Hallo Nicky,
ich kenne zwar deinen Fall nicht genau (Fallmanagement deute darauf hin dass bei dir etwas mehr im Argen liegt…) und weiß nicht, was du dir gegenüber dem JC alles schon „geleistet“ hast, dass es so reagiert, aber grundsätzlich muss ich sagen ALG II ist das wenigste was ein Mensch zum Leben braucht. Das absolute und unanfechtbare Existenzminimum!
Der Sog. Warenkorb nach dem das berechtnet ist, enthält auch ein Paar Kröten für „kulturelles leben“ „Gaststättenbesuche“ und „Friseur“, auf die man notfalls noch verzichten könnte, aber alles andere ist eigentlich absolut notwendig, um bei sparsamem wirtschaften am Leben teilhaben zu können, ohne dass die staatlich garantierte Würde verletzt würde.
Monatsrate ja, aber 110 Euro im Monat,
ist nur Rechtens, falls Du gegen §43 SGB II verstoßen hast und das Jobcenter Schadenersatz, für etwas dass Du vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch unrichtige oder unvollständige Angaben verursacht hast monatlich in Raten einbehält.
In diesem Fall sind in der Tat 30% Deines Regelsatzes, also 112,20 Euro rechtlich möglich, da es sich gewissenmaßen um eine STRAFE handelt.
Ich denke aber bei einem *normalen Darlehen* (z.B. für MIetkaution, oder Stadtwerkerechnungsübernahme etc…
sind aller-aller allerhöchstens 70 Euro rechtens. Alles andere geht deutlich UNTER die Menschenwürde!
10% also ca. 40 Euro sind üblich!
Also solltest Du unbedingt schriftlich Widerspruch einlegen und 40 oder 50 Euro anbieten und deutlich darlegen, dass Du festgestellt hast, dass Dir ein „menschenwürdiges Leben bei dem hohen Abzug nicht möglicht ist, und dass bereits HartzIV ja ein unanfechtbares Existenzminimum darstellt“.
Lasse dich nicht abwimmeln!
Schreibe das, setze Ihnen darin eine Frist von 14 Tagen, und schreibe dass Du dir vorbehälst „anwaltliche BEratungshilfe“ in Anspruch zu nehmen, wenn du bis zum Tag XY nicht eine niedrigere Rate angeboten bekommen hast. Bringe deinen schriftlichen Widersprucgh am Besten persönlich zum JC, lasse dir den Eingang des Widerspruchs schriftlich bestätigen, Ruf sie nach 1 Woche schonmal über die Hotline(!) an und frage nach dem Sachstand! Von da an rufst DU alle 3 Tage die HOtline an (nur da ist dein Anruf rechtsverbindlich!) an, und wenn sie Dir am 20. Tag noch immer nichts Vernünftiges angeboten haben dann geh zum Rechtsanwalt. Es kostet dich doch nichts!
Gruß Gwen