hallo
jemand verklagte vor etwas mehr als 1 jahr einen anderen auf zurückzahlung einer summe X. dieser bekamm recht und der bekagte zahlte darauf hin jeden monat einen betrag an der kläger zurück.
nun wurde im dezember keine summe mehr bezahlt und auch im januar noch nicht ( zahltag war immer der 1 im monat ).
kann man nun die ganze restsumme auf einen schlag einklagen, bzw sich vom beklagten auszahlen lassen ? immerhin ist er ja in verzug
mfg
Da du von einem Zahltag sprichst, gehe ich mal von einem Vergleich aus. Dort müsste auch geregelt sein, wie es sich mit der Fälligkeit verhält. In der Regel: sofortige Fälligkeit des Restbetrages. Wenn es sich um einen Prozessvergeich handelt, ist dieser Vollstreckungsgrundlage - eine Klage erübrigt sich.
Levay
Hallo!
kann man nun die ganze restsumme auf einen schlag einklagen,
Nein, einklagen kann man einen Anspuch immer nur einmal. Mehr braucht man ja auch gar nicht.
bzw sich vom beklagten auszahlen lassen ?
Man kann aus dem Urteil die Zwangsvollstreckung betreiben.
immerhin ist er ja
in verzug
Sehe ich nicht so. Du gehst davon aus, dass es einen Vertrag zwischen den Parteien gibt, wonach der Gläubiger immer nur monatliche Raten verlangen kann. Du schilderst aber nichts über eine Vertragsschluss, sondern nur, dass der Schuldner von sich aus Raten zahlt und der Gläubiger einfach nur stillhält. Das reicht mE für eine wirksame Ratenvereinbarung nciht aus. Ergo kann der Gläubiger jederzeit den kompletten Betrag zwangsweise eintreiben.
Da du von einem Zahltag sprichst, gehe ich mal von einem
Vergleich aus. Dort müsste auch geregelt sein, wie es sich mit
der Fälligkeit verhält. In der Regel: sofortige Fälligkeit des
Restbetrages. Wenn es sich um einen Prozessvergeich handelt,
ist dieser Vollstreckungsgrundlage - eine Klage erübrigt sich.
also der kläger nahm sich damals einen anwalt. der beklagte verzichtete auf eine gerichtsverhandlung und der klage auf zurückzahlung wurde durch das gericht stattgegeben.
der beklagte einigte sich mit dem anwalt auf eine monatliche zurückzahlung einer bestimmten summe.
diese summe wurde auch jetzt jeden monat bezahlt. nur, wie gesagt im dezember und januar dann nicht mehr.
was kann der kläger nun tun ? das ganze restgeld nun einfordern ?
mfg
Hallo nochmal!
Wenn das ein echter Fall wäre, könnte man auch raten, einfach den Anwalt zu befragen, der die Ratenvereinbarung getroffen hatten. Es handelt sich um dieselbe Rechtsangelegenheit und ist deshalb im bereits angefallenen Preis enthalten.