Ratenkauf aufheben aufgrund das nichtmals die 1 Rate eingegangen ist

				Hallo zusammen,ich habe folgendes 

Problem,ich habe ein Haus an jemanden auf Ratenkauf verkauft mit einer
Klausel das wenn mehr als 3 Raten offen sind der Vertrag erlischt,es
sind nunmehr 3 Raten offen,es wurde aber nichtmals die erste Rate bis
zum heutigen Tage gezahlt,gibt es in diesem Fall einen § nach dem ich
den Käufer vor Fälligkeit der 4 Rate kündigen kann?
Es ist nämlich nicht zu erwarten das diese gezahlt wird da bisher
nicht 1 Cent gezahlt worden ist,auf Anschreiben erfolgt keine Reaktion

Wenn ich z.B einen Vertrag über eine Dienstleistung eingehe ,die erste Rate aber nicht enrichte dieser für Nichtig erklärt wird,diesen Fall hatte ich persönlich bezüglich einer Versicherung,da 1 Tag vor Einzug der Forderung mein Konto gepfändet worden ist,dies entspricht ja in diesem Fall aufgrund der sogar vorsätzlich nicht geleisteten Zahlung aus meiner Sicht dem gleichen Sachverhalt,da ja erst mit Eingang der ersten Rate der Vertrag rechtsgültig wird,oder habe ich diesbezüglich einen Denkfehler ?

LG
Sascha

Was ist denn für diesen Fall notariell vereinbart worden?
Ist im Grundbuch schon eine Änderung vorgenommen worden?

Hallo

Es gibt lediglich eine einfache schriftliche Vereinbarung,aufgrund das ich im Vorfeld mündlich bekundet habe ,das die notarielle Beurkundung erst nach Zahlung der Schlußrate erfolgt,somit bin ich alleiniger Eigentümer.

Mir geht es um den Punkt der Aufhebung des Vertrages aufgrund von Nichtzahlung,da ich in dieser Zeit auch Mieteinnahmen hätte erzielen können oder es anderweitig veräußern können.

Aus meiner Ansicht handelt es sich hierbei um einen vorsätzlichen Betrug aufgrund das bisher keine Rate gezahlt worden ist.

Frage ist nur hat der Vertrag trotz nicht gezahlter erster Rate überhaupt Bestand und wie geht man diesbezüglich am Besten vor ?

Erstens, Vertrag ist Vertrag.
Ich würde ihn aufkündigen wegen Nichtzahlung. Mit Frist setzen aller offenen Raten. Im übrigen, meine Meinung; wer ein Kauf tätigt und das Geld nicht hat, begeht Betrug. Laienhaft ausgedrückt.

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Hallo Egon,

und wenn er noch Pech hat, sind das auch noch Mietnormaden.

Oh,Oh.

Gruß
Mücke. :bus:

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Hatte Frist gesetzt das am 1.3 alle offenen Raten zu zahlen sind, kam nie eine Reaktion drauf.

Bleibt mir wohl nur der Rechtsweg

Das kannst Du alles vergessen.

Wenn Du Grundstücke, Immobilien, Schiffe und Schiffsbauwerke verkaufen willst, brauchst Du immer einen Notar. Ohne ist er unwirksam.
Schau hier:
ᐅ Vorkaufsvertrag ohne Notar


Ein Vorvertrag, der nicht notariell beurkundet ist, hat keinerlei bindende Wirkung für Käufer und Verkäufer. Allerdings war ich bis jetzt davon ausgegangen, dass ein notarielles Kaufangebot zwar den Käufer bindet, es andererseits aber dem Verkäufer überlässt, dieses Angebot anzunehmen - oder eben auch nicht. D.h. dass damit Euer Ziel, den Verkäufer zu binden, nicht erreicht wäre.

Quelle: **http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=76503&ccheck=1**

Sehr geehrter Rechtsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworte:

Verträge über Grundstücke bedürfen nach § 311 b BGB der notariellen Beurkundung. Sie sollten daher den Kaufvertrag beim Notar abschließen. Ansonsten wäre der Vertrag nicht wirksam.

Der Notar wird Ihnen auch einen Vertrag entwerfen, der Ihren Bedürfnissen und Vorstellungen entspricht. Ich rate Ihnen dringend davon ab, den Vertrag selbst zu entwerfen.

Das Eigentum an der Immobilie erhalten Sie nicht durch Abschluss des Kaufvertrages, sondern erst durch Eintragung im Grundbuch beim Grundbuchamt.

Insgesamt klingt die Vorgehensweise – Kaufvertrag ohne Notar und Ratenzahlung – nicht unbedingt seriös, sodass ich Ihnen zur Vorsicht rate.

Quelle: Hauskauf Privat Ohne Notar! - Hauskauf, Immobilien, Grundstücke - frag-einen-anwalt.de

Das könnte gut sein. Im übrigen klingt die ganze Geschichte sehr Abenteuerlich