Rassegesetze 1935

Guten Tag,

es war so zeimlich im letzten Jahr als wir (noch in der Realschule) die Judenverfolgung behandelt haben. Ich meine in der Zeit in meinem damaligem Geschichtsbuch gelesen zu haben das nach den Nürnberger Rassegesetzen Juden keine (Haus-)Tiere (mehr) halten dürfen.
Das habe ich in einer Aufgabe erwähnt und mein jetziger Geschichtslehrer (auf dem Gymnasium) sagte mir er weiß davon nichts.

Als er mit mir darüber gesprochen hatte, schmunzelte er und meinte er könne sich sowas nicht vorstellen.

Hab ich jetzt was durcheinander geschmissen oder weiß er davon nichts?
Kann mir jemand dazu was verzählen?

Gruß Eduard

Da ist was dran, allerdings kam das Verbot der Haustierhaltung für Juden erst 1942 und hat mit den Nürnberger Gesetzen nichts zu tun:
http://forge.fh-potsdam.de/~SWABD/gesetze.htm

Ach sO, daann hab ich das wohl vermischt, Dankeschön.

Gruß

Hallo Armin,
auch die von Dir angegebene Quelle macht (wie viele andere im Netz) den Fehler einer falschen Datierung - da schreibt immer einer vom anderen fleißig aber falsch ab, letzlich wohl hier (zur Ehrenrettung - ist immerhin das Standardwerk zum Thema):

Joseph Walk (Hrsg.):
Das Sonderrecht für die Juden im NS-Staat.
Eine Sammlung der gesetzlichen Massnahmen und Richtlinien - Inhalt und Bedeutung.
Heidelberg 1981

  • dort auf Seite 364 der Verweis. Hier die Taschenbuch-Ausgabe: ISBN 3825218899 Buch anschauen

Wer sich die Mühe einer Überprüfung macht, wird allein schon deswegen stutzig werden, weil der 15.02.1942 ein Sonntag war - da haben auch deutsche NS-Beamte keine Verordnungen erlassen, sondern von ihrem gottgefälligen Tagwerk geruht.

Es handelt sich in der Tat nicht um ein Gesetz, nicht einmal um eine Polizei ver ordnung, sondern um eine An ordnung des Reichsministerium des Inneren als Aufsichtsbehörde der Reichsvereinigung der Juden (vgl. http://www.dhm.de/lemo/html/nazi/antisemitismus/reic…). Veröffentlicht wurde sie am 15.05.1942 in der Berliner Ausgabe der Wochenzeitschrift Jüdisches Nachrichtenblatt Nr.20/1942, S.1 - nicht jedoch in der Wiener und der Prager Ausgabe. Hier der Text:

_ Halten von Haustieren

Die Reichsvereinigung der Juden In Deutschland gibt folgende Anordnung ihrer Aufsichtsbehörde bekannt:

  1. Juden, die zum Tragen des Kennzeichens verpflichtet sind, und den mit ihnen zusammen wohnenden Personen ist mit sofortiger Wirkung das Halten von Haustieren (Hunden, Katzen, Vögeln) verboten.

  2. Juden, die im Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Anordnung Haustiere halten, sind verpflichtet, der für ihren Wohnort zuständigen Jüdischen Kultusvereinigung bzw. Bezirks- oder Verwaltungsstelle der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland bis zum 20. 5. 1942, unter Angabe des Kennworts „Haustiere", schriftlich anzuzeigen, welche Haustiere von ihnen gehalten werden.

  3. Ueber die Ablieferung oder Abholung der Haustiere wird den Tierhaltern (vgl. Ziff. 2) durch die zuständige Jüdische Kultusvereinigung bzw. Bezirks- oder Verwaltungsstelle der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland Anweisung zugehen.

  4. Eine anderweitige Unterbringung der Haustiere, insbesondere in Pflegestellen bei Dritten, ist unzulässig.

  5. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung haben staatspolizeiliche Maßnahmen zur Folge.

  6. Diese Anordnung gilt nicht für Juden ausländischer Staatsangehörigkeit, es sei denn, daß sie zum Tragen des Kennzeichens verpflichtet sind._

Das war nicht nur einfach Schikane; die Nazis waren mittlerweile längst zur massenhaften Vergasung übergegangen. Offensichtlich hatten sich zurückgelassene herrenlose Haustiere bei den seit 16.10.1941 laufenden Deportationen als lästiges Problem erwiesen. Da hatte jemand beim RSHA wohl ein Herz für Tiere …

Freundliche Grüße,
Ralf

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Wer sich die Mühe einer Überprüfung macht, wird allein schon
deswegen stutzig werden, weil der 15.02.1942 ein Sonntag war -
da haben auch deutsche NS-Beamte keine Verordnungen erlassen,
sondern von ihrem gottgefälligen Tagwerk geruht.

Hallo!
Das ist zwar nun kein zwingendes Argument, da Gesetze und Verordnungen nicht vom Tag ihres Erlasses datieren, sondern vom In-Kraft-Treten, aber wenn der Fehler bekannt ist sehe ich mich verbessert ; in der Materie bin ich auch nicht kompetent, sundern habe schlicht gegurgelt…