A säubert seinen vor 1 Jahr neu gekauften Rasenmäher, und legt ihn dafür auf die Seite.
Dadurch läuft das Öl in den Motor, der Rasenmäher muß in die Werkstatt.
Die Werkstatt sagt, daß ist kein Garantiefall, da es ein Bedienungsfehler war.
In der Bedienungsanleitung steht aber nicht, daß der Rasenmäher auf keinen Fall auf die Seite gelegt werden darf- weder in der Anleitung des Mähers noch in der des Motorenherstellers.
Wer ist nun eigentlich zuständig für diesen Fall:
der Hersteller des Rasenmähers oder der des Motors?
Die Werkstatt sagt, daß ist kein Garantiefall, da es ein
Bedienungsfehler war.
da hat sie doppelt recht.
es ist offensichtlich kein sachmangel und ich kenne auch keine garantie, die sowas ersetzen würde. zum unterschied der beiden lies faq:1152
In der Bedienungsanleitung steht aber nicht, daß der
Rasenmäher auf keinen Fall auf die Seite gelegt werden darf-
weder in der Anleitung des Mähers noch in der des
Motorenherstellers.
wir sind hier nicht in den usa. hier muss man selber denken.
btw., in der anleitung meines autos steht das auch nicht drin.
Wer ist nun eigentlich zuständig für diesen Fall:
der Hersteller des Rasenmähers oder der des Motors?
der dackel, der das ding auf die seite gelegt hat.
ist dieser Rasenmähermensch einer von denen, die auch die Katze in der Mikrowelle trocknen und hinterher Schadensersatz verlangen? Für Dummheit kann der Hersteller nicht haftbar gemacht werden.
ist dieser Rasenmähermensch einer von denen, die auch die
Katze in der Mikrowelle trocknen und hinterher Schadensersatz
verlangen? Für Dummheit kann der Hersteller nicht haftbar
gemacht werden.
Sehe ich völlig anders.
Wenn man das Messer wechseln will: muß man sich vorher einen begehbaren Schacht bauen, um von unten an das Messer zu kommen oder legt man das Gerät hierzu auf die Seite?
Wenn das bloße auf-die Seit-legen das Gerät bereits zerstört, muß vor dieser besonderen Gefahr in der Betriebsanleitung gewarnt werden, wie insgesamt vor Fehlbedienungen.
Der durchnittliche Nutzer kann eine solche Gefahr nicht erkennen und braucht mit solcher Zerstörungsgefahr auch nicht zu rechnen.
Wenn das Gerät eine CE- Kennzeichnung hat, kann ein Verbraucher vom Hersteller die vorher durchzuführende Gefahrenanalyse verlangen. Ohne Gefahrenanalyse kein berechtigtes CE- Kennzeichen.
Der Hersteller muß gegen solche Gefahren Vorsorge treffen und sei es mindestens durch einen Hinweis in der Betriebsanleitung.
Gruß:
Manni.
Ich würde gegen den Lieferanten des Gerätes angehen.
Wenn das Gerät eine CE- Kennzeichnung hat, kann ein
Verbraucher vom Hersteller die vorher durchzuführende
Gefahrenanalyse verlangen. Ohne Gefahrenanalyse kein
berechtigtes CE- Kennzeichen.
Du verkennst den Sinn und Zweck der CE Kennzeichnung.
Der Hersteller muß gegen solche Gefahren Vorsorge treffen und
sei es mindestens durch einen Hinweis in der
Betriebsanleitung.
Er muss also auch Vorsorge treffen, dass man nicht mit einem Traktor drüber fahren darf und nicht unter Wasser mähen darf?
Wenn man das Messer wechseln will: muß man sich vorher einen
begehbaren Schacht bauen, um von unten an das Messer zu kommen
oder legt man das Gerät hierzu auf die Seite?
wenn Du bei Deinem Auto den Auspuff wechseln willst, legts Du es dann auch auf die Seite und beschwerst Dich dann über diverse ausgelaufene Flüssigkeiten? Wer Reparatuen und Wartungsarbeiten nicht selbst fachgerecht ausführen kann, wendet sich an einen Fachmann, der das kann.
„Einfach auf die Seite legen“, weil es aus Laiensicht nicht anders geht, insbesondere daraus resultierende Schäden sind mit Sicherheit keine Rechtsgrundlage für Ansprüche gegen irgendwen.
Wenn die Bedienungsanleitung zum Thema Reinigung,Messerwechsel usw. KEINE eindeutigen oder überhaupt Warn-oder Verhaltensregeln mitteilt,dann sehe ich hier schon den Hersteller in der Pflicht.
Es ist keinesweg allgemein bekannt und üblich,vor diesen Arbeiten die Betriebsstoffe abzulassen. Niemand muss das wissen und die Gefahr für den Motor erkennen. Dazu ist der Mäher ein zu einfaches Gerät,das Kippen zum Reinigen und beseitigen von Grasverstopfungen ist normal,jeder gewöhnliche Nutzer würde das so machen.
Wenn Gefahren für das Gerät bestehen,dann MÜSSEN die benannt werden.
Aber da die Hersteller das wissen,kann ich es mir fast nicht vorstellen,es steht nicht in den Sicherheitshinweisen(die meist mehrere Seiten mit zum Teil Banalitäten und Selbstverständlichkeiten umfassen).
Und da sollte ein Warnhinweis fehlen „Nicht kippen- zurücklaufendes Öl schädigt den Motor“ ?
„Einfach auf die Seite legen“, weil es aus Laiensicht nicht
anders geht, insbesondere daraus resultierende Schäden sind
mit Sicherheit keine Rechtsgrundlage für Ansprüche gegen
irgendwen.
Witzbold.
So ein Rasenmäher wird doch von Laien (Verbrauchern mit durchschnittlichen Kenntnissen) betrieben.
Der bestimmungsgemäße Gebrauch muß in der Betriebsanleitung dokumentiert werden, ebenso wie Warnhinweise.
Du verkennst den Sinn und Zweck der CE Kennzeichnung.
Quatsch.
Ich habe selbst früher Maschinen gebaut und in Verkehr gebracht, mußte mich selbst also nach den CE- Vorschriften richten. Zu jeder Bauart gehörte eine Gefahrenanalyse.
Er muss also auch Vorsorge treffen, dass man nicht mit einem
Traktor drüber fahren darf und nicht unter Wasser mähen darf?
Der bestimmungsgemäße Gebrauch muß in einer BA dokumentiert werden.
Deine Szenarien zählen nicht zum bestimmungsgemäßen Gebrauch.
Rasenmäher heißt Partner P51-450 SM, Hersteller Husqvarna,
Motor von Briggs & Stratton Classic 450.
In keiner der beiden Anleitungen steht,auf welche Seite man ihn legen soll, z.B. zum saubermachen.
Übrigens läuft er wieder, hat also keine Schäden, und wurde von uns selbst wieder flott gemacht.
Es ging eigentlich nur generell um die Frage, wer in einem Garantiefall zuständig ist, zumal der Händler seine Filiale hier nicht mehr hat.
Liebe Grüße
Martina
Nö, da gibt es nichts zu begreifen.
Woher soll ich wissen auf welche Seite ich den Rasenmäher legen muß?
Zumal es in der Anleitung zur Demontage des Messers eine Zeichnung gibt, auf der der Mäher auch auf der Seite liegt?
Wofür gibt es dann Bedienungsanleitungen?
Denken kann man sich allerhand.
Witzbold.
So ein Rasenmäher wird doch von Laien (Verbrauchern mit
durchschnittlichen Kenntnissen) betrieben.
Ja und. Das gilt auch für diverse andere Güter mit und an denen man bei unsachgemäßer Handhabung großen Schaden anrichten kann.
Der bestimmungsgemäße Gebrauch muß in der Betriebsanleitung
dokumentiert werden, ebenso wie Warnhinweise.
Rechtsgrundlage? Quellen bitte. Insbesondere dafür, dass in der Bedienungsanleitung stehen muss, was man alles damit nicht machen sollte. Eine solche Anleitung dürfte selbst wenn sie zentnerschwer ist, kaum ansatzweise Anspruch auf Vollständigkeit erheben können.
In der Anleitung zu meinem Auto steht zumindest nicht, dass ich es auch keinen Fall auf die Seite legen sollte.
Du verkennst den Sinn und Zweck der CE Kennzeichnung.
Quatsch.
Ich habe selbst früher Maschinen gebaut und in Verkehr
gebracht, mußte mich selbst also nach den CE- Vorschriften
richten. Zu jeder Bauart gehörte eine Gefahrenanalyse.
erstens musst du zwischen der Gewährleistung und der Garantie unterscheiden. Das wurde in der ersten Antwort schon gesagt.
Zweitens steht in der Gebrauchsanweisung auf Seite 22: " Wenn der Rasenmäher
gekippt wird, müssen sich die Zündkerze an der höchsten
Stelle befi nden." Habt ihr beim Kippen darauf geachtet?