Ratenzahlung trotz Insolvenz gefordert!

Person A musste im letzten Jahr Insolvenz anmelden. Kurz zuvor hatte diese Person einen unverschuldeten Autounfall, das Fahrzeug wurde schwer beschädigt, der Unfall wurde noch nicht verhandelt,somit die Schuldfrage noch nicht geklärt. Das verunfallte Fahrzeug war finanziert, erst kurz zuvor gekauft worden. Der offene Bertrag wurde in die Insolvenzliste mitaufgenommen, das Fahrzeug in die Insilvenzmasse mitaufgenommen (Wert 80.-Euro)
Obwohl die Bank über die Insolvenz informiert ist, fordert sie die laufenden Raten von Person A. Um Ärger zu vermeiden, bezahlt der eingetragene Bürge die laufenden Raten, bis auf die letzten zwei. Nun schaltete die Bank eine Kanzlei ein, diese fordert von Person A die letzten zwei Raten ein. Prson A informiert die Kanzlei über die Sachlage, auch darüber, dass die Bank schon einmal ein Inkassuonternehmen beauftragte. Diese aber den Fall wieder abgaben, nachdem sie über den Sachverhalt von Person A aufgeklärt wurden.
Der Insolvenzverwalter ist über die Einschaltung der Kanzlei informiert, äußerte sich aber noch nicht dazu.
Wie soll sich Peson A gegenüber Bank und Kanzlei vehalten?

Hallo,

Obwohl die Bank über die Insolvenz informiert ist, fordert sie
die laufenden Raten von Person A. Um Ärger zu vermeiden,
bezahlt der eingetragene Bürge die laufenden Raten, bis auf
die letzten zwei.

wenn ein Dritter eine Bürgschaft übernommen hat, muss er wohl für die Raten von A den Kopf hinhalten. Es ist schließlich Sinn und Zweck einer Bürgschaft, sich gegen die Insolvenz des Schuldners abzusichern.

Von A ist hier in der tat nichts mehr zu holen. Also wir der Bürge jetzt von der Bank belangt.

Gruß

S.J.