Herr X bekommt ALG II. Kann X bei Gericht eine neue Raten-Zahlung beantragen (damals hatte X noch mehr Einkommen) oder ist X gezwungen, die moatlichen Raten weiter zu bezahlen
[MOD: Artikel allgemein umformuliert]
Herr X bekommt ALG II. Kann X bei Gericht eine neue Raten-Zahlung beantragen (damals hatte X noch mehr Einkommen) oder ist X gezwungen, die moatlichen Raten weiter zu bezahlen
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Es geht um Prozesskostenhilfe, stimmt’s? Dann schau mal in § 120 Abs. 4 ZPO!
Hallo Fiege,
falls es nicht Prozesskostenhilfe ist: Ich habe eine Gerichtskostenzahlung zinsfrei gestundet bekommen, weil ich Studentin mir geringem Einkommen und Kind war.
Das müsste also bie Dir auch möglich sein. Schreib dere entsprechenden Gerichtskasse doch einfach mal.
Gruß, Karin