Rat Kauf Hausgartenfläche

Hallo zusammen,

A interessiert sich für eine Gartenfläche von ca 600 qm.
Diese Fläche gehört 2 Personen B und C.
B möchte seine Hälfte verkaufen, C (67 Jahre) erstmal nicht.
A hat deswegen vorgeschlagen C(67 Jahre) Nutz- und Niesrecht lebensalang einzuräumen und das ganze Grundstück kaufen.
Laut Homepage der Stadt, handelt es sich landwirtschaftsfläche für 10,- qm
B beantragte ein Gutachten nachdem diese Fläche als Hausgarten bezeichnet wird, weil sie von allen Seiten umbaut ist. Er schlägt 10% vom Bauland vor als Preis. Es gibt zu diesem Grundstück nur einen schmalen Pfad von höchstens 1m breite.

Was meint Ihr? Wieviel soll ich den Preis wegen C mindern? Was wäre z. B. eine angemessenen Pacht für C?
Sollte ich dieses Grundstück eines Tages als Bauland deklarieren, wie gehe ich vor und muss ich die Differenz zwischen meines Kaufpreises und den Preis für das Bauland an die Stadt abführen?

Vielen Dank
Richard

Hallo richard,

A interessiert sich für eine Gartenfläche von ca 600 qm.
Diese Fläche gehört 2 Personen B und C.
B möchte seine Hälfte verkaufen, C (67 Jahre) erstmal nicht.
A hat deswegen vorgeschlagen C(67 Jahre) Nutz- und Niesrecht
lebensalang einzuräumen und das ganze Grundstück kaufen.

Soweit gut.

Laut Homepage der Stadt, handelt es sich landwirtschaftsfläche
für 10,- qm
B beantragte ein Gutachten nachdem diese Fläche als Hausgarten
bezeichnet wird, weil sie von allen Seiten umbaut ist. Er
schlägt 10% vom Bauland vor als Preis. Es gibt zu diesem
Grundstück nur einen schmalen Pfad von höchstens 1m breite.

Wer hat das Gutachten erstellt? Wie hoch sind die berühmten 10% im Verhältnis zu den genannten 10 €?

Zunächst muß ein Kaufpreis her.

Was meint Ihr? Wieviel soll ich den Preis wegen C mindern? Was
wäre z. B. eine angemessenen Pacht für C?

Vom Kaufpreis würde ich die ortsübiche Pacht für die noch verbleibende Zeit der Nutzung abziehen. Sagt das Gutachten zu diesem Punkt etwas aus? Kannte der Gutachter den Sachverhalt?

Sollte ich dieses Grundstück eines Tages als Bauland
deklarieren, wie gehe ich vor und muss ich die Differenz
zwischen meines Kaufpreises und den Preis für das Bauland an
die Stadt abführen?

Das ist jetzt Kristalkugelschauerei. Es kann - wie immer - mehrere Möglichkeiten geben. Ohne Lage, Zuschnitt, Erschliessung usw. des Grundstückes und der Nachbargrundstücke zu kennen, kann niemand etwas sagen. Möglicherweise sieht die ganze Sache nach einvernehmlicher Grenzkorrektur mit einem Nachbarn völlig anders aus. Ich würde direkt bei der Stadt anfragen.

Gruß
Jörg Zabel

PS: Zunächst sollte man nicht davon ausgehen, daß die Planungsbehörden „der Feind“ sind.

Hallo Jörg

Hallo richard,

Laut Homepage der Stadt, handelt es sich landwirtschaftsfläche
für 10,- qm
B beantragte ein Gutachten nachdem diese Fläche als Hausgarten
bezeichnet wird, weil sie von allen Seiten umbaut ist. Er
schlägt 10% vom Bauland vor als Preis. Es gibt zu diesem
Grundstück nur einen schmalen Pfad von höchstens 1m breite.

Wer hat das Gutachten erstellt? Wie hoch sind die berühmten
10% im Verhältnis zu den genannten 10 €?

10% wären in diesem Fall 50,-

Zunächst muß ein Kaufpreis her.

Sagen wir mal die Mitte also 30,-

Was meint Ihr? Wieviel soll ich den Preis wegen C mindern? Was
wäre z. B. eine angemessenen Pacht für C?

Vom Kaufpreis würde ich die ortsübiche Pacht für die noch
verbleibende Zeit der Nutzung abziehen. Sagt das Gutachten zu
diesem Punkt etwas aus? Kannte der Gutachter den Sachverhalt?

Sollte ich dieses Grundstück eines Tages als Bauland
deklarieren, wie gehe ich vor und muss ich die Differenz
zwischen meines Kaufpreises und den Preis für das Bauland an
die Stadt abführen?

Das ist jetzt Kristalkugelschauerei. Es kann - wie immer -
mehrere Möglichkeiten geben. Ohne Lage, Zuschnitt,
Erschliessung usw. des Grundstückes und der Nachbargrundstücke
zu kennen, kann niemand etwas sagen. Möglicherweise sieht die
ganze Sache nach einvernehmlicher Grenzkorrektur mit einem
Nachbarn völlig anders aus. Ich würde direkt bei der Stadt
anfragen.

OK, gehen wir mal von einen idealen Zustand aus. Wie könnte dieser aussehen?
Ich frage dann bei der Stadt nach und poste es dann hier.
Vielen Dank
Richard

PS: Könnte folgende Frage noch beantwortet werden?
muss ich die Differenz zwischen meinen Kaufpreis und den Preis für das Bauland an die Stadt abführen, wenn das Grundstück als Bauland Umgewidmet wird?

Hallo richard,

OK, gehen wir mal von einen idealen Zustand aus. Wie könnte
dieser aussehen?

Ganz einfach: Der Bürgermeister höchstselbst klopft Dir auf die Schulter und sagt „Selbstverständlich können Sie dort bauen, die Erschliessung ist geklärt, Ihr Bauvorhaben ist zum Wohl der ganzen Kommune“.

Ich frage dann bei der Stadt nach und poste es dann hier.

Ist aber sehr wahrscheinlich Quatsch. Ohne die Detailkenntnisse kann wirklich keine Aussage getroffen werden.

PS: Könnte folgende Frage noch beantwortet werden?
muss ich die Differenz zwischen meinen Kaufpreis und den Preis
für das Bauland an die Stadt abführen, wenn das Grundstück als
Bauland Umgewidmet wird?

Ein Abführen der Differenz - egal in welcher Form - wird es wohl nicht geben. Trotzdem kann die ganze Sache mit möglicherweise recht hohen Kosten verbunden sein, überwiegend hängt das von der Erschliessung ab.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo Jörg,

angenommen das Amt für Baurecht hat folgende Bedenken bei der Erschließung:

  • Sollte auf dem Garten ein Haus gebaut werden, wäre es als zweite Reihe zu sehen. Nun, meiner Meinung nach ist es nicht in zweiter Reihe, weil es Häuser gibt, die auf der gleichen Höhe liegen, sie sind zurückversetzt relativ zu ersten Reihe mit größerem Garten zur Hauptstraße.

Angenommen das wäre trotzdem ok, gibt es folgende Bedenken:

  • Ein gibt keine Möglichkeit für einen Stellplatz.
  • mit 80m ist der Eingang gerade für die Feuerwehr erreichbar. Trotzdem stellt der schmale Weg eine große Herausforderung dar.
    Dieser Weg fängt mit Treppen an und ist somit nicht befahrbar.

Es gibt also einiges was dagegen spricht :smile:

Was meist du dazu?

Viele Grüße
Richard