Rassistische Beleidigung?

Hallo liebe WWW Community,

mal angenommen, jemand wird während seiner beruflichen Tätigkeit im Immobiliensektor aufgrund der Tatsache, dass sich ein Interessent das Objekt für das er sich interessierte nicht leisten kann, nach dem einführenden Telefongespräch hinterher schriftlich (also nachweisbar) als „dreckiger Jude, scheiß Jude, Judenschwein, Juden zocken Deutsche ab, etc“ bezeichnet. Aufgrund gewisser Umstände ist dem Interessenten bekannt, dass sein Gegenüber Jude ist.

Wäre dies als ein einfaches Beleidigung oder als rassistische Aussage zu werten?

Ich wäre Euch für eine kurze Antwort, evtl. mit Angabe eines Vergleichsurteiles sehr dankbar.

Liebe Grüße

Hallo,

http://dejure.org/gesetze/StGB/130.html

das nennt sich Volksverhetzung.

Grüße Alex

Wie bitte?
Hallo,

http://dejure.org/gesetze/StGB/130.html

das nennt sich Volksverhetzung.

Der § 130 StGB beginnt mit

„Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören ,[…]“

Wo genau siehst Du dieses Tatbestandsmerkmal erfüllt?

Gruß

S.J.

Hallo,

Wäre dies als ein einfaches Beleidigung oder als rassistische
Aussage zu werten?

im juristischen Sinne ist das eine Beleidigung. Eine Sonderform der Beleidigung, wenn diese rassistische Aussagen enthält, kennt das Strafrecht nicht.

Gruß

S.J.

Hallo,

da hast du Recht, allerdings wird ein Strafverfahren wegen einer rassistisch motivierten Beleidigung in den seltensten Fällen eingestellt, im Gegensatz zu einer z.B. Fäkalbeleidigung. Das öffentliche Interesse wird bei rassistischen Beleidigungen eigentlich immer bejaht.

Grüße
chang

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