Hallo,
wir haben vor längerer Zeit ein Rankgitter auf unserer Terrasse aufgebaut. Das Rankgitter ist nicht an die Fassade geschraubt, sondern lehnt dagegen.
Nun hat sich unser Vermieter gemeldet und hat von uns auf eine forsche und unfreundliche Art verlangt das Rankgitter abzubauen. Auf unsere Frage warum, sagte er dass es von der Hausgemeinschaft so beschlossen wurde (6 Parteien Haus). Das steht allerdings weder in unserem Mietvertrag noch in der Hausordnung.
Im Internet findet man häufiger die Aussage, dass kleine Rankgitter, die die Fassade nicht beschädigen und nicht zu den Nachbarn reichen generell erlaubt sind.
Wer ist nun im Recht?
Danke und Grüße