Hallo zusammen,ich habe folgendes
Problem,ich habe ein Haus an jemanden auf Ratenkauf verkauft mit einer
Klausel das wenn mehr als 3 Raten offen sind der Vertrag erlischt,es
sind nunmehr 3 Raten offen,es wurde aber nichtmals die erste Rate bis
zum heutigen Tage gezahlt,gibt es in diesem Fall einen § nach dem ich
den Käufer vor Fälligkeit der 4 Rate kündigen kann?
Es ist nämlich nicht zu erwarten das diese gezahlt wird da bisher
nicht 1 Cent gezahlt worden ist,auf Anschreiben erfolgt keine Reaktion
Wenn ich z.B einen Vertrag über eine Dienstleistung eingehe ,die erste Rate aber nicht enrichte dieser für Nichtig erklärt wird,diesen Fall hatte ich persönlich bezüglich einer Versicherung,da 1 Tag vor Einzug der Forderung mein Konto gepfändet worden ist,dies entspricht ja in diesem Fall aufgrund der sogar vorsätzlich nicht geleisteten Zahlung aus meiner Sicht dem gleichen Sachverhalt,da ja erst mit Eingang der ersten Rate der Vertrag rechtsgültig wird,oder habe ich diesbezüglich einen Denkfehler ?
LG
Sascha