Rangierparkplatz & Kfz-Versicherung...?

In meinem letztjährigen Italienurlaub habe ich in der Nähe eines Badestrandes einen merkwürdigen Parkplatz gesehen. Es handelte sich um einen bewachten, öffentlichen Parkplatz auf engster Fläche für ca. 20 Autos.
Vielleicht kennt Ihr derartige Rangierparkplätze? Es wird in
mehreren Reihen geparkt. JEDER der dort parken will, lässt den
Autoschlüssel stecken oder übergibt ihn dem „Wächter“. Wenn jemand aus den hinteren Reihen wegfahren will, kommt der Parkplatzwächter und fährt die Autos aus den vorderen Reihen - die den Weg versperren - bei Seite. Dann kann man aus der hinteren Reihe wieder hinausfahren. Der Wächter stellt dann die soeben bewegten Autos nun wieder in die neu entstandenen hinteren Lücken.

In Deutschland habe ich sowas noch nie gesehen. Gibt es so etwas hierzulande?

In diesem Zusammenhang finde ich auch die hypotetische Frage interessant, wie es sich mit einer deutschen Autoversicherung verhalten würde, wenn:

  1. der Wächter mit dem abgestellten Fahrzeug des Turisten ein anderes Auto Beschädigt? Falls sich die Haftungsfrage vor Ort -erwartungsgemäß - nicht klären lassen würde: springt in so einem Fall die Kfz-Haftpflichtversicherung ein? Würde die Vollkaskoversicherung im gleichen Fall auch den eigenen Schaden regulieren?

  2. Würde das Auto geklaut werden - müsste dann die Kaskoversicherung bezahlen? Der Turist hätte zwar den Schlüssel aus der Hand gegeben, doch im guten Glauben und im Einklang mit den ortsüblichen Vorgehensweisen. Auch handelt es sich hier um einen offiziellen, bewachten Parkplatz, der ein hohes Maß an Sicherheit annehmen lässt.

Kennt Ihr solche Parkplätze?
Theoretisch könnte sowas aber auch in der Tiefgarage eines Luxushotels passieren…
Was meint Ihr zu diesen kniffligen Versicherungsfragen?

einem Fall die Kfz-Haftpflichtversicherung ein? Würde die
Vollkaskoversicherung im gleichen Fall auch den eigenen Schaden regulieren?

Nach unserer Rechtslage ja. Der Wächter ist berechtigter Fahrer, der Halter hat ihm das Bewegen des Fahrzeuges erlaubt. Also zahlt die Haftpflicht für Schäden, die der Wächter verursacht. Der Halter zahlt allerdings die höhergestufte Versicherungsprämie. Die Vollkasko zahlt ebenfalls den unfallbedingten Schaden am eigenen Auto. Ob das auch in Italien gilt, kann ich nicht sagen.

  1. Würde das Auto geklaut werden - müsste dann die Kaskoversicherung bezahlen?

Nein.

Der Turist hätte zwar den Schlüssel aus der Hand gegeben,

Nicht aus der Hand gegeben, sondern im Fahrzeug stecken lassen. Das reicht für einen Leistungsausschluß.

doch im guten Glauben und im

Worauf ? Darauf dass die Versicherung einen Diebstahl entschädigt ?

Einklang mit den ortsüblichen Vorgehensweisen. Auch handelt es

Die interessieren eine Versicehrung nicht.

sich hier um einen offiziellen, bewachten Parkplatz, der ein
hohes Maß an Sicherheit annehmen lässt.

Ein Wächter und zwanzig Fahrzeuge mit steckenden Schlüsseln sind ein hohes Maß an Sicherheit ?

Theoretisch könnte sowas aber auch in der Tiefgarage eines Luxushotels passieren…

Was ändert das ?

hallo,

Die Vollkasko zahlt ebenfalls den
unfallbedingten Schaden am eigenen Auto. Ob das auch in
Italien gilt, kann ich nicht sagen.

so lange italien nicht in der kasko ausgeschlossen wurde, dürfte das kein problem sein. der fahrer brauch halt nen führerschein und darf nicht unter drogen oder alkohol stehen, aber das setz ich mal voraus.

snake

Theoretisch könnte sowas aber auch in der Tiefgarage eines
Luxushotels passieren…

Hi,
habe ich schon erlebt, allerdings ohne Beschädigung. Kaum war ich ausgestiegen, fährt der Portier die Mühle weg. Am Abend brauchte ich noch eine Jacke, die im Auto war. In der TG musste rangiert werden, da sämtliche Autos derart eng „eingeschlichtet“ waren, dass ich a) nicht ans Auto kam und b) Aufgrund der Enge keine Tür mehr zu öffnen war.
Eine eventuelle Beschädigung wäre über die Versicherung des Hotels gelaufen, als Obhutsschaden. (KHH-Kaskodeckung)
Gruß Keki

Hallo mcadam (Gruß kommt immer gut an),

eine durchaus herausfordernde Fragestellung…

In Deutschland habe ich sowas noch nie gesehen. Gibt es so
etwas hierzulande?

In der Art kenne ich das nicht, aber es gibt die von Dir angesprochenen Hotel-Garagen sowie andere Garagen, die entsprechend „betrieben“ werden (zB werden die Autos in kleine Boxen bewegt, tlw. auf Förderbändern).

  1. der Wächter mit dem abgestellten Fahrzeug des Turisten ein
    anderes Auto Beschädigt? Falls sich die Haftungsfrage vor Ort
    -erwartungsgemäß - nicht klären lassen würde:

Zunächst mal gilt dann ausländisches -hier: italienisches- Recht, es sei denn, der Geschädigte wäre auch Deutscher (dann dt. Recht). Nach unseren Regelungen haften Fahrer sowie Halter/Eigentümer, insofern käme auf jeden Fall die KH zum Zuge. Auch der Parkplatzbetreiber würde haften.

springt in so einem Fall die Kfz-Haftpflichtversicherung ein?
Würde die Vollkaskoversicherung im gleichen Fall auch den eigenen
Schaden regulieren?

KH auf jeden Fall, Kasko evtl. auch nicht, je nach konkretem Schaden(-hergang)

  1. Würde das Auto geklaut werden - müsste dann die
    Kaskoversicherung bezahlen?

Da sähe ich schon Probleme, denn zum einen kann das grob fahrlässig sein, zum anderen läge evtl. auch eine Unterschlagung vor. Das ist häufig bedingungsgemäß ausgeschlossen, da wäre der konkrete Passus entscheidend.

Der Turist hätte zwar den
Schlüssel aus der Hand gegeben, doch im guten Glauben und im
Einklang mit den ortsüblichen Vorgehensweisen.

Wenn KEINE Fahrzeugversicherung bestehen würde, würden die meisten Durchschnittsdeutschen Ihren 50000-EUR-Boliden wohl nicht irgendeinem PPlatzwächter anvertrauen…

Auch handelt es
sich hier um einen offiziellen, bewachten Parkplatz, der ein
hohes Maß an Sicherheit annehmen lässt.

Definiere „offiziell“… und das mit der Sicherheit sehe ich auch anders.

Grüße, M

PS: sollte ein Fz auf einem solchen PPlatz tatsächlich gestohlen werden, sollte sich der Halter gleich einen italienischen Versicherer suchen für das nächste Fz, denn in D bekommt er wohl keine Deckung mehr…