenz der Politik nichts zu tun hat, Gesetze des Bundestages nicht verantworten muß, für die Entscheidungen des Parlaments nicht zur Rechenschaft gezogen werden und außerhalb der ureigenen Zuständigkeiten keine Beschlüsse fällen kann, die das Parlament politisch binden können.

(http://www.bundestag.de/presse/bp/1998/bp9805/980501…)

Ciao
Kaj

Hallo,

das sieht der Bundestag selbst anscheinend etwas anders:

Mag sein, aber die „Meinung des Bundestages“ ist solange nicht von Belang, wie sie nicht in einem Gesetz oder dergleichen verewigt wird.

Außerdem ist doch klar, daß der Bundestag sich selbst, als höchste Instanz versteh und seinem Vorsitzenden so einen hohen Stellenwert zurechnet.

Gruß
L.