Ratenzahlung beim jobcenter

hallöchen …
habe da mal ein problem und hoffe das mir hier jemand weiterhelfen kann …

ich beziehe harz 4 bin alleinstehend und bekomme somit knapp 372 euro wenn mich nicht alles täuscht und 305 euro mietzahlung …
ich muss monatlich eine rate von knapp 110 euro an die arge zurückzahlen was natürlich irgendwie etwas viel ist …
also zahlt das amt mir ganze ca 260 euro aus … davon muss ich noch 50 euro strom zahlen und eine weiter rechnung von 30 euro monatlich … also am ende bleiben mir ganze 180 euro für den ganzen monat … ich habe dann einen freundlichen brief geschrieben an meine leistungsbearbeiterin das ich einfach so nicht klar komme und es hinten und vorne nicht mehr reicht … daraufhin kam ein ganz netter brief zurück von einem anderen sachbearbeiter so ganz nach dem motte : man könnte mir gerne noch 3-4 euro mehr abziehen und das diese rate bestehen bleibt !!! ich war so schockiert das ich zu meiner fallmanagerin bin und ihr das sagte und sie konnte mir auch nicht helfen …
was kann ich nun tun ???

danke im vorraus …
lg nicky

Hallo,

du solltest persönlich mit einem Sachbearbeiter der Leistungsabteilung sprechen und ihm deine Lage erklären. Unter Umständen kann die Ratenzahlung dann herabgesetzt werden.

Gruß

Guten Tag.

Ich würde persönlich bei Ihrer Sachbearbeiterin vorsprechen und dort nach einer Ratenkürzung bitten. Sollte das negativ verlaufen, könnte man noch bei dem Teamleiter der Sachbearbeiterin vorsprechen und höflichst nachfragen, ob man die Raten nicht mindern kann.

Hallo Nicky

ich muss monatlich eine rate von knapp 110 euro an die arge zurückzahlen was natürlich irgendwie etwas viel ist …

Um was für eine Rate handelt es sich denn ? Handelt es sich um „Erstattungsansprüche, die auf den §§ 42 und 43 des Ersten Buches, § 328 Absatz 3 Satz 2 des Dritten Buches oder § 48 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 in Verbindung mit § 50 des Zehnten Buches beruhen“, dann dürfen „10 Prozent des für den Leistungsberechtigten maßgebenden Regelbedarfs“ veranschlagt werden , „in den übrigen Fällen 30 Prozent“ deines Regelsatzes -der für einen Alleinstehenden 374 € beträgt. 30 % davon wären 112, 20 €.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/43.html

und eine weiter rechnung von 30 euro monatlich

Vielleicht kannst du ja beim Gläubiger erreichen, dass du diese Rückzahlungen solange aussetzen kannst, bis deine Rückzahlung ans Jobcenter abgeschlossen ist ? Mal nachfragen. Gäbe dir zumindest ein wenig mehr Luft jeden Monat…

LG

Hallo Nicky,

ich kenne zwar deinen Fall nicht genau (Fallmanagement deute darauf hin dass bei dir etwas mehr im Argen liegt…) und weiß nicht, was du dir gegenüber dem JC alles schon „geleistet“ hast, dass es so reagiert, aber grundsätzlich muss ich sagen ALG II ist das wenigste was ein Mensch zum Leben braucht. Das absolute und unanfechtbare Existenzminimum!
Der Sog. Warenkorb nach dem das berechtnet ist, enthält auch ein Paar Kröten für „kulturelles leben“ „Gaststättenbesuche“ und „Friseur“, auf die man notfalls noch verzichten könnte, aber alles andere ist eigentlich absolut notwendig, um bei sparsamem wirtschaften am Leben teilhaben zu können, ohne dass die staatlich garantierte Würde verletzt würde.

Monatsrate ja, aber 110 Euro im Monat,
ist nur Rechtens, falls Du gegen §43 SGB II verstoßen hast und das Jobcenter Schadenersatz, für etwas dass Du vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch unrichtige oder unvollständige Angaben verursacht hast monatlich in Raten einbehält.
In diesem Fall sind in der Tat 30% Deines Regelsatzes, also 112,20 Euro rechtlich möglich, da es sich gewissenmaßen um eine STRAFE handelt.

Ich denke aber bei einem *normalen Darlehen* (z.B. für MIetkaution, oder Stadtwerkerechnungsübernahme etc…:smile: sind aller-aller allerhöchstens 70 Euro rechtens. Alles andere geht deutlich UNTER die Menschenwürde!
10% also ca. 40 Euro sind üblich!
Also solltest Du unbedingt schriftlich Widerspruch einlegen und 40 oder 50 Euro anbieten und deutlich darlegen, dass Du festgestellt hast, dass Dir ein „menschenwürdiges Leben bei dem hohen Abzug nicht möglicht ist, und dass bereits HartzIV ja ein unanfechtbares Existenzminimum darstellt“.
Lasse dich nicht abwimmeln!
Schreibe das, setze Ihnen darin eine Frist von 14 Tagen, und schreibe dass Du dir vorbehälst „anwaltliche BEratungshilfe“ in Anspruch zu nehmen, wenn du bis zum Tag XY nicht eine niedrigere Rate angeboten bekommen hast. Bringe deinen schriftlichen Widersprucgh am Besten persönlich zum JC, lasse dir den Eingang des Widerspruchs schriftlich bestätigen, Ruf sie nach 1 Woche schonmal über die Hotline(!) an und frage nach dem Sachstand! Von da an rufst DU alle 3 Tage die HOtline an (nur da ist dein Anruf rechtsverbindlich!) an, und wenn sie Dir am 20. Tag noch immer nichts Vernünftiges angeboten haben dann geh zum Rechtsanwalt. Es kostet dich doch nichts!
Gruß Gwen

Sorry bin bis Anfang Juni im krankenhaus kann z. Zt. nicht helfen, habe dort kein Internet.

Hallo,

sofern sich die Rückzahlung aus einem dir gewährten Darlehen zusammensetzt, darf das JC dir maximal 10% des maßgebenden Regelsatzes abziehen.

Den entsprechenden Gesetzestext kannst du hier nachlesen:

http://www.buzer.de/gesetz/2602/a170606.htm

Leider hast du dazu nichts Genaueres geschrieben. Grundsätzlich brauchst du dir jedenfalls solche Drohungen nicht gefallen zu lassen. Im Zweifelsfalle mußt du dagegen klagen!
Die machen ja gerne was sie wollen, aber ob sie das auch dürfen steht auf einem ganz anderen Blatt.

Grundsätzlich gilt für JEDEN Kontakt mit dem JC:

  • Alles nur schriftlich per Einschreiben/Einwurf
  • niemals mit denen telefonieren
  • nicht ohne Begleitung zu den Terminen gehen.

Die können nicht einfach nach Gutdünken die Raten festlegen + dich damit weit unter das Existenzminimum katapultieren. Davon kann kein Mensch leben und das darfst du dir nicht länger gefallen lassen!

Wurde dir die Ratenzahlung per Verwaltungsakt zugestellt? Wenn ja, kannst du dagegen Widerspruch einlegen (falls die Frist noch nicht rum ist). Wenn nicht, dürfen die dir gar nichts abziehen. Um welchen Betrag geht es denn überhaupt? Also wie lange mußt du noch Raten zahlen?

viele Grüße

leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen
gruß