Ratenzahlung abgelehnt , jetzt bietet Rechtsanwalt

Hallo ,

Ich habe von meinem Stromanbieter eine Nachzahlungsforderung von ca. 1600€ bekommen.

Da ich die Summe nicht auf einmal begleichen kann wollte ich eine Ratenzahlung.

Die Bitte nach einer Ratenzahlung wurde abgelehnt.

Ich habe trotzdem angefangen Raten a 300 € zu bezahlen .

2 Wochen nach der ersten Rate über 300 € kam ein schreiben vom Rechtsanwalt dass

ich insgesamt eine Forderung von weiterhin ca. 1600 € begleichen soll

(die 1.Rate von 300 € sind einkalkuliert aber ca. 300 € neue Kosten wegen Rechtsanwalt ect.).

Der Anwalt schreibt aber wenn ich nicht alles gleich bezahlen kann soll ich mich melden um eine Ratenzahlung zu vereinbaren .

Der Anbieter leht eine Ratenzahlung ab, aber der Anwalt bietet jetzt eine an nachdem mehr als 300 € Anwaltsgebühren aufgeschlagen wurden…

Ich habe Zurückgeschrieben dass ich weiterhin 300 € monatlich zahle (mittlerweile 3 Raten bezahlt) aber alle Kosten des Anwaltes ablehne und nicht begleichen werde.

Komme ich damit durch ? Muss ich letztendlich doch die Anwaltsgebühren zahlen ?

Danke im voraus…

Hallo oyropa!
Dein Stromanbieter scheint wohl ein wenig rabiat zu sein, nach dem Motto: Friss oder Stirb.So weit ich weiss kann man eine Ratenzahlung vereinbaren und in der Regel stellt sich auch kein Anbieter deswegen quer. Es ist schon merkwürdig,das der Anbieter Ratenzahlung ablehnt und deren Rechtsanwalt einer Ratenzahlung zustimmen würde um dann nochmal 300 € zu verlangen. Mein Tipp: Mach dich mal beim Verbraucherschutz schlau. Ich weiss nicht ob das so ohne weiteres geht, das man dir die Rechtsanwaltkosten von 300 € zusätzlich auferlegt. Schließlich willst du ja deine hohe Nachzahlung in Raten abbezahlen und wer die Musik bestellt, soll sie bitte auch selber zahlen. Damit meine ich den Anbieter der gleich sein Rechtsanwalt beauftragt,die offenen Nachzahlungen ein zu treiben. Schaue dich mal dringend nach einem vernünftigen Stromanbieter um, der seinen Kunden hilft und vernünftigt berät und nicht gleich mit der Axt droht, bloss weil man eine vierstelligen Nachzahlung nicht gleich auf einmal zahlen kann. Im Internet kannst du dich über Preise und Anbieter ein Bild machen und für dich den passenden Tarif heraus suchen. Viel Glück!
Gruß Engelbert.

Hallo Engelbert ,

Ich danke dir für deine Mühe und sehr ausführliche Antwort
Viele Grüße
Oyropa

Hallo,
ich glaube, die Anwaltsgebühren sind zu zahlen.
Es ist nicht gerade schön, trotz Ablehnung eine Ratenzahlung zu beginnen.
Es ist zwar auch nicht schön, dass der Stromanbieter direkt ablehnt und dann einen Anwalt einschaltet, aber leider heute üblich.
Ich würd mich mit dem Anwalt in Verbindung setzen.
(und bei nächster Gelegenheit den Anbieter wechseln).

Gruß
HaWeThie

Hallo,

wäre gut wenn Sie in dieser Angelegenheit eine Rechtschutzvers. hätten oder dem Mietverein angehören denn da können Sie profesionelle Hilfe erwarten um alles rechtl. abzuklären.

Grüße Gudy

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Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

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Also: man kann natürlich eine Forderung nicht einfach in Raten überweisen, wenn der Schuldner das ablehnt.
Was mich stutzig macht, ist dass dann die Ratenzahlung offenbar stillschweigend akzeptiert wurde, denn der Anwalt hat sie bereits in seine Forderung eingerechnet.
Außerdem, wieso schalten die einen Anwalt ein? Machen Stadtwerke sonst nie, die gehen zu Gericht und lassen sich einen Pfändungstitel geben.
Irgendwie ist diese Geschichte sehr seltsam.
Ignorieren sie erst mal den Anwalt und suchen Sie das direkte Gespräch mit ihren Stromanbieter.
Versuchen Sie die Angelegenheit dort gütlich unter Hinweis auf ihre Zahlungbereitschaft zuklären und lassen Sie sich erklären, warum die einen Anwalt eingeschaltet haben.
Mfg
Mawabo

Hallo ,

vielen Dank für die ausführliche Antwort und Zeit die Sie sich genommen haben…

Hallo,

Man muss dabei sehen, dass die überwiegenden Fälle an Mahnungen jedweder Art inzwischen automatisiert sind.
Das hat zur Folge, dass man es im Grunde bei den Schreiben nicht mehr um Personen, sondern lediglich um durch diese authorisierte Schreiben zu tun hat.

Der Anwalt kennt den Fall nicht und daher lohnt es sich auch nicht wirklich, zu versuchen sich persönlich an diesen zu wenden.

Von A bis erster Forderung bis Z Gang zu Gericht, macht niemand mehr einen Handschlag. Das Einzigste was noch passiert ist zu prüfen, ob das Einklagen der Forderung ausreichend Aussicht auf Erfolg hat.

Der Schuldner als Person ist für den Gläubiger vollkommen uninteressant und so tritt dieser auch auf.

Genau das was Sie erleben ist höchstärgerlich.

Gut zu Ihrer Frage:
Hinterfragen Sie dies beim Verbraucherschutz. Als interisierter Nichtjurist kann ich Ihnen eine Meinung mitteilen und die ist, dass Sie den Anwalt nicht beauftragt haben und somit für dessen Bezahlung nicht verantwortlich sind.
Für Sie ist entscheidend was Ihnen der Stromanbieter an offenen Forderungen mitteilte und wenn diese beglichen sind, dann ist das Thema vom Tisch.

Es sei dann man entschliesst sich vor Gericht zu ziehen, was man aber kaum tun wird, weil Sie die Forderung zahlen.

Was ich persönlich an Ihrer Stelle tun würde, wäre es den Anwalt ebenso zu ignorieren, wie er dies mit Ihnen tut. Er ist eine beauftragte Marionette, der versuchen soll säumigen Kunden Angst einzujagen. Vertragspartner ist Ihr Stromanbieter und nicht der Anwalt. Teilen Sie dem Anbieter auch mit, dass Sie im Falle einer nicht gütlichen Einigung, sofort den Anbieter wechseln werden.

Hallo,
vielen Dank für diese sehr hilfreiche und ausführliche Antwort …

Liebe Grüße

den Anwalt musste wohl bezahlen.