Rankgitter: Vermieter verlangt es abzunehmen

Hallo,

wir haben vor längerer Zeit ein Rankgitter auf unserer Terrasse aufgebaut. Das Rankgitter ist nicht an die Fassade geschraubt, sondern lehnt dagegen.

Nun hat sich unser Vermieter gemeldet und hat von uns auf eine forsche und unfreundliche Art verlangt das Rankgitter abzubauen. Auf unsere Frage warum, sagte er dass es von der Hausgemeinschaft so beschlossen wurde (6 Parteien Haus). Das steht allerdings weder in unserem Mietvertrag noch in der Hausordnung.

Im Internet findet man häufiger die Aussage, dass kleine Rankgitter, die die Fassade nicht beschädigen und nicht zu den Nachbarn reichen generell erlaubt sind.

Wer ist nun im Recht?

Danke und Grüße

Möglicherweise beide :wink:

Falls er mit „Hausgemeinschaft“ die Eigentümergemeinschaft meint (d.h. er vermietet seine Eigentumswohnung), dann darf nix auf den Balkon, was die Gemeinschaft nicht erlaubt, denn der Balkon gehört allen Eigentümern.

Der Mietvertrag ist davon erstmal unabhängig. Wenn da nix Gegenteiliges drinsteht, darf der Mieter ein Rankgitter aufstellen.

Nun haben die Eigentümer aber einen Unterlassungsanspruch, also schlecht für den Mieter: Das Rankgitter muss weg.
Das wiederum ist schlecht für den Vermieter: Er kann seinen Vertrag mit dem Mieter nicht erfüllen.
Als „Trostpflaster“ entstehen dem Mieter dadurch wiederum Ansprüche, die er versuchen kann durchzusetzen (Mietminderung, Schadensersaatz, …).

Falls er mit „Hausgemeinschaft“ die anderen Mieter seines Hauses meint, hat der Mieter gute Chancen, das Gitter behalten zu dürfen.

Gruß,

Kannitverstan

Hallo,
der Beschluss allein als Grund reicht wohl ncht. Es sollte einen Hinter-Grund geben, Beschaedigung der Fassade oder Gewicht oder sonstwas, das koennte im Protokoll der Eigentuemer-Versammlung vermerkt sein. Nachfragen. Das Ganze ist auch eine Sache des Friedens im Haus. Bei viel Streit koennte jemand der anderen Bewohner/ Eigentuemer Ideen suchen, wie man den Mieter sonst noch belaestigen kann. Ansonsten hier gelesen ? https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/mietrecht-weg-beschluesse-gelten-nicht-fuer-mieter_258_165760.html

nur mal nachfragen…

was ist dann mit Tisch/Stuhl/Wäschegestell?
Wo sollte man da die Grenze ziehen?

Also würde ich da so deuten, dass das Rankgitter stehen bleiben dürfte - evtl. halt ohne Pflanzen…

Oder?

Ahh okay, verstehe. Danke für die Antwort.
Es handelt sich um die Eigentümergemeinschaft, die das wohl beschlossen hat.

Ich glaube unser Vermieter ist auch eigentlich nicht das Problem, sondern eine andere Partei, die immer wieder auf Ihn zukommt. So auch schon geschehen, dass mit Maßband nachgemessen wurde, ob unser Blumenbeet zu weit in den Gemeinschaftsgarten ragt. Ergebnis: es war 10cm zu weit, deswegen mussten wir umbauen.

Stellen üblicherweise keine Beeinträchtigung dar und stören nicht das Erscheinungsbild des Hauses - zumindest nicht in dem Maß, wie es ein Rankgitter tut.

Eben genau da: Wo es um das äußere Erscheinungsbild geht oder Beeinträchtigungen entstehen.

Hmm… es gibt jedenfalls Urteile, wonach ein Rankgitter auch in der vermieteten ETW erlaubt wäre:


Ich meine aber irgendwo (find’s leider nimmer) gelesen zu haben, dass in dem Fall der Mietvertrag älter als die Teilungserklärung der WEG war.

Auf jeden Fall ohne Pflanzen, die sich an die Fassade heften.

Anderes Beispiel: Hier wurde das Aufstellen eines Strandkorbes verboten:
https://www.vermieter-ratgeber.de/mietrechtsurteile/eigentuemer-klagt-gegen-strandkorb-auf-balkon

Und die SZ meint gar: „Dem Einzelnen gehört, salopp gesagt, eigentlich nur die Luft zwischen den Wänden“:

Also ganz eindeutig scheint die Sache doch nicht zu sein :confused:

Gruß,

Kannitverstan

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