Hallo,
In der Anleitung zu meinem Auto steht zumindest nicht, dass
ich es auch keinen Fall auf die Seite legen sollte.
In der Anleitung für meinen Panzer schon:wink:
Gruß:
Manni
Hallo,
In der Anleitung zu meinem Auto steht zumindest nicht, dass
ich es auch keinen Fall auf die Seite legen sollte.
In der Anleitung für meinen Panzer schon:wink:
Gruß:
Manni
In der Anleitung zu meinem Auto steht zumindest nicht, dass
ich es auch keinen Fall auf die Seite legen sollte.
Ich wüsste auch nicht, woraus sich die Notwendigkeit hierzu ergeben sollte. Beim Rasenmäher allerdings ergibt sich die Notwendigkeit des auf-die-Seite-legens durchaus aus dem Betrieb, nämlich um das hängengebliebene Gras zu entfernen.
Analog zum Auto wäre das ungefähr so, als würden die Räder beim Aufbocken aus irgendwelchen Halterungen rutschen und das Fahrzeug sei nicht mehr fahrbar. Stünde hierzu dann kein Hinweis in der Bedienungsanleitung, würde ich durchaus berechtigte Ansprüche gegen Händler/Hersteller sehen.
LG
Der Kater
Moin auch,
ist dieser Rasenmähermensch einer von denen, die auch die
Katze in der Mikrowelle trocknen und hinterher Schadensersatz
verlangen? Für Dummheit kann der Hersteller nicht haftbar
gemacht werden.
Also da muss ich mich grad mal outen. Das mit der Mikrowelle und der Katze hätte ich nicht getan, weil ich weiß, dass die Mikrowelle ein Magnetfeld erzeugt, in welchem dann Wassermoleküle in Bewegung gelangen und sich durch gegenseitige Reibung erwärmen. Das ist für lebende Zellen tödlich.
Aber dass ich einen Rasenmäher nicht zwecks Entferung des Grases oder Schleifen des Messers auf die Seite legen darf?! Sorry, trotz FH-Abschlusses bin ich wohl einer von den Dummen?! Aber dann sei so gut und erklär es uns doch bitte. Warum müsste es mir so klar sein, dass das Ding nicht auf der Seite liegen darf? Und das ja ohne, dass es in der Anleitung stünde?
LG
Der Kater
P.S.: Über eine Antwort würde ich mich wundern. Ich glaube, Du bleibst jetzt lieber in Deckung, oder weichst höchstens der Frage aus!
Hallo,
Steht wo? Bitte nicht immer nur behaupten sondern bitte
belegen.
Na dann belege du deine Meinung mal.
Maschinen müssen nach der „Maschinenrichtlinie“ gebaut werden um das CE- Zeichen zu erhalten und in den Verkehr gebracht werden zu dürfen.
Gruß:
Manni
Steht wo? Bitte nicht immer nur behaupten sondern bitte
belegen.Na dann belege du deine Meinung mal.
Nö. Muss ich auch nicht. Du behauptest hier einfach etwas und kannst es nicht mit Quellen belegen. Stattdessen so eine billige Retoure.
Ach lassen wir es doch einfach. Führt doch eh zu nichts.
Also da muss ich mich grad mal outen. Das mit der Mikrowelle
und der Katze hätte ich nicht getan, weil ich weiß, dass die
Mikrowelle ein Magnetfeld erzeugt, in welchem dann
Wassermoleküle in Bewegung gelangen und sich durch
gegenseitige Reibung erwärmen.
eine mikrowelle ist kein magnetfeld.
Aber dass ich einen Rasenmäher nicht zwecks Entferung des
Grases oder Schleifen des Messers auf die Seite legen darf?!
darfst du aber.
solange es kein motormäher ist, weil da was rauslaufen kann.
Sorry, trotz FH-Abschlusses bin ich wohl einer von den
Dummen?!
es soll sogar ärzte und rechtsanwälte geben, die das nicht wissen. mit universitätsstudium.
und mein ex-chef wusste nicht den unterschied zwischen null- und schutzleiter. trotz studium der elektrotechnik. und wollte dann selber eine steckdose anschließen.
mit durchschlagendem erfolg.
Aber dann sei so gut und erklär es uns doch bitte.
Warum müsste es mir so klar sein, dass das Ding nicht auf der
Seite liegen darf?
ein motorrasenmäher besitzt einen benzintank und einen ölvorrat. was könnte wohl passieren, wenn man das ding umdreht?
auch ohne studium könnte man auf die idee kommen, dass dann vielleicht was rausläuft, oder? und wenn man nicht weiß, ob oder ob nicht, informiert man sich, bevor man es versucht. ist doch ganz einfach, oder?
btw., ich kenne genau gar keinen motorrasenmäher, in dessen anleitung kein hinweis darauf steht. weshalb ich die anderslautende behauptung des fragestellers ganz einfach mal nicht glaube.
Nö, da gibt es nichts zu begreifen.
du solltest dir wenigstens die mühe machen, einem link zu folgen, der die als antwort auf deine frage gegeben wird. sonst wird das nichts mit dem verständnis.
also für dich nochmal: -> faq:1152
Moin auch,
Also da muss ich mich grad mal outen. Das mit der Mikrowelle
und der Katze hätte ich nicht getan, weil ich weiß, dass die
Mikrowelle ein Magnetfeld erzeugt, in welchem dann
Wassermoleküle in Bewegung gelangen und sich durch
gegenseitige Reibung erwärmen.
Respekt. Aber leider falsch, eine Mikrowelle erzeugt kein Magnetfeld.
Warum müsste es mir so klar sein, dass das Ding nicht auf der
Seite liegen darf? Und das ja ohne, dass es in der Anleitung
stünde?
Weil das Ding 1 oder 2 Tanks hat, für Öl und Benzin oder aber nur einen für Gemisch. Und mit FH-Abschluß hättest du darauf kommen können, dass etwas ausläuft wnn man die Kiste auf die Seite legt.
Ralph
P.S.: Über eine Antwort würde ich mich wundern. Ich glaube, Du
bleibst jetzt lieber in Deckung, oder weichst höchstens der
Frage aus!
Ich bin der Dankerseeker 
Der Hersteller muß gegen solche Gefahren Vorsorge treffen und
sei es mindestens durch einen Hinweis in der
Hallo Manni,
die Gefahrenanalyse behandelt in der Regel die Gefahren, die auf Menschen wirken bzw. Möglichkeiten, die Anwender oder Dritte verletzen könnten. Die Vermeidung von Sachschäden sind nicht unbedingt das Ziel dieser Analysen. Dürfen vom Hersteller auch behandelt werden - müssen aber nicht.
Es werden in Normen sogar ausdrücklich Haustiere, Eigentum oder Umwelt aus der Analyse ausgenommen.
Da im vorliegenden Fall „nur“ das Gerät defekt ist, sehe ich noch kein Versäumnis des Herstellers. Es wäre aber besser gewesen, wenn er entsprechende (Warn-)Hinweise gebracht hätte.
Es kommt auf den Inhalt der Bedienungsanleitung an: Was zählt zum Bestimmungsgemäßen Gebrauch? Ist das Reinigen/Wechsel der Klingen durch den Anwender eingeschlossen? Oder darf es nur vom Hersteller (oder von ihm autorisiertem Personal) durchgeführt werden?
gruß
boba
Da im vorliegenden Fall „nur“ das Gerät defekt ist, sehe ich
noch kein Versäumnis des Herstellers. Es wäre aber besser
gewesen, wenn er entsprechende (Warn-)Hinweise gebracht hätte.