Rassistische Schmiererei entfernen , Zuständigkeit

Liebe Mitglieder,
ich hätte folgende Frage:

Kasuistik:

Rassistische Schmiererei entfernen (Eigentum und Zuständigkeit)

Auf dem Zufahrtsweg zu Firma F. K., in G.
ist die Seite eines hellgrauen Schaltschrankes des Herstellers Pfisterer mit einer rassistischen Parole („Niggeralarm“) beschmiert.
Ein Hinweis auf den Eigentümer des Schaltchrankes ist auf diesem nicht zu finden.
Wie ist die Rechtslage? Wer ist zuständig?
Ist die kommunale Behörde verpflichtet, die Schmiererei entfernen zu lassen?
Darf ein einzelner Bürger eigenmächtig handeln und die Schmiererei entfernen (was ja wohl der einfachste und schnellste Weg wäre)?

Besten Dank allen Sachkundigen!
Gruß,
K.

Liebe Mitglieder,
ich hätte folgende Frage:

Kasuistik:

Rassistische Schmiererei entfernen (Eigentum und
Zuständigkeit)

Auf dem Zufahrtsweg zu Firma F. K., in G.
ist die Seite eines hellgrauen Schaltschrankes des Herstellers
Pfisterer mit einer rassistischen Parole („Niggeralarm“)
beschmiert.
Ein Hinweis auf den Eigentümer des Schaltchrankes ist auf
diesem nicht zu finden.
Wie ist die Rechtslage? Wer ist zuständig?
Ist die kommunale Behörde verpflichtet, die Schmiererei
entfernen zu lassen?

Ich denke, die kommunale Behörde muss den Eigentümer ermitteln und dieser könnte die Schmiererei auf seine Kosten entfernen. Das wäre jedenfalls bei einer Hauswand so, die Privateigentum ist.

Darf ein einzelner Bürger eigenmächtig handeln und die
Schmiererei entfernen (was ja wohl der einfachste und
schnellste Weg wäre)?

Wer sollte es jemandem verbieten, einen klar rechtswidrigen Spruch zu entfernen?
Probleme kan es nur geben, wenn beim Entfernen Schäden auftreten, z.B. Kratzer. Dann könnte der Eigentümer des Schaltschranks denjenigen in Haftung nehmen, der den Spruch entfernt hat.

Besten Dank allen Sachkundigen!
Gruß,
K.

Gruß

Holygrail