Hallo liebe Experten,
wir haben uns am Samstag bei einer Nothilfe für Boxer in einen ca. 3 Jahre alten Boxer verliebt der aus der Türkei „importiert“ wurde. Der Kleine wurde leider massiv kupiert und sieht mit den Ohren ein wenig wild und nach „Kampfhund“ aus. Da der Hund derzeit noch in BaWü beim e. V. dieser Nothilfe untergebracht ist und wir in Bayern leben haben wir das „Äußere“ (schwarz/gestromertes Fell, und an sich ist der Boxer dem Staffordshire ja nicht unähnlich) angesprochen, woraufhin uns versichert wurde das er ein 100%iger Boxer ist und wir dafür vom Verein auch eine „Bescheinigung“ bekommen würden (z. B. für den Fall einer Polizeikontrolle).
Nun unsere Frage: Kann ein Tierheim/Tiernothilfe Verein (wie gesagt ein e. V.) so etwas auch „rechtsgültig“ ausstellen? Ist das dann bindend? Nachdem der Hund ja auch vorab in der Quarantäne war sollte ja zumindest schon einmal ein Tierarzt auch drüber geschaut haben, ein Impfpass ist wohl auch vorhanden (gesehen hab ich ihn nicht) und der Verein macht auch einen seriösen Eindruck - es gibt diese Einrichtung schon seit einigen Jahren. Über die Tatsache, dass nicht wir den Hund haben kupiern lassen gibt es natürlich ebenfalls eine Bescheinigung.
Wir würden dem Hund gerne ein schönes neues Leben ermöglichen, ihn aber nicht wegen irgendwelcher Bayern-Querelen dann am Ende doch noch abgeben müssen.
Wer kann hier helfen? Wer kennt sich damit aus ob so eine „Rassebescheinigung“ gültig ist?