Hallo,
wir wohnen in einem Haus einer Baugesellschaft. Vor und hinter dem haus befindet sich eine Grünfläche. Laut Mietvertrag haben wir nur eine Wohnung ohne Garten gemietet. Jetzt kommt ein Mitbewohner auf die Idee das die Erdgeschossbewohner die Grünfläche hinter dem Haus mähen sollen. Er beruft sich auf die Hausordnung.
Ist das rechtens??
Servus,
wenn die Hausordnung das so vorsieht, ist da vorderhand nichts Unbilliges zu erkennen. Es könnte sogar wirksam festgelegt werden, dass die Erdgeschosswohnung für Fegen des Hofs und des Bürgersteigs vor dem Haus und für den gesamten Winterdienst zuständig ist (typische „Hausmeisterwohnung“ mit ermäßigter Miete).
Schöne Grüße
MM
Hallo MM,
wenn die Hausordnung das so vorsieht, ist da vorderhand nichts Unbilliges zu erkennen.
Mmh, dann sollte diese aber vor Vertragsunterzeichnung schon derartiges enthalten haben. Und dem Mieter vorgelegen haben. (wobei ich nicht verstehe, dass der UP sich die paar Seiten nicht durchliest und hier kurz zusammenfasst)
Es könnte sogar wirksam festgelegt werden, dass …
Ist das so? Auch nach dem Einzug der Mieter dort gegen deren Willen?
Schöne Grüße
achim
Salü,
den Text „Er beruft sich auf die Hausordnung“ deute ich als Hinweis darauf, dass es eine solche gibt und dass im Mietvertrag auf sie Bezug genommen wird, so dass es zum Einzug in der Erdgeschosswohnung zumindest hätte bekannt sein müssen, dass an dieser Wohnung das Rasenmähen hängt.
Vielleicht erfahren wir ja noch, ob es sich so verhält oder falls nicht, wie dann.
Schöne Grüße
MM