Guten Morgen…
mich würde mal folgendes interessieren,
Ein Gläubiger hat gegen einen Schuldner einen vollstreckbaren Titel erstritten. Nun schliessen beide Parteien eine Ratenzahlungsvereinbarung, der Gläubiger verzichtet während der Ratenzahlung auf die Vollstreckungsmaßnahmen.
Handelt es sich bei dieser Ratenzahlungsvereinbarung um einen Vertrag ?
Und
Ist diese Ratenzahlungsvereinbarung für den Gläubiger verbindlich ?
Oder darf er trotz der Vereinbarung vollstrecken.
Danke