Rate oder Rente.,

Hallo und guten Abend.

Rentner-Ehepaar erhält die Kaufsumme einer Immobilie NICHT in Form von 110.000 €, sondern als mtl. Rate/Rente von 915 € bis zum Tode des zuletzt versterbenden, längsten aber nur 15 Jahre !
Er war bei Beginn der Ratenzahlung am 1.1.2012 im Alter von 75 und seine Frau war 72 Jahre.

Die offenen Fragen sind:

  1. Sind diese 915 € bei der jährlichen Steuerklärung überhaupt anzugeben, denn schließlich sind sie lax betrachtet ja das ABSTOTTERN einer eigentlich viel höheren Summe?
  2. Wenn sie aber steuerrelevant ist, WELCHE SUMME muss dann in der Steuererklärung eingetragen werden; doch sicherlich nicht die vollen 915 €, oder?
  3. Unter welcher Sparte im ELSTER-Formular wäre der Eintrag zu tätigen?
  4. Muss man als RENTNER auch dann eine Steuererklärung abgeben, wenn laut ELSTER-Berechnung KEINE Steuer zu zahlen ist ?

Gruß Helmut

hallo Helmut,

ich bin kein Steuerberater, daher kann Dir nur meine Meinung als erfahrener Steuerzahler und Verhadler mit Steuerbehörden sagen.

  1. Beim Verkauf der Immobilie kann nur „Spekulationssteuer“ in Frage kommen. Das ist nur im Falle, wenn Du :

a) die Immobilie weniger als 10 Jahre hattest
b) wenn beim Verkauf ein Gewinn fest steht

Dabei wird das Finanzamt selbst den Kaufvertrag auswerten und Dir seine Meinung mitteilen.Alsö, ich würde da nichts angeben, sondern abwarten.

2.Als Rentner bist Du,wie auch alle andere, nur dann Steuererklärungspflichtig, wenn Du entweder vom Finanzamt Geld zurück haben willst oder mehrere Einkünfte hast (zB aus Arbeit,Vermietung).
Falls beides für Dich nicht zutrifft -brauchst Du die ESt-Erklärung nicht abzugeben. Falls das Finanzamt doch von Dir eine St-Erklärung braucht, kriegst Du eine Aufforderung sie abzugeben.

Hoffe Dir geholfen zu haben.
Schöne Adventstage !

KV auch auf Zusatzrente
Wenn die Einnahmen als Rente vereinbart sind muß dieser Betrag auch in voller Höhe in der Steuererklärung angegeben werden. Außerdem ist darauf auch noch Krankenversicherung zu zahlen, so wie bei Renten üblich.
Alles weitere sollte ein besser ein Steuerberater machen damitz es später (für sie hoffentlich viel später) nicht zu Ärger für die Erben kommt.

Hi beckmann neil,
ja, Du hast mir mit Deiner Antwort bereits mehr geholfen, als alles, was ich bisher irgendwo zu hören bekommen habe; danke !

Spekulation ist bei der Sache nicht im Spiel, die Immobilie wurde vom Sohn und der Schwiegertochter gekauft.

Die ETW war beim Verkauf „länger“ als 10 Jahre im Besitz des Ehepaares und ein Gewinn stände, wenn, dann allenfalls dann an, wenn einer der beiden Ehepartner ab 1.1.2012 gerechnet länger lebt als 11 Jahre, denn dann würde die Addition der 915 € mehr ergeben, als die 110.000 € Kaufsumme.

Das Rentnerehepaar erhält zusammen ca. 700 ges. Rente und diese 915 € aus dem Immo-Verkauf. Im Kaufvertrag ist die Rede von einer „Leibrente“ über 915 €, sonst keine sonstigen Einkünfte mehr ! Gewohnt wird zur Miete über 915 € mtl warm, kalt = 640 €.

Was meinst Du, wäre da unter Berücksichtigung eventueller Freibeträge eine Steuererklärungsabgabepflicht gegeben ?

Übrigens, unter https://www.bmf.gv.at/Service/Anwend/Steuerberech/Pa… findet man vom Bundesministerium für Finanzen eine Berechnungsformel, mit der die v.e. 915, bzw. 110.000 € berechnet wurden.

Mit nochmaligem Dank im Voraus und einem freundlichen Gruß, Helmut

Hallo Helmut,

die Rente ist rückwirkend ab 2005 zu besteuern. Es sind alle Einkünfte neben der Rente für die Rentenbesteuerung hinzuzuziehen. Da gehören (leider) auch die 915 Euro dazu. Wenn der Grundfreibetrag von derzeit 8.004 Euro/Jahr und Person (Stand 2012) überschritten wird, sind die darüberliegenden Einnahmen zu versteuern. Aber zum Abzug kommen noch: Werbungskostenpauschale von 102 Euro,Sonderausgabenpauschale 36 Euro, Vorsorgeaufwendungen von 1.286 Euro.
Wenn die Hausverkaufsumme mit einmal ausgezahlt würde, sind ca. 48.000 Euro steuerfrei, der Rest wird mit dem persönlichen Steuersatz berechnet.Ob das besser gewesen wäre, kann nur ein unabhängiger Steueberater gegen Entgelt berechnen. aber das ist ja sowieso kein Thema mehr!

Beste Grüße
Karlo1604

hi,Helmut,
hier kannst Du näher anschauen :

http://www.oeffentlichen-dienst.de/rente/rentensteue…

Meine Berechnung zeigt, daß Du keine Steuern zu bezahlen brauchst.

Schaue auch

http://www.test.de/Steuerberechnung-fuer-Rentner-Hil…

und probiere es selbst - hier brauchst Du ein Paar Info.

Sonst, wenn von Dir keine Rente abgezogen wird, vergiß es…
Falls die Steuer doch erhoben wird, dann lohnt es sich die ESt-Erklärung abzugeben.

Liebe Grüsse und gern wie immer

Dr Neil Bakmann

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Hallo,
der Verkauf einer (selbstgenutzten!) Immobilie ist steuerfrei. Wenn Sie aber ein Arbetszimmer darin hatten, liegt u.U. steuerpflichtiger (anteilmäßiger) Veräußerungsgewinn vor (s.folg.Ausführungen).
Wenn Sie die Immobilie vermietet hatten und innerhalb von 10 Jahren nach Anschaffung verkaufen, gilt
Veräußerungserlös ./. Nebenkosten ./. Anschaffungskosten mit Nebenkosten ./. ggf. beanspruchte Abschreibungen ./. Werbungskosten. Das ist dann der (bereinigte) Veräußerungsgewinn (ggf. auch -verlust), der in der Steuererklärung anzugeben ist - egal, ob das in Raten abgestottert oder in einer Summe bezahlt wird. Abzurechnen ist jeweils das betr. Kalenderjahr und der betr. Betrag in diesem Jahr.
Einzutragen ist die Summe (das wären ja im Jahr brutto 10980 EUR) bei den Veräußerungsgewinnen. (Da ich selbst meine Steuererklärung über ein Programm der Akadem.Arbeitsgemeinschaft mache, kann ich Ihnen nicht sagen, wo das im amtlichen Formular einzutragen ist -. ich denke in KAP.)
Sofern Sie bisher nichts zu versteuern hatten, müssen Sie diese Einnahmen dennoch angeben und eine Steuererklärung machen.

Wenn nun aber die Immobilie seit mehr als 10 Jahren in Ihrem Besitz war, ist nach meinen Informationen der Verkauf steuerfrei.
MfG
Sg

Hallo Helmut, kann in dieser Angelegenheit nicht helfen.
Gruss und schönes Fest

Hallo Helmut,
ich hoffe diese Regelung ist ein guter Deal…
Sie müssen das angeben,denn der Käufer wird es auch angeben bei seiner Steuererklärung-Ob das im vollen Umfang oder zu welchem Prozentsatz weiß ich nicht.
Wenn sie nicht steuerpflichtig waren könnte es jetzt der Fall werden.Speziell in diesem Fall würde ich nicht die Kosten einer professionellen Steuerberatung scheuen-Denn wenn sie das Haus verkauft hätten hätten sie dieses bei der Steuererklärung auch angeben müssen.
Vieleicht kann ein Steuerberater noch andere Tipps geben wie man das umgeht.Ich kenne auch den Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer nicht.Den muss man unbedingt mitnehmen.Ist es im familiären Kreis abgelaufen,da gibt es vieleicht noch andere Steuertipps.
Mehr als Anregungen und/oder Gedanken dazu konnte ich nicht geben.Ich hoffe trotzdem du findest einen Ansatz darin.
LG
Roberta