Rathaus für Gewerbeanmeldung

Gibt es Erfahrungen mit der Anmeldung einer nichtselbständigen Zweigniederlassung einer armenischen GmbH hier in Deutschland? Weder Rathaus noch Landratsamt können im Vorfeld verbindliche Informationen geben. Das würde sich auch auf Steuerpflichten auswirken, denn die geplante Filiale zielt nicht auf einen Gewerbegewinn ab.

Servus,

was hier wieder diese blödsinnige Erfaaahrung zu suchen hat, bleibt Dein Geheimnis. § 13 HGB und § 14 Abs 1 GewO gelten mit oder ohne Erfaaaahrung und ganz unabhängig davon, ob die Gesellschaft, die eine unselbständige Zweigniederlassung (der Begriff ‚nichtselbständig‘ wird bei Arbeitnehmern verwendet, das ist ein anderer Bahnsteig) betreiben möchte, auf den Cayman Islands, im Fürstentum Liechtenstein oder in Litauen sitzt.

Ob die Zweigniederlassung beim Handelsregister und beim Gewerbeamt angemeldet wird oder nicht, wirkt sich nicht auf die Steuerpflicht aus. USt-pflichtig ist sie, wenn sie als Unternehmen Umsätze im Inland ausführt, egal ob sie angemeldet ist oder schwarz betrieben wird. Die Körperschaftsteuerpflicht hängt bei der Zweigniederlassung einer ausländischen GmbH davon ab, ob sie inländische Einkünfte erzielt (das mit der Gewinnerzielungsabsicht ist ebenfalls ein anderer Bahnsteig). Und gewerbesteuerpflichtig ist die Zweigniederlassung, wenn sie ein Gewerbe betreibt.

Schöne Grüße

MM

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Was habe ich denn verbrochen, daß ich so runtergeputzt werde?

Du hast nichts verbrochen. Du selber kannst nichts dafür, dass Du Opfer der modischen Verblödungsmaschinerie geworden ist, die Kenntnisse und Wissen mit subjektiver, individueller Erfahrung ersetzen will und auf diese Weise den allergrößten Teil des im Lauf der letzten fünf Jahrhunderte angesammelten Wissens zerstört.

Runtergeputzt habe ich nicht Dich, sondern die Erfaaahrungs-Religion. Die ist auch nichts anderes wert.

Schöne Grüße

MM

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