Ratenzahlung trotz EV?

Guten Tag,

da wäre mal eine Frage, wie sieht es aus, wenn jemand die EV abgibt und diese danach an die Gläubiger schickt. Is ja nichts ungewöhnliches, wie ist es denn dann wenn der Gläubiger (inkasso) trotz Bescheidwissens über die EV eine RAtenzahlung (wenn auch in kleinstraten) fordert ? Darf man das ? muss man die dann bezahlen ?
vielen dank für evtl anworten!!!

hab nur das gefunden
http://www.cosmiq.de/qa/show/332552/Was-passiert-mit…

schaut so aus als ob sie 3 jahre gegen die wand laufen …

Guten Tag,

da wäre mal eine Frage, wie sieht es aus, wenn jemand die EV
abgibt und diese danach an die Gläubiger schickt. Is ja nichts
ungewöhnliches, wie ist es denn dann wenn der Gläubiger
(inkasso) trotz Bescheidwissens über die EV eine RAtenzahlung
(wenn auch in kleinstraten) fordert ? Darf man das ? muss man
die dann bezahlen ?

Hallo erstmal,

Ob die das dürfen? Naja, versuchen kann man es ja mal. Inkasso-Büros sind da meist nicht so zimperlich, die versuchen alles (oft auch am Rande der Legalität) um an Geld zu kommen.

Muss man bezahlen? Im Prinzip ja, wer Schulden macht, soll die auch bezahlen. Für diesen speziellen Fall: nein. Ab mit dem Schreiben in die Rundablage. Sollten die sogar soweit gehen und trotz des Wissens um den EV eine Zwangsvollstreckung loslassen: sofort in Widerspruch gehen und diese zusätzlichen Kosten nicht zahlen (§ 788, 91 ZPO).

Gruß, Robi

Hinweis: Meine Ausführungen beruhen auf allg. eigenen Wissen u. Erfahrungen und stellen keine Rechtsberatung dar!

das habe ich mir gedacht. ich danke für die antwort

Hallo,
wurde die EV gemacht, nachdem auf Raten gekauft wurde? Oder war beim Kauf die EV bereits ‚in Planung‘? Dann könnte hier evt. Betrug vorliegen.
Gruß
loderunner (ianal)

hallo,
nein die Zahlungsforderung bestand schon eine Weile vorher… es war auch anfangs eine Ratenzahlung veranlasst worden diese auch eingehalten. Durch Umstellung der Arbeit (Kurzarbeit) waren dann Zahlungen nicht mehr möglich und daher wurde dann von einem anderen Gläubiger die EV gefordert. Diese wurde dann unterschrieben und an alle Gläubiger geschickt um weitere Zwangsmassnahmen zu verhindern. dennoch fordert ein gläubiger trotz EV eine Ratenzahlung - darum gings. das ist kein betrugsfall

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Diese

wurde dann unterschrieben und an alle Gläubiger geschickt um
weitere Zwangsmassnahmen zu verhindern. dennoch fordert ein
gläubiger trotz EV eine Ratenzahlung

Zweck der eV ist es vorrangig nicht, weitere Zwangsmaßnahmen zu verhindern! Vielmehr ersehen die Gläubiger daraus, über welche Verträge, Verbindlichkeiten, aber auch Forderungen und Guthaben ein Schuldner verfügt, um eventuelle Ansprüche daraus abzuleiten, z.B. durch Pfändung (Konten, Versicherungen, Bausparverträge …).

Da oft aus der eV ersichtlich, daß nichts zu holen ist, verzichten die Gläubiger dann bis auf weiteres auf Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, da sie die Kosten dafür ja auch noch vorstrecken müßten und nicht wissen, ob sie die je wiedersehen.

Das heißt nicht, daß sie es nicht versuchen dürfen! Dieses Recht haben sie immer.
Die eV hat ohnehin max. 3 Jahre Gültigkeit, der Titel 30 Jahre!
So schnell wird kein Gläubiger aufgeben, und der Schuldner wird noch öfter im Laufe seines Lebens „aufgerüttelt“ und an seine Schulden erinnert… durch wiederholte Zwangsvollstreckungsaufträge gegen ihn zur Not alle 3 Jahre.

Gruß, Eva