Ratenzahlung Steuernachzahlung

Hallo zusammen,

da ich mit dem Thema selbst noch nie zu tun hatte, war ich heute ziemlich überrascht über die Aussage eines Steuerberaters, der da meinte, dass Ratenzahlung vom Finanzamt nur dann gewährt würde, wenn nachweislich sämtliche Kreditmöglichkeiten ausgeschöpft und jegliche liquiden Mittel bereits eingesetzt worden wären.

Ich habe bislang eigentlich eher von einer recht großzügigen Handhabung des Themas gehört und entsprechendes auch Mandanten mitgegeben, wenn es um Teilzahlungen großer Beträge in ordentlicher Ratenhöhe und geringe Ratenzahl ging (also z.B. € 10.000,-- in zehn Raten a € 1.000,-- oder sogar fünf Raten a € 2.000,–). Negative Rückmeldungen habe ich von Mandanten dazu nie bekommen.

Ich stelle mir das gerade insbesondere bei Freiberuflern und Selbständigen mit teilweise extrem variablen monatlichen Verdienst vor, wenn da jemand gerade € 10.000,-- kassiert hat, und davon erwartungsgemäß die nächsten drei oder vier Monate leben muss, bis wieder eine größere Summe reinkommt, wenn er die dann, da gerade vorhanden, sofort und in einer Summe zahlen soll. Kann ja wohl nicht ganz im Sinne der Volkswirtschaft sein, wenn der dann die nächsten drei Monate zum Sozialamt rennen und in der Zeit Auto stillegen und Lebensversicherung beitragsfrei stellen müsste. Wenn klar ist, dass die Knete kommt, und zwar kurzfristig, die ggf. überraschend hohe Summe aber das Maß dessen übersteigt, was man so an freien Reserven hat, kann man doch niemand zum temporären Sozialfall machen. Trotz geregeltem Leben kann es ja schließlich mal sein, dass zusätzliche Kredite z.B. angesichts laufender Immobilienfinanzierung, … nicht in Frage kommen.

Wie gesagt, wir reden hier nicht davon, dass jemand einfach gerne Dinge trotz Finanzierungsmöglichkeiten im normalen Rahmen auf den Sanktnimmerleinstag schieben will.

Gruß vom Wiz

Hallo zusammen,

da ich mit dem Thema selbst noch nie zu tun hatte, war ich
heute ziemlich überrascht über die Aussage eines
Steuerberaters, der da meinte, dass Ratenzahlung vom Finanzamt
nur dann gewährt würde, wenn nachweislich sämtliche
Kreditmöglichkeiten ausgeschöpft und jegliche liquiden Mittel
bereits eingesetzt worden wären.

hallo,

erfahrungsgemäß ist eine stundung von ertragssteuer über ca. 6 monate kein problem - auch ohne weitere nachweise und bestätigung von banken

bei lohn- und umsatzsteuer wird es schwieriger, da nur vom unternehmer vereinnahmt fürs FA

wichtig ist, dass der anspruch an sich nicht gefährdet erscheint, also dass immer auch wieder kohle reinkommt…

ist alles verhandlungssache und man ist sich bisher immer einig geworden

gruß inder

Hi Wiz,

…wenn nachweislich sämtliche Kreditmöglichkeiten ausgeschöpft und jegliche liquiden Mittel bereits eingesetzt worden wären.

Ich kenne aus der Praxis auch die eher großzügige Handhabe. Evtl. muß in Deinem angeführten Beispiel dem FA ja nur glaubhaft versichert werden, dass die gerade vereinnahmten 10.000 Euro garnicht so liquide sind, weil sie ja für die nächsten Monate dem Lebensunterhalt dienen müssen. Und schon sind eben alle liquiden Mittel eingesetzt und die 10.000 bleiben erstmal auf dem Konto des Steuerzahlers.

Gruß
Horst

Hallo

während meiner freiberuflichen Zeit hatte ich leider mit diesem Thema mal zu tun und kann sagen, das FA war sehr entgegen kommend, natürlich muss eine vernünftige Lösung angeboten werden und nicht 10.000 € in 250 € Monatsraten etc.
Sind auch alles Menschen mit denen man eigentlich reden kann.

Gruß

Hallo,

Großzügigkeit hat aber auch seine Grenzen. Ein Steuerbürger der
bisher immer ordnungsgemäß zahlte wird seine Stundung bekommen, wenn
er glaubhaft macht, warum und wieso er zZt nicht kann und das er in X
Monaten können wird.

Anders wird es sein, wenn der Steuerpflichtige eh schon
„gebranntmarktes Kind“ im FA Bezirk ist. Schätzungsbescheide,
negative Betriebsprüfungen, fruchtlose Vollstreckungsversuche,
Fristsäumigkeit… alles nicht gut für die Ausgangslage.

Im Ergebnis kann man aber sagen: Ertragssteuern max. 12 Monate, weil
im Folgejahr ja wieder neue Steuerlast anfällt, im Ausnahmefall
(Steuerlast wegen Einmaligkeiten - Betriebsveräusserungen …) auch
mehr als 12 Monate, bei LSt & USt sieht das FA Rot und gibt wenn
überhaupt 3-6 Monate, da muss man aber schon gute Gründe vortragen
und sollte schon den überzogenen Dispo nachweisen können.

Mfg vom

showbee

Hallo,

erfahrungsgemäß ist eine stundung von ertragssteuer über ca. 6
monate kein problem - auch ohne weitere nachweise und
bestätigung von banken

bei lohn- und umsatzsteuer wird es schwieriger, da nur vom
unternehmer vereinnahmt fürs FA

Na ja, beim Freiberufler ist das zumindest mit der ESt ja gerade die Sache, wenn aufgrund Ehegattensituation und 1001 anderer Umstände nach zwei Jahren die Festsetzung zwar durchaus korrekt ist, aber trotzdem ggf. wie der Blitz einschlägt.

wichtig ist, dass der anspruch an sich nicht gefährdet
erscheint, also dass immer auch wieder kohle reinkommt…

ist alles verhandlungssache und man ist sich bisher immer
einig geworden

Also so habe ich es eigentlich auch immer gehört und weitergegeben, und dann auch nie negative Rückmeldungen bekommen, wenn die grundsätzliche Zahlung sicher war und die angebotenen Modalitäten stimmig waren. D.h. es darf zwar ruhig weh tun, aber soll niemanden in temporäre Existenzangst bringen, wenn da plötzlich eine große Summe zu zahlen ist.

Der Mandant um den es geht, bekam für 05 kürzlich die Festsetzung von fast € 20.000,–, die er auch brav sofort aus entsprechenden Rücklagen zahlte, und sollte dann aber auch für 06 schon mal sofort gleiches abdrücken, obwohl da vermutlich mit der Erklärung dann erheblich weniger bei raus kommt. Und weil das Spiel so schön ist, wollte man für 07 auch gleich viermal die rund € 5.000,-- pro Quartal, damit die Sache wieder stimmt, obwohl da ganz sicher sogar deutlich weniger verdient werden wird. Er hätte also in diesen Tagen nach den schon gezahlten € 20.000,-- noch mal € 25.000,-- zahlen sollen, und hatte die jetzt nicht so ganz parat, ohne sich wirklich die nächsten Monate nur noch von Wasser und Brot zu ernähren. Die 07er Geschichte lässt sich einfach erklären und da wird er um entsprechende Vorauszahlungen herum kommen, und wenn er auf die € 20.000,-- aus 05 erst mal nur Raten zahlen muss, bis die Erklärung durch ist, ist alles wieder in Butter. Und da war ich daher frohen Mutes, dass dies eigentlich kein Problem sein sollte.

Irgendwie habe ich bei diesem StB ohnehin immer wieder merkwürdige Gefühle, und die scheinen sich hier und jetzt mal wieder bestätigt zu haben.

Besten Dank an alle Antworter!

Gruß vom Wiz

Hallo,

Großzügigkeit hat aber auch seine Grenzen. Ein Steuerbürger
der
bisher immer ordnungsgemäß zahlte wird seine Stundung
bekommen, wenn
er glaubhaft macht, warum und wieso er zZt nicht kann und das
er in X
Monaten können wird.

Deshalb schrieb ich ja, dass es um einen ganz braven Bürger geht, der - siehe andere Antwort - gerade schon auch brav in sehr merklichen Dimensionen Geld an das FA überwiesen hat, und jetzt einfach nur die Gelegenheit braucht den Rest auch erst mal wieder rein zu holen.

Im Ergebnis kann man aber sagen: Ertragssteuern max. 12
Monate, weil
im Folgejahr ja wieder neue Steuerlast anfällt, im
Ausnahmefall
(Steuerlast wegen Einmaligkeiten - Betriebsveräusserungen …)
auch
mehr als 12 Monate, bei LSt & USt sieht das FA Rot und gibt
wenn
überhaupt 3-6 Monate, da muss man aber schon gute Gründe
vortragen
und sollte schon den überzogenen Dispo nachweisen können.

Wie ich ja schon in der anderen Antwort schrieb, ESt ist bei Selbständigen natürlich immer so eine Sache. Vorliegend hatte der Mandant über Jahre gar nichts zahlen müssen, da aufgrund gemeinsamer Veranlagung mit Ehefrau, die top verdiente und versteuerte, aber auch massenhaft abzusetzen hatte, seine Peanuts immer im Rahmen der Erstattungen für die Ehefrau untergingen. Jetzt hatte er einmal in sehr kurzer Zeit richtig massiv verdient und auch entsprechende Rückstellungen gebildet, aber das war natürlich nicht so einfach abschätzbar, und jetzt ist es eben zwar für 05 ausreichend gewesen, reichte aber nicht für die von ihm auch nicht erwartete Aufforderung sofort für 06 auch schon mal im Voraus pauschal noch mal den gleichen Betrag zu zahlen. Und da sollte man doch wohl auf Verständnis hoffen dürfen, wenn man dies dann auf ein paar Monate gestreckt haben will, oder?

Gruß vom Wiz

Jetzt hatte er einmal in sehr kurzer Zeit richtig
massiv verdient und auch entsprechende Rückstellungen
gebildet, aber das war natürlich nicht so einfach abschätzbar,
und jetzt ist es eben zwar für 05 ausreichend gewesen, reichte
aber nicht für die von ihm auch nicht erwartete Aufforderung
sofort für 06 auch schon mal im Voraus pauschal noch mal den
gleichen Betrag zu zahlen.

Hi,

na, da sollte man das „Übel“ an der Wurzel packen. Hier geht es um einmalige Einnahmen (Gewinne) und somit in 2005 um eine einmalig so hohe Steuerlast. Dann ist natürlich die Aufforderung für nachträgliche Vorauszahlungen für 2006 (auf Basis 2005) nicht korrekt, wenn in 2006 tatsächlich keine Einnahmen/Gewinne wie in 2005 vorlagen.

Hier kann man einfach & schnell die Vorauszahlungen anpassen lassen. Am besten mit einer BWA per 31.12.06 die einen geringeren Gewinn ausweist. Noch eleganter wäre es allerdings die Steuererklärung 2006 schon komplett zu fertigen.

Aber bevor man „Vorauszahlungen“ stundet, anpassen!

Mfg vom

showbee

Hallo,

da ich mit dem Thema selbst noch nie zu tun hatte, war ich
heute ziemlich überrascht über die Aussage eines
Steuerberaters, der da meinte, dass Ratenzahlung vom Finanzamt
nur dann gewährt würde, wenn nachweislich sämtliche
Kreditmöglichkeiten ausgeschöpft und jegliche liquiden Mittel
bereits eingesetzt worden wären.

Das entspricht dem Textbaustein, wenn man eine Stundung ablehnt.

Ich habe bislang eigentlich eher von einer recht großzügigen
Handhabung des Themas gehört und entsprechendes auch Mandanten
mitgegeben, wenn es um Teilzahlungen großer Beträge in
ordentlicher Ratenhöhe und geringe Ratenzahl ging (also z.B. €
10.000,-- in zehn Raten a € 1.000,-- oder sogar fünf Raten a €
2.000,–). Negative Rückmeldungen habe ich von Mandanten dazu
nie bekommen.

Ich habe schon beides erlebt. Im Ausbildungsfinanzamt wurde so gut wie jede Stundung gewährt. Es war nur die Frage, ob die Ratenzahlungen in Ordnung waren. Bis zu einer gewissen Höhe und bis zu 6 Monaten kann nämlich der Sachbearbeiter entscheiden…

Im Finanzamt, in das ich danach versetzt wurde, wurde so gut wie keine!! Stundung genehmigt. Als erstes hat mir mein Chef beigebracht, mit welchen Gründen Stundungen abzulehnen sind. Ein krasser Unterschied.

Entsprechend kann ich jetzt beides :wink:

Showbee hat Recht. Es kommt auf die Vorgeschichte an. Meist werden Stundungen genehmigt. Wenn das Finanzamt aber grundsätzlich nicht will, stimmt es, dass verlangt wird, dass erst alle anderen Kreditmöglichkeiten ausgeschöpft sein müssen, aber andererseits der Steueranspruch durch die Stundung nicht gefährdet sein darf.

Andere (leichter zu erfüllende) Kriterien bestehen für die Ratenzahlung, die die Vollstreckungsstelle einräumen kann. Der Unterschied liegt auch im Zinssatz: Stundung 6% und normale zu späte Zahlung 12% (= Säumniszuschläge).

Schöne Grüße
C .

Hallo nochmal,

na, da sollte man das „Übel“ an der Wurzel packen. Hier geht
es um einmalige Einnahmen (Gewinne) und somit in 2005 um eine
einmalig so hohe Steuerlast. Dann ist natürlich die
Aufforderung für nachträgliche Vorauszahlungen für 2006 (auf
Basis 2005) nicht korrekt, wenn in 2006 tatsächlich keine
Einnahmen/Gewinne wie in 2005 vorlagen.

Da hast Du jetzt etwas missverstanden/war etwas ggf. nicht eindeutig formuliert. Die Einnahmen sind erst im Laufe des Jahres 06 weggefallen (wobei man sagen muss, dass sich die Einkommenslage von „Ausgezeichnet“ nur auf „Gut“ verschlechtert hat). Die festgesetzte Vorauszahlung für 06 entspricht aber schon von der Höhe her ungefähr dem, was insgesamt so zusammengekommen ist. Wo die Vorauszahlung nicht mehr stimmt ist 07, und da ist natürlich auch sofort ein entsprechender Antrag gestellt worden.

Das Problem ist jetzt nur, dass gerade aufgrund der inzwischen geringeren Einkünfte dann wohl eigentlich vorhandene Reserven in der Phase der „Anpassung der Lebensverhältnisse“ aufgebraucht wurden, jetzt Einnahmen und Ausgaben wieder stimmen, und alles wieder im Lot und in geeordneten Bahnen verläuft und die ESt 06 auch in absehbarer Zeit gezahlt werden kann, nur eben nicht heute und in einer Summe, wenn man in den nächsten Tagen noch Butter auf dem Brot haben will (Versicherungen, Immobilienfinanzierung, Geschäftsbetrieb). Unter den Voraussetzungen würde ich eine Ablehnung der Zahlung in wenigen, hohen Raten als ziemlichen Wahnsinn empfinden.

Gruß vom Wiz