Angenommen jemand möchte ein Ebook erstellen, welches einem auf eine Prüfung optimal vorbereiten kann.
Die Prüfung wurde von einer Firma erstellt und der Test trägt den geschützen Namen RUDOLF
Wenn jemand nun das EBuch erstellt, dann benutzt er ja immer diesen Namen.
Z.B. um bei RUDOLF eine guten Testergebnis zu erziehlen müssen Sie folgendes beachten…
Die Internetseite z.B. beinhält auch den Namen des Test z.B. www.RUDOLF-Ratgeber.info
Ist das erlaubt? Oder verstößt man da gegen ein Markenrecht?
Braucht man generell eine Erlaubnis von dem Veröffentlicher von RUDOLF, dass man einen Ratgeber in Form eines Ebooks bzw. eventuell sogar gedrucken Buches machen will.
Letztendlich verdient man ja mit der Dienstleistung jemandem die Tipps und Kniffe zu verraten, wie man im Test erfolgreich abließen kann.
Ist das alles ok, oder bedarf das einer Genehmigung?
Was sollte man sonst noch beachten?
Danke im Voraus