Ratgeber erstellen

Angenommen jemand möchte ein Ebook erstellen, welches einem auf eine Prüfung optimal vorbereiten kann.

Die Prüfung wurde von einer Firma erstellt und der Test trägt den geschützen Namen RUDOLF

Wenn jemand nun das EBuch erstellt, dann benutzt er ja immer diesen Namen.
Z.B. um bei RUDOLF eine guten Testergebnis zu erziehlen müssen Sie folgendes beachten…

Die Internetseite z.B. beinhält auch den Namen des Test z.B. www.RUDOLF-Ratgeber.info

Ist das erlaubt? Oder verstößt man da gegen ein Markenrecht?

Braucht man generell eine Erlaubnis von dem Veröffentlicher von RUDOLF, dass man einen Ratgeber in Form eines Ebooks bzw. eventuell sogar gedrucken Buches machen will.

Letztendlich verdient man ja mit der Dienstleistung jemandem die Tipps und Kniffe zu verraten, wie man im Test erfolgreich abließen kann.
Ist das alles ok, oder bedarf das einer Genehmigung?
Was sollte man sonst noch beachten?

Danke im Voraus

Was muss man beachten, wenn man eine Internetseite erstellt, wo man das Buch kostenpflichtig downloaden kann.

Braucht man eine bestimmte Rechtsform,
Reiche eine Steuernummer aus?

Wo kann man sich über solche Themen wie in diesem und in meinem ersten Posting weitergehend informieren

Danke im Voraus

Hallo, also zu dem Problem ob man Rudolf einfach so nutzen kann, kann man sich mal beim dpma.de umschauen nach der Markendatenbank und swohl Wort- als auch Wortbildmarken namens Rudolf existieren und in welcher Warengruppe die angemeldet sind.
Evtl wäre es sinnvoll für einen eigenen Rudolf (also wenn der Ratgeber eine eigene Methode Rudolf beinhaltet und nicht nur den Umgang mit dem Rudolf eines anderen Erfinders) selbst eine Marke anzumelden, liegt bei ab ca. 300 EU
notfalls gibt es ja auch noch den Rudolph.
Gruss B

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