Ratenkaufvertrag

Hallo Wer-Weiss-Was Community,

meine Frage an euch ist, dass ich einen Ratenkaufvertrag mit einem Ex-Kumpel über einen PC im Wert von 400,00 € verkauft habe. 100,00 € davon hat er schon abgearbeitet. Wir haben vereinbart, dass er die Restsumme zahlen kann, wie er flüssig ist. Im Vertrag ist noch enthalten, dass der PC solange mein Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung ist und das er mir jeden Umzug des PCs mitteilen muss und das er ihn pfleglich zu behandeln hat. Einen Zahlungsrückstand von 100,00 € haben wir mit vereinbart, welcher ja durch die „Zahlen wie Flüssig Klausel“ praktisch aufgehoben ist. Nun weigert er sich zu zahlen, wovon ich stark ausgehe, da die Freundschaft nicht nur zerrüttet ist, sondern auch beendet ist. Nun suche ich einen vernümftigen Weg die Sache zu klären. Am liebsten möchte ich meinen PC zurück, oder aber das Geld doch in einem hoffentlich zukünftigen normalen Zahlungsablauf erhalten.

vorab mit besten Dank für die Antworten :smile:

Euer Sudi1988

Da er zahlen kann, wie er gerade „flüssig“ ist, wird nie ein Rückstand entsehen. Sie hätten zumindestens einen Termin festlegen müssen, zudem der Restkaufpreis spätestens insgesamt beglichen sein muß. So kann er dauerhaft illiquide bleiben und Sie bleiben ebenso dauerhaft Eigentümer des noch nicht vollständig bezahlten PCs, bis dieser Museumsreif ist.