Raten Genossenschaftsanteile nach Kündigung

Guten Morgen,

mal folgende Situation angenommen:

Ein Mieter hätte im September 2011 eine Wohnung bei einer Wohnungsgenossenschaft gemietet und für die Zahlung der Geschäftsanteile (1350 EUR) eine Ratenzahlung (je 50 EUR) vereinbart. Nun hätte er aber aus beruflichen Gründen gekündigt und kann die Wohnung zum Ende Juli verlassen. Die Geschäftsanteile wären auch gekündigt, sie sollten laut Genossenschaft im Juli 2013 ausgezahlt werden.

Müsste der Mieter nun noch bis Ende Juli oder sogar bis zur Begleichung des gesamten Betrages weiter Raten für die Anteile zahlen?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar!
Viele Grüße
ciapek

solch einen fall gibt es in der realität nicht! da würde man einfach anrufen und sich mit der genossenschaft kurzschliessen.

solch einen fall gibt es in der realität nicht!

Was ist daran so abwegig?

da würde man einfach anrufen und sich mit der genossenschaft
kurzschliessen.

Wozu dann dieser Hinweis?

lies dir die allseits beliebte faq durch, dann meine antwort. na? richtig! soll heißen, dass das eigentlich weniger ein juristisches problem ist, als eins der grundsätzlichen herangehensweise.

lies dir die allseits beliebte faq durch,

Welche denn? Ich lese jetzt sicher nicht alle!

dann meine antwort. na?

Na, was?

richtig!

Ich weiß nicht, was Du meinst?!

soll heißen, dass das eigentlich weniger ein juristisches problem ist,

Die Einschätzung sollte dem Fragesteller überlassen sein, man darf sich doch wohl nochmal schlau machen, wie die Rechtslage ist, bevor man irgendwo anruft, und in Verhandlung tritt.

als eins der grundsätzlichen herangehensweise.

Das habe ich nicht verstanden.