Rangvorbehalt im Kaufvertrag fuer Grundstueck

Hallo zusammen,

wir sind gerade dabei ein Grundstueck zu erwerben und kaempfen uns durch den notariellen Kaufvertrag.

Sind hierbei noch auf einen letzten Punkt gestossen den wir so nicht ganz verstehen und hoffen auf Hilfe.
Und zwar geht es um den Rangvorbehalt zur Eigentumsvormerkung / Grundschulden.

Unter dem Punkt Rangvorbehalt zur Eigentumsvormerkung steht folgendes:

Es wird das Recht vorbehalten, im Range vor der zu vorstehender Ziffer 3. bewilligten Eigentumsvormerkung Grundschulden in Höhe von maximal des Kaufpreises, je nebst maximal 20 % Zinsen jährlich ab Bestellung des vorbehaltenen Rechts und einer einmaligen Nebenleistung von maximal 10 % am Vertragsobjekt eintragen zu lassen.

Was heisst das genau mit den Zinsen und der Nebenleistung.

Vielen Dank schonmal und ein schoenes Pfingstwochenende,

Gruesse,

Bine

Hallo Biene,

der Rangvorbehalt ist sinnvoll und richtig. Er sagt aus, dass ihr zur Finanzierung des Kaufpreises eine Grundschuld auf Rang 1 im Grundbuch eintragen lassen könnt. Das will eine Bank immer so haben, also erstrangig zu sein und nicht hinter der Auflassungsvormerkung auf Rang 2 zu stehen. Dieser Rangvorbehalt ist also vollkommen zu euern Gunsten.

Gruß
i73

Hallo Bine,
ich kann dir leider nicht weiterhelfen. Sorry. Vielleicht konnte ja ein anderer wer-weiss-was-user weiterhelfen.
Grüße

tut mir leid da habe ich keine ahnung