Rangordnung zwischen Bundesgesetzen?

Hallo,

ich habe da mal eine Frage, gibt es eine Rangordnung zwischen den Bundesgesetzen? Mich fragte kürzlich jemand, ob das BGB „mehr Wert“ oder „wichtiger“ sei als andere Bundesgesetze. Mein Impuls war zu sagen, nein, wollte aber wissen, wie ihr das seht?

Dankeschön!

Beste Grüße
judith

Huhu,

kommt drauf an gegen welche Gesetzt, es gibt schon mal die unterteilung Privatrecht und öffentliches Recht, somit stehenauch viele Gesetzt gleichranig nebeneinander.

Hallo,

es gibt den Grundsatz „Lex specialis geht vor Lex generalis“. Dies bedeutet, daß eine allgemeine Norm nachrangig ist, wenn es für den speziellen Fall ein eigenes Gesetz gibt.
Ein gutes Beispiel ist das (oft von Laien überschätzte) Bundesdatenschutzgesetz BDSG, weil es in vielen anderen speziellen Gesetzen für bestimmte Sachverhalte eigene Datenschutzvorschriften gibt (auch mit Regelungen zur erlaubten Datenweitergabe) die dann in diesem speziell geregelten Sachverhalt/Rechtsgebiet dem BDSG vorgehen.

Ein anderes, konkretes Beispiel aus dem Arbeitsrecht ist zB der allgemeine, relativ schwache Anspruch auf Teilzeitarbeit des § 8 TzBfG für alle AN,
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__8.html
der sich für schwerbehinderte bzw. gleichgestellte AN auf einen einklagbaren Rechtsanspruch verstärken kann aufgrund der speziellen Regelung in § 81 Abs. 5 SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__81.html

&Tschüß
Wolfgang

Keine Ahnung, aber `ne Meinung ???

Huhu,

Hallo,

kommt drauf an gegen welche Gesetzt, es gibt schon mal die
unterteilung Privatrecht und öffentliches Recht, somit
stehenauch viele Gesetzt gleichranig nebeneinander.

Schon in sich ist der Satz unlogisch, denn auch Privat- und öffentliches Recht bedingen natürlich eine „Rangfolge“ in der Anwendbrkeit im Einzelfall, aber Du meinst anscheinend ernsthaft, man kann so lange zwischen einzelnen Vorschriften hin- und herspringen, bis man was gefunden hat, was gerade in den Kram passt ???

Nehme die „Bemerkung“ doch bitte selbst ernst und halte Dich in Foren zurück, von deren Fragestellungen Du offensichtlich keine Ahnung hast.

Kopfschüttelnd
Wolfgang

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Hallo Wolfgang,

super, vielen Dank für Deine Antwort! Jetzt bin ich jedenfalls schlauer als vorher und weiß Bescheid :wink:

Grüße
Judith

Hallo!

Daraus ergibt sich überhaupt keine Rangfolge, weil privatrechtliche und öffentlichrechtliche Vorschriften nicht das gleiche regeln, sonst wären nicht die einen privatrechtlich und die anderen öffentlichrechtlich

Gruß
Tom

Hallo!

Die Frage der Rangordnung ist keine Frage des Inhaltes von Normen, sondern ausschließlich formal zu sehen. Eine Rangordnung ergibt sich prinzipiell daraus, dass sich eine Norm aus einer anderen Norm ableitet. Also das Bundesgesetz findet seine Grundlage in der Bundesverfassung, weil diese bestimmte Menschen ermächtigt Bundesgesetze zu erlassen. Demnach ist die Bundesverfassung höherrangig als ein Bundesgesetz. Insgesamt ergibt das einen Stufenbau der Rechtsordnung. Das ist rein formal zu sehen und hat nichts mit dem Inhalt zu tun.

Bundesgesetze haben untereinander haben jedoch keine Rangordnung. Verschiedene Gesetze sind prinzipiell systematisch so auszulegen, dass sie gemeinsam insgesamt keinen Widerspruch ergeben. Deswegen muss jede Rechtsvorschrift stets im Zusammenhang mit der gesamten Rechtsordnung ausgelegt werden (systematische Interpretation).

Nur dann wenn es dann trotzdem noch zu einem Widerspruch zwischen verschiedenen Vorschriften kommt, nur dann kommen die materiellen Derogationsregeln zur Anwendung, nämlich dass das speziellere Gesetz dem allgemeineren vorgeht und dass das spätere Gesetz dem jüngeren vorgeht.

Gruß
Tom

Hallo judith,

vielleicht hilft dieser Link weiter:

http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/2228…

Gruß Merger

moin

kommt drauf an gegen welche Gesetzt, es gibt schon mal die
unterteilung Privatrecht und öffentliches Recht, somit
stehenauch viele Gesetzt gleichranig nebeneinander.

Schon in sich ist der Satz unlogisch, denn auch Privat- und
öffentliches Recht bedingen natürlich eine „Rangfolge“ in der
Anwendbrkeit im Einzelfall, aber Du meinst anscheinend
ernsthaft, man kann so lange zwischen einzelnen Vorschriften
hin- und herspringen, bis man was gefunden hat, was gerade in
den Kram passt ???

da nenn mir doch mal bitte ein bespiel, wo man erst das eine rechtsgebiet „erledigen“ muss, bevor man in das andere darf. zeig mir doch bitte mal solche eine reihenfolge auf, auch gern mit hausnummern

Nehme die „Bemerkung“ doch bitte selbst ernst und halte Dich
in Foren zurück, von deren Fragestellungen Du offensichtlich
keine Ahnung hast.

also so richtig hast du mich auch nicht überzeugt.

Das war aber nur bedingt die Antwort auf deine Frage. Dass speziellere Gesetze vorgehen, ist zwar richtig, hat aber nichts mit ihrer Rangordnung zu tun. Die kann durch lex specialis nicht verändert werden.

In der Hierarchie der Bundesgesetze kommt erst das Grundgesetz. Es folgen die formellen Gesetze (z.B. BGB, StGB). Dann kommen die nicht-formellen Gesetze, z.B. die StVO als Verordnung. Formelle Gesetze sind die vom Parlament verabschiedeten.

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Konkretes beispiel habe ich schon genannt

moin

Hallo,

da nenn mir doch mal bitte ein bespiel, wo man erst das eine
rechtsgebiet „erledigen“ muss, bevor man in das andere darf.
zeig mir doch bitte mal solche eine reihenfolge auf, auch gern
mit hausnummern

schau mein Posting weiter oben

Hallo!

Mag schon sein, aber nur weil man rein zufällig irgendwelche Beispiele kennt, heißt das noch nicht, dass man die Sache auch verstanden hat. Materielle Derogation ist etwas anderes als eine Rangordnung im Sinne einer Normenhierarchie

Gruß
Tom

nö, hast du nicht, du hast maximal ein beispiel gefunden, wo ein gesetz eine spezialreglung enthält. ein gutes spiel dafür wäre aber eber was aktuelles, wo der grundsatz doch entschieden besser passt
StGB § 266a lex specialis zu § 263 StGB

aber auch gerade da wird ja nur das eine gesetz beachtet, ich fordere ein beispiel, wo ein rechtsgebiet erst erledigt sein muss( straf, ziviel oder verwaltungsrecht) bis man in das andere darf.