Hallo zusammen,
wir sind gerade dabei ein Grundstueck zu erwerben und kaempfen uns durch den notariellen Kaufvertrag.
Sind hierbei noch auf einen letzten Punkt gestossen den wir so nicht ganz verstehen und hoffen auf Hilfe.
Und zwar geht es um den Rangvorbehalt zur Eigentumsvormerkung / Grundschulden.
Unter dem Punkt Rangvorbehalt zur Eigentumsvormerkung steht folgendes:
Es wird das Recht vorbehalten, im Range vor der zu vorstehender Ziffer 3. bewilligten Eigentumsvormerkung Grundschulden in Höhe von maximal des Kaufpreises, je nebst maximal 20 % Zinsen jährlich ab Bestellung des vorbehaltenen Rechts und einer einmaligen Nebenleistung von maximal 10 % am Vertragsobjekt eintragen zu lassen.
Was heisst das genau mit den Zinsen und der Nebenleistung.
Vielen Dank schonmal und ein schoenes Pfingstwochenende,
Gruesse,
Bine