Hallo, weiß hier jemand, wie man Ratenzahlungen steuerlich geltend macht? Möchte mir ein iPad auf Raten kaufen mit einer festen Anzahlung. Wie setze ich das ab? gilt da auch die Abschreibungsregel, dass man nur bis zu einem bestimmten Betrag im Jahr absetzen darf? Wie hoch ist dieser Betrag dieses Jahr? Ach ja, ich bin Freiberufler! Danke!!!
Das wird genauso gehandhabt wie bei Barzahlung. Wenn ein Aufschlag für den Ratenkauf verlangt wird, kann dieser zusätzlich als Zinsaufwand geltend gemacht werden.
Also die Raten sind keine Ausgaben! Ausgaben ist pro Jahr die AFA 1/5. Bei starker Nutzung kann mann eventuell auch weniger Dauer nehmen. Falls Zinsen anfallen sind diese selbstverständlich auch als Ausgaben abziehbar.
Gruß
Hallo das ipad wird aktiviert (eine berufliche Nutzung muss nachgeweisen werden) und über eine Laufzeit von ca. 3 Jahren abgeschrieben. Die Art der Zahlung des Kaufpreises ist unerheblich. Sollten im Rahmen der Ratenzahlung noch Zinsen anfallen sind diese im jeweiligen Monat/Jahr der Zahlung als Zinsaufwand abzugsfähig.
hallo,
du mußt dem fa gegenüber den nachweis erbringen, daß du das ipad auch wirkliuch für berufliche zwecke brauchst, ansonsten sieht das fa das als liebhaberei an.
du wirst darlegen müssen, warum gerade das ipad für deine berufliche ausübung wesentlich ist.
als zweites wirst du darlegen müssen, daß du dieses ipad ausschließlich oder zumindest überwiegend beruflich nutzt. ein privater anteil von ca. 30% wird dir eine mögliche absetzbarkeit schon vergällen können.
als drittes mußt du die durchschnittliche abschreibungsdauer heranziehen. bei einem pc sind das üblicherweise 3 jahre, bei einem ipad kann das aufgrund der schnellen generationswechsel variieren. meines wissens nach gibt es aber (noch) keine gesonderten abscheibungszeiten für ipads.
last but not least: kaufpreis dividiert durch 3 jahre. unterjähriger kauf wird anteilig berechnet.
hast du deinen ratenkauf z.b. für weniger als die abschreibungsdauer abgeschlossen, so hilft dir das nicht weiter, weil du die abschreibungsfristden dennoch einhalten mußt.
hast du die raten länger als die abschreibungsdauer gewählt, so kannst du p.a. nur die tatsächlichen ratenzahlungen ansetzen.
saludos, borito