Rasenneuanpflanzung bei Mietwohnung

Wir bewohnen ein erweitertes Einfamilienhaus mit 2 Wohnungen und einer Einliegerwohnung, welche sporadisch und nur tageweise von unserem über 80 jährigen Vermieterehepaar genutzt wird. Die Gartenpflege und Nutzung wurde den beiden Hauptmietparteien übertragen und der Gartenbereich auf diese beiden Hauptmieter aufgeteilt.

Der Viermieter hat vor einigen Wochen angedeutet den Rasen neu sähen zu wollen. Nun kurz vor Ostern wurden wir vor vollendete Tatsachen gestellt, indem der Rasen ohne vorherige Ankündigung entfernt und neuer Rasen gesäht wurde. Leider hält der Vermieter es nicht für nötig solche und ähnliche Aktionen vorher anzukündigen oder zu informieren. Wir wurden bereits des öfteren vor vollendete Tatsachen gestellt. Zu diesen Tatsachen gehört u.a. auch der Umstand das ohne Ankündigung Zählerstände abgelesen werden , somit Zugang zu unserer Wohnung besteht. Meine und auch die Frage des zweiten Mieters geht dahin, ob der Vermieter einfch so o.g. Dinge umsetzen darf und wir zur Rasenplfege eines neuen Rasens heran gezogen werden können. Wir reden hier von über 1000 qm . Diese Fläche zu beregnen ist nicht in einer Stunde zu bewerkstelligen. Zumal wir über Ostern nicht zu Hause sind. Somit wird der neue Rasen sicherlich ein Opfer der momentanen Trockenheit. Alle Mietparteien wären bereit gewesen etwas zu unternehmen aber ohne zeitliche Planung läßt sich das leider nicht realisieren. Der Bitte um Ankündigung, welche wir bereits schriftlich ausgesprochen haben, kommt der Vermieter leider nicht nach. Ist es ratsam den Vermieter über die fehlende Wasserzufuhr schriftlich zu informieren? Wir haben uns in der Hausgemeinschaft jetzt auch dazu entschieden nur noch schriftlich unseren Einwand zu tätigen oder auf beschriebene Misstände hin zu weisen, nur leider ist das ja auch kein tolles Wohnverhältnis. Des weiteren würde mich interessieren, ob die Kosten dieser Neuanlage auf die Mieter umgelegt werden können, wenn diese den neuen Rasen als nicht notwendig betrachten.
Ich hoffe das es nun nicht zu viele Fragen waren und bitte um Hilfe!
Wie sollen wir uns verhalten?

Guten Tag,

eigentlich muss eine schriftliche Ankündigung bei allen Maßnahmen vorliegen. Wenn die Gartenpflege im Mietvertrag vereinbart ist, sind Sie daran gebunden. Ein einfaches „Übertragen“ reicht nicht aus. Ich würde, auch wenn es vielleicht schwer fällt, auf einem Schriftverkehr bestehen.

> Den Zählerstand muss der Vermieter nicht in Ihrer Wohnung ablesen; notieren Sie ihn und übergeben Ihm das Schriftstück.
War der alte Rasen erneuerungsbedürftig? Wenn ja, handelt es sich um eine Sanierung, die Sache des Vermieters ist.
Für die Zukunft emfehle ich Ihnen die Mitgliedschaft im örtlichen Mieterverein bzw. Mieterbund. Das ist nicht teuer und verschafft Ihnen mehr Ruhe bei kommenden Problemen…

MfG

Sehr geehrter Frager, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Ich werde versuchen einige Probleme zu erläutern. Der Vermieter muss Arbeiten vorher schriftlich ankündigen. Das Betreten der Wohnung bedarf der Ankündigung. Wenn die Gartenpflege nicht im Mietvertrag vereinbart ist, können Sie auch nicht verpflichtet werden. Gartenpflege sind umlagefähige Betriebskosten. Bei Verlust von Wohnqualität kann der Mieter die Miete mindern. Da ich Ihren Mietvertrag nicht kenne, empfehle ich Ihnen den Besuch einer Verbraucherzentrale. Das ist kostenlos und die Mitarbeiter sind kompetent. Ein frohes Osterfest und freundliche Grüße.

hallo

leider kann ich zu diesem Thema keine Auskunft geben.

mfg

Hallo verehrter User,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur per Einschreiben + Rückschein ! Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Meine Stellungnahme:
Sie sollten mal „googeln“ unter folgenden Links - Urteils-Datenbanken -
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/katalog_n…
http://www.stern.de/wirtschaft/immobilien/immobilien…
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/mietvertrag/inde…
http://www.mieterbund.de/
http://www.mietrecht-information.de/Neues_Mietrecht…
http://bundesrecht.juris.de/index.html

Beachten Sie bitte, daß jegliche Stellungnahmen von mir bzw. meine Hinweise nur auf meinen persönlichen Erfahrungen und Kenntnissen beruhen und in keinem Falle eine sogenannte Rechtsbesorgung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes darstellen.
Salvo errore et omissione…
Eine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit meiner Ausführungen wird nicht übernommen.
Beste Grüße USKO

Hallo USKO,

vielen Dank für die guten links. Werde mich durcharbeiten und die Essenz verarbeiten. Gott sei Dank haben unsere Mitbewohner und wir alle Dinge immer schriftlich fixiert. Ist leider heute nicht mehr anders möglich.
Nochmals vielen Dank und ein schönes Osterfest.

Na denn, alles Roger…
USKO
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hallo,

das sind ja weniger frohe ostern, was?

also, solche fälle empfinde ich immer als knifflig, weil ich nicht weiß, was ihr individuell mit dem VM vereinbart habt: müsst ihr den garten wegen der selbstnutzung auch wirklich voll pflegen, dh, in welchem umfang… wer trägt die kosten dafür…etc…pp…

zb hier ein link:
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/gartenpflege…

auch zu den kosten werden bestimmte urteile von google ausgespuckt:
http://www.wohnung.net/mietrecht/topic,616,-die-kost…

hier sich also mal querlesen im internet.

was sicherlich gar nicht geht, sind diese kurzfristaktionen des VM. solche termine sind grundsätzlich anzukündigen. auch dies lässt sich per internet herausfinden, was die jeweiligen fristen betrifft.

ich würde an eurer stelle einen netten brief an den VM schreiben und ihn jeweils um mindestens dreitätige ankündigung bitten, zb wenn es um ablesung des zählers geht. dann habt ihr zeit zu reagieren. es sollte ja, gerade wenn es um den garten geht, auch in seinem interesse sein.

und dann mal schauen, wie er reagiert. die obigen links geben euch jeweils anhaltspunkte, wieviele der kosten der gartenpflege auf euch übertragen werden können,w enn ihr nichts anderes im mietvertrag vereinbart habt (was dann aber auch nicht zwnagsläufig eine gültige klausel sein muss).

viel glück!
mannheim13

Hallo,

eines vorab: es fehlt die Information, in welchem Zustand / „Optik“ der Rasen vor der Aktion war. Dies könnte in dem Fall wichtig sein, wenn z.B. der Rasen seit Jahren ungepflegt und verwahrlost war und das Gesamtbild des Hauses darunter leidet. Hier hat dann der Vermieter unter Umständen ein berechtigtes Interesse an einer Verschönerungsaktion (aber nicht unangekündigt).

Ansonsten:
wenn im Mietvertrag Pflege und Nutzung (beides!) dem/den Mietern obliegt und keine weiteren Absprachen existieren, dann kann der Vermieter nicht nach Gutdünken selbst Hand anlegen. Tut er dies doch und ohne konkrete Ankündigung, dann könnte man sogar von unberechtigtem Zutritt o.ä. sprechen.
Ich würde dem Vermieter:

  • schriftlich an den Mietvertrag erinnern und dass „Anpflanzaktionen“ zu unterlassen sind
  • vorsorglich mitteilen: Kosten der Neuansaat und dessen Pflege werden nicht übernommen
  • fragen, wie er sich die Pflege der Neuansaat vorstellt (Zutritt zum Garten, Wasserkosten, künftiger Grasschnitt, etc.)

Gibt es realistische Chancen auf eine einvernehmliche Lösung?

Hallo, alles kann ich leider auch nicht beantworten, aber beim Rasen sollte er mindestens 14 Tage vorher informieren, bei der Wasseruhr 7 Tage, da man ja selber auch planen muss.

Hallo,

vorweg: ich bin kein Jurist.
Soweit ich weiss, bedeutet Gartenpflege nicht, einen neu angelegten Rasen zu wässern (erhöhter Zeitaufwand und Kosten). Auch müssen Sie die Kosten für die Neuanlage nicht tragen. Auf der anderen Seite ist es ja nett von dem Vermieter, Geld in einen neuen Rasen zu investieren, den er selber gar nicht nutzt…!
Seien Sie daher mal nicht so streng zu ihm - er ist ja auch schon 80 Jahre alt! Fair von Ihnen wäre es auch, ihn zu warnen, dass momentan keiner von Ihnen Zeit hat, den Rasen zuwässern.

Auf keinen Fall akzeptieren müssen Sie die Tatsache, dass er in Ihrer Abwesenheit die Wohnung betritt! Das ist Hausfriedensbruch, wenn er nicht vorher Ihr Einverständnis erinholt.

Alles Gute!

"Meine und auch die Frage des zweiten Mieters
geht dahin, ob der Vermieter einfch so o.g. Dinge umsetzen
darf und wir zur Rasenplfege eines neuen Rasens heran gezogen
werden können. :smiley:er Bitte um Ankündigung, welche wir bereits schriftlich
ausgesprochen haben, kommt der Vermieter leider nicht nach.
Ist es ratsam den Vermieter über die fehlende Wasserzufuhr
schriftlich zu informieren? Des weiteren würde mich interessieren,
ob die Kosten dieser Neuanlage auf die Mieter umgelegt werden
können, wenn diese den neuen Rasen als nicht notwendig
betrachten.

Hallo Kurt,

wenn ich das richtig verstanden habe (2 Hauptmieter + eine Einliegerwohnung für den Vermieter), dann sind die beiden Hauptmieter für den Garten zuständig.

Wenn die beiden Mieter für den Garten zuständig sind, dann hat der Eigentümer im Garten (und für den Garten) nichts zu suchen.

Dann gibt es auch nichts zu bezahlen!
Allerdings bleibt die Frage, was der Vermieter im Garten der beiden Hauptmieter zu suchen (und zu tätigen)hat?

*winke - philine