jeder dürfte das Phänomen bereits kennen. Der PC wird mittels Sperrbildschirm-Trojaner gesperrt verbunden mit der Aufforderung einer UKASH Zahlung, um so die Sperrung aufzuheben und ein Ermittlungsverfahren wegen Besitzes illegaler Daten abzuwenden.
Liegt hier nun Erpressung oder Betrug vor? Und woran scheitert das jeweilige andere Delikt, soweit sich der h.M angeschlossen und eine Exklusivität der beiden Tatbestände angenommen wird.
Oder nur um Erpressung, wenn man die Ansicht verträte, dass die Täuschung die Drohung lediglich verstärkt (St 9, 245).
Oder nur Betrug, wenn die Drohung lediglich die Täuschung verstärkt (2 StR 88/64).
Tateinheit kommt nur dann in Betracht, wenn neben eine Täuschung noch die Drohung mit einem anderweitigen (selbständigen) Übel tritt (2 StR 88/64; RGSt 20,326).
Beim Trojaner wird das Opfer darüber „getäuscht“, dass es möglicherweise etwas Verbotenes getan hat.
Wenn nun gesagt wird „entweder Du zahlst, oder es gibt ein Ermittlungsverfahren / wenn Du nicht zahlst, wird Deine Festplatte formatiert“, wird durch die Drohung meines Erachtens nur die Täuschung verstärkt, womit man lediglich im Bereich des Betruges ist.
Andere Ansichten, auch die vorgannte der Tateinheit sind aber sicherlich ebenso vertretbar.