Rank Füßchen von der Wand entfernen?

Hallo Zusammen,
wir haben vor über 10 Jahren mit Genehmigung des Vermieters „Wilden Wein“ an der Wand gepflanzt. Dieser wurde von uns auch regelmäßig geschnitten.
Jetzt kommt er an und meint: Wenn die Pflanzen entfernt werden, müssen die Rank Füßchen entfernt und die Wand wieder ornungsgemäß hergestellt werden.
Ist dies korrekt? Müssen die Rankfüßchen entfernt werden?
Wer kennt sich aus? Bedanke mich schon für alle Antworten.

Gruß Mari

Mal umgekehrt gefragt … wie würdedt Du als Vermieter reagieren?

Wir hatten das auch mal … die Wand ist dann hinterher schon ziemlich verunstaltet. Ist doch im Grunde ganz simpel … Verursacherprinzip.

nur um es genauer zu verstehen:

Mieter Pflanzt Wein und es kommt zu einen Schaden durch die Rankfüßchen.
Der Schadensverursacher ist daher der Mieter, schuldig und die Kostenlast trägt der geschädigte Vermieter. Ist dies so in deinen Augen korrekt wiedergegeben?

Hallo Naseweis,
im Prinzip schon. Nur der VM hat doch vo über 10 Jahren dafür zugestimmt und hat bis heute keine Einwendungen gehabt. Das die Rankfüßchen später mal sichtbar werden, wußte man schon vor 10 Jahren. Da es sich nicht um direkte Hausansicht handelt könnte man die Füßchen auch dran lassen, finde ich. Warum jetzt so einen Aufstand?

Verursacherprinzip mit Einverständnis?

er hat es genehmigt, aber er hat sicherlich nicht die Haftung übernommen. Kurzum der Vermieter wird sicherlich recht erhalten und ihr werdet die Kosten dafür tragen müssen.

Mit Genehmigung (und wichtig !- ohne gleichzeitige Vereinbarung was bei Auszug damit geschehen soll) kann es dran bleiben.
Man muss weder den Wein ganz entfernen noch die Wand reinigen oder neu streichen.

Das wäre das Risiko des Vermieters.
Er kann aber auch vereinbaren, „Ja, dürfen sie anpflanzen, es muss aber bei Auszug wieder in den alten Zustand zurückversetzt werden“. Dann musst du alles das machen was er offenbar jetzt verlangt.

MfG
duck313

Das ist ja nun wieder ganz was anderes.
Wer will Wein entfernen ? Mieter oder auf Verlangen des Vermieter ?

Wenn Mieter das machen will, dann muss er auch die Wand aufbereiten in alten Zustand. Also Füßchen ab und ggf, neu streichen und sonstige Putzschäden ausbessern.

Man zieht ja auch in eine Wohnung mit Einverständnis ein und muß -je nach Vertrag- beim Verlassen bestimmte Zustände wiederherstellen.