Rasentraktor defekt, wer zahlt Reparaturkosten?

Hallo und guten Tag zusammen,

folgende Situation wirft Fragen auf:

Ein Mieter hat in seinem Mietvertrag die Vereinbarung, dass er monatlich 100 Euro weniger Miete zahlen muss, wenn er sich dafür um die Grundstücks-/Gartenpflege kümmert. Jetzt hat der Rasentraktor (Eigentum des Vermieters, wird dem Mieter für die Gartenpflege zur Verfügung gestellt - Verbrauchsmaterial wie Öl und Sprit zahlt Mieter) einen Defekt und muss in die Reparatur. Der Vermieter argumentiert, die Kosten müsste der Mieter tragen, da dieser ja für Garten-/Grundstückspflege zuständig ist.

Frage: Wer müsste denn nun wirklich die Reparatur zahlen - Mieter oder Vermieter? Und wer müsste eigentlich die Verbrauchsmaterialien zahlen?

Danke im Voraus für Eure Antworten!

Micha

Hallo,

grundsätzlich ist es möglich einen Dienstvertrag mit einem Mietvertrag für eine Mietwohnung zu verbinden.

Man sollte dabei aber von vorneherein auf klare Regelungen im Mietvertrag achten.

Da nämlich der „Beruf“ Hausmeister als solcher nicht existiert.

Üblicherweise gehören aber zur Tätigkeit eines Hausmeisters die Bedienung und Überwachung von technischen Anlagen,das heisst im Beispielfall übliche Wartungsarbeiten an einem Rasentraktor sind von diesem auch durchzuführen
(zum B.Ölkontrolle,Säubern,Betanken).

Betriebststoffe wie Benzin,Öl usw. sind von diesem bedarfsgerecht gegen Quittung zu erwerben und dem Vermieter zwecks Rückzahlung vorzulegen.
Ebenso sind natürlich Reperaturen durch den Vermieter zu bezahlen.

Wenn es keine speziellen Regelungen im Mietvertrag gibt und der Mieter außer der Gartenpflege keine weiteren Tätigkeiten ausführt,wäre natürlich die Frage zu stellen,
inwieweit der Abzug von 100 € von der Miete,also 1.200,- € im Jahr hier nicht auch „Kleinreperaturen“ durch den Mieter abdecken würde,da ja im Winterhalbjahr keine
Gartenpflege mit dem Traktor erforderlich ist.

Hallo,

grundsätzlich ist es möglich einen Dienstvertrag mit einem
Mietvertrag für eine Mietwohnung zu verbinden.

Man sollte dabei aber von vorneherein auf klare Regelungen im
Mietvertrag achten.

Da nämlich der „Beruf“ Hausmeister als solcher nicht
existiert.

Üblicherweise gehören aber zur Tätigkeit eines Hausmeisters
die Bedienung und Überwachung von technischen Anlagen,das
heisst im Beispielfall übliche Wartungsarbeiten an einem
Rasentraktor sind von diesem auch durchzuführen
(zum B.Ölkontrolle,Säubern,Betanken).

Ich würde sofort mit einem Mieter einen Vertrag machen, wenn dieser mir eine Hausmeistertätigkeit für 100 € Mietnachlass anbieten würde.

Nur sollte man auch Kenntnisse über die Aufgaben eines Hausmeisters haben,
bevor man jemanden solch einen Tipp gibt.

http://www.horstmueller-galabau.de/stellen/hausmeist…

Gruß Merger

2 Like

Hallo Frank,

vielen Dank für die Antwort. Der Rasentraktor wird im Winter als Schneeräum-Gerät genutzt, dafür muss der Mieter ihn einfach nur umrüsten. In meinem Beispiel dürfte die Reparatur alles in allem gute 250 Euro kosten. Die Gartenarbeit gegen Mietnachlass wurde in einem Zusatz zum Mietvertrag festgehalten. Darin steht „Mietnachlass i.H. von 100 Euro - statt 800,00 Euro Kaltmiete somit 700,00 Euro Kaltmiete - gegen Übernahme der Gartenpflege.“

Liebe Grüße

Micha

Hallo,

das ist in großen Städten gängige Praxis…allerdings sind die Tätigkeiten dabei im Mietvertrag aufgeführt !

Als Beispiel ein Auszug aus einem Mietvertrag einer Wohnungsgesellschaft:

…die Wohnung wird unter der Auflage der Wahrnehmung folgender Hausmeistertätigkeiten
vermietet
a)Kontrolle des Objektes auf Vandalismus und Beschädigungen
b)Entgegennahme von Beschwerden und Mitteilungen der Mieter an die WGmbH

. c)Überwachung Kehr-und Räumwochen der Mieter

Hallo Frank, hallo Merger!

Nochmal vielen Dank für Eure Antworten.

Gehen wir davon aus, dass der Stand der Dinge in meiner geschilderten Situation folgender ist: Entweder zahlt der Mieter die Reparatur des Rasentraktors, oder das Ding bleibt stehen und wird nicht repariert - der Vermieter seinerseits stellt ganz klar heraus, dass er nichts zahlt. Zwar ist das Ding sein Eigentum, aber da der Mieter ja schon 100 Euro/Monat Miete spart, kann er gefälligst auch für die Reparatur aufkommen. Dass er schon Sprit und Öl zahlt, ist egal.

Somit ist klar, in welche Richtung die Geschichte läuft: Will der Mieter nicht riskieren, 100 Euro/Monat mehr zu zahlen oder evtl. in einer halb-meter-hoch-gewachsenen Wiese stehen, dann lässt er den Mäher auf seine Kosten reparieren.

Was passiert, wenn in einigen Monaten die Tochter des VM mit ins Haus einzieht und den Garten mitnutzt, darf gespannt abgewartet werden.

Euch einen schönen Tag.

Micha