Hallo,
bitte um Hilfe bei folgenden Fragen:
Verbraucherkredit:
a) Worauf muss man achten, wenn man einen Onlinekredit - Verbraucherkredit abschließt. ? z. B. Postbank, Kreditvertrag kann man ausrucken, dann abschicken.
b) Dürfen Banken bei einem normalen Verbraucherkredit eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, bei vorzeitigen Kreditausgleich.? (nur bei Baukrediten bekannt)
c) Dürfen Banken bei einem norm. Verb.Krd. Sondertilgungen oder einen vorzeitigen Kreditausgleich ablehnen. ?
d) Sind Vorlaufzinsen erlaubt. ?
e) Wenn zwei Leute einen Verbraucherkredit unterschreiben und versichern lassen wollen über eine AU- und Lebensversicherung, und der eine von beiden bekommt eine EU Rente, darf dann die entsprechende Versicherung sich Gesundheitsunterlagen von der Rentenstelle anfordern. ?
Danke
dex
Habe was vergessen:
Wie sieht es aus, wenn man eine Einzugsermächtigung widerrufen hat und trotzdem ständig abgebucht wird (ignoranterweise). Kann die Bank von sich aus nicht eine Sperre veranlassen für den Abbucher oder muss man wirklich jedesmal bei der Bank anrufen und um Rückbuchung bitten.?
Wie lange kann man eine Rückbuchungen machen lassen, wegen unerlaubter Abbuchung durch einen anderen. ?
Vielen Dank nochmal
dex
Hi,
Wie sieht es aus, wenn man eine Einzugsermächtigung widerrufen
hat und trotzdem ständig abgebucht wird (ignoranterweise).
Kann die Bank von sich aus nicht eine Sperre veranlassen für
den Abbucher oder muss man wirklich jedesmal bei der Bank
anrufen und um Rückbuchung bitten.?
ja, denn die Bank hat der Lastschrift nichts zu tun, sie ist nur ausführendes Organ. Wende Dich an den Einreicher der Lastschrift oder direkt an seine Bank. Die dürfte es gar nicht gerne sehen, wenn ihr Kunde unberechtigt Lastschriften bei anderen Leuten einzieht. Jeder, der Lastschriften einzieht, hat sich im übrigen ggü. seiner Bank dazu verpflichtet, nur Lastschriften einzureichen, wenn ihm eine Einzugsermächtigung vorliegt.
Wie lange kann man eine Rückbuchungen machen lassen, wegen
unerlaubter Abbuchung durch einen anderen. ?
Bis sechs Wochen nach Rechnungsabschluß. Zum Thema Lastschrift gibt es übrigens den ein oder anderen FAQ-Eintrag.
Gruß
Christian
Hallo.
Ich denke in diesem Fall, unerlaubte Abbuchung, gilt die 6 Wochenfrist nicht.
Vorausgesetzt, es kann bewiesen werden, dass die Erlaubnis widerrufen wzrde.
MfG
Jürgen
Hallo Jürgen,
da denkst du falsch - wobei 6 Wochen nach Rechnungsabschluss meist weit mehr wie 6 Wochen sind.
Die Möglichkeit zur Rückgabe der Lastschrift hat nichts mit dem Herausgabeanspruch auf das Geld zu tun.
Gruß Ivo