Ein Mieter hätte im September 2011 eine Wohnung bei einer Wohnungsgenossenschaft gemietet und für die Zahlung der Geschäftsanteile (1350 EUR) eine Ratenzahlung (je 50 EUR) vereinbart. Nun hätte er aber aus beruflichen Gründen gekündigt und kann die Wohnung zum Ende Juli verlassen. Die Geschäftsanteile wären auch gekündigt, sie sollten laut Genossenschaft im Juli 2013 ausgezahlt werden.
Müsste der Mieter nun noch bis Ende Juli oder sogar bis zur Begleichung des gesamten Betrages weiter Raten für die Anteile zahlen?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar!
Viele Grüße
ciapek
lies dir die allseits beliebte faq durch, dann meine antwort. na? richtig! soll heißen, dass das eigentlich weniger ein juristisches problem ist, als eins der grundsätzlichen herangehensweise.
soll heißen, dass das eigentlich weniger ein juristisches problem ist,
Die Einschätzung sollte dem Fragesteller überlassen sein, man darf sich doch wohl nochmal schlau machen, wie die Rechtslage ist, bevor man irgendwo anruft, und in Verhandlung tritt.