Rasierklinge für Schulunterricht ?

Hallo zusammen

folgende Kuriosität :

nach meinen wissen und Ausbildung im Bereich für Schutz und Sicherheit , Unterbereich Jugendschutz , ist mir bekannt , das Rasierklingen erst ab 16 Jahren verkauft werden dürfen , deshalb liegen Rasierklingen bei Discountern etc nicht mehr in der Auslage und werden nur auf Anfrage von Verkäuferinnen aus dem Lager geholt

wobei jetzt richtige Rasierklingen gemeint sind , keine Lady-Shaves , also Rasierklingen wie auf diesem Link :

http://www.thedifferentscent.de/images/personna-red-…

Jetzt kommt ein Schullehrer und verlangt von Schülern ( 14-15 Jahre ) das mitbringen von Rasierklingen für den Biologieunterricht , Arbeitsaufgabe : zerschneiden von Baumblättern , Gemüseblättern , Pflanzenblättern usw .

meines erachtens ein Vergehen nach dem Jugendschutzgesetz , fast schon ein vergehen nach dem Waffengesetz ( im anbetracht des alters der Schüler )

Frage : dürfen die Schüler die Rasierklingen mit zur Schule bringen , oder dürfen Sie diese noch nicht einmal besitzen ?

im vorraus dankend für rechtliche Hinweise

Toni

nach meinen wissen und Ausbildung im Bereich für Schutz und
Sicherheit , Unterbereich Jugendschutz , ist mir bekannt , das
Rasierklingen erst ab 16 Jahren verkauft werden dürfen

Das habe ich noch nie gehört. In welchem Gesetz soll das stehen? Ich behaupte einfach mal, dass du dich irrst.

deshalb liegen Rasierklingen bei Discountern etc nicht mehr in
der Auslage

Doch, in meinen Supermärkten schon. Warum auch nicht? Das ist ja in etwa so, als wolle man unter 16-Jährigen keine Kondome verkaufen: total sinnlos.

meines erachtens ein Vergehen nach dem Jugendschutzgesetz ,
fast schon ein vergehen nach dem Waffengesetz ( im anbetracht
des alters der Schüler )

Ob etwas ein Vergehen ist oder nicht, entscheidet das Gesetz. Die Straftat (Vergehen --> Straftat mit Mindeststrafe von weniger als einem Jahr Freiheitsstrafe) muss im Gesetz klar benannt sein. Das ist also keine Frage der persönlichen Auffassung. Entweder es ist etwas strafbar oder eben nicht. Und eine Waffe i.S.d. WaffenG ist die Rasierklinge schon mal gar nicht.

Frage : dürfen die Schüler die Rasierklingen mit zur Schule
bringen , oder dürfen Sie diese noch nicht einmal besitzen ?

Natürlich dürfen sie die besitzen und auch mitnehmen. Warum auch nicht?

Hallo,

meines erachtens ein Vergehen nach dem Jugendschutzgesetz ,
fast schon ein vergehen nach dem Waffengesetz ( im anbetracht
des alters der Schüler )

Rasierklinge = klare Zweckbestimmung des Rasierens = keine Zuständigkeit des WaffG.
Anders wäre es, wenn die Rasierklinge zu einer versteckten Waffe umgebaut würde, dann verbotene Waffe i.S. des WaffG. Aber so… garnix.

Gruss

Iru

huhu!

nach meinen wissen und Ausbildung im Bereich für Schutz und
Sicherheit , Unterbereich Jugendschutz , ist mir bekannt , das
Rasierklingen erst ab 16 Jahren verkauft werden dürfen ,

Meine Kettensäge konnte ich mir damals ohne Alterskontrolle kaufen und auch soviel damit zersägen wie ich wollte und kann sie auch weiterhin überall mithinnehmen.
Bei uns in der Schule fiel sie aber unter eine Regelung in der Schulordnung, wonach Gegenstände verboten sind, die nicht für das Unterrichtsgeschehen erforderlich sind.
Mit der Bitte eines Lehrers, damit irgendwas im Unterricht zu verschreddern, hätte das natürlich ganz anders ausgesehen :smile:

Gruß
Paul