Hallo,
Bei einem Kreidt ist es oftmals dann auch so, dass laufende
Zahlungsverpflichtungen entstehen, während die
Pensionsrückstellung über viele Jahrzehnte (bei den
Anwartschaften) zu keiner Auszahlung führt.
die Pensionsverpflichtungen entstanden erstmals in wesentlichem Umfang in den 70er Jahren, wenn ich mich recht entsinne, d.h. die ersten Auszahlungen laufen seit den 90ern. Insofern gibt es durchaus laufende Verpflichtungen. Hinzu kommt, daß die üblicherweise angesetzten 6% Diskontierungszinsatz bei weitem nicht ausreichen, um über die Verzinsung der angelegten Gelder (so überhaupt geschehen) zum Beginn der Auszahlung aus dem jeweiligen Vertrag einen entsprechenden „passiven Kapitalstock“ zur Verfügung zu haben. Somit müssen jährlich nicht nur die neuen Verpflichtungen eingebucht werden, sondern auch zusätzliche Erhöhungsbeiträge - oder man muß dann eine entsprechende Unterdeckung ausweisen wie z.B. GM.
Aus diesem Grunde ist nicht die Höhe der Rückstellungen der entscheidende Faktor, sondern die notwendige Liquidität. Ob jemand nun mit 6 oder 3% diskontiert, ist für die Erttragslage interessant aber nicht für die Frage, inwiefern das Unternehmen in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen.
Wie auch immer: Plötzlich auf den Trichter zu kommen, daß Pensionsrückstellungen doch irgendwie Fremdkapitalcharakter haben, ist schon irgendwie armselig.
Pensionsrückstellungen werden in Steuer- und Handelsbilanz
zwecks Bewertung einheitlich mit 6% diskontiert.
Steuerlich möglich sind Sätze von 3 bis 6%. Immer, wenn mir mal einer begegnet, der nicht 6% sondern vielleicht nur 5,5% ansetzt, neige ich schon dazu, in Jubelschreie auszubrechen.
„Normales FK“
hingegen wird oftmals entweder deutlich geringer oder deutlich
höher abgezinst - eben auf Grund der marktgerechten
Kalkulationszinssätze.
Wer zinst denn Fremdkapital ab?
Punkt 4. Die „Gläubiger“ einer Pensionsverpflichtung sind
nicht berechtigt, vorher etwas aus dem Konstrukt zu verlangen.
Damit werden die Ansprüche auf ein Minimum gesenkt und lassen
die Mittel zur freien Verfügung der Unternehmen.
Wie gesagt: Großer Irrtum. Die Höhe der Rückstellungen sagt nichts über die Verfügbarkeit der Liquidität aus. Ob überhaupt ein entsprechender Kapitalstock aufgebaut wird, ist von der Bildung der Rückstellungen völlig unabhängig.
Pensionsrückstellungen sind FK, fragt sich nur ob sie zu 100%
diesem zugerechnet werden sollten oder vielmehr drüfen.
Unbestritten, nur hätte man darauf schon eher kommen können.
Das ist schlicht und ergreifend Blödsinn. Die Anleihen von TK
wurden auf BB+ herabgestuft, was die erste Stufe unterhalb des
Investmentgrades darstellt. Da drunter gibt es noch viele
weitere Stufen, so daß TK ganz eindeutig nicht in „die
schlechteste“ Kategorie eingestuft wurde. Mit Junk Bonds hat
ein Rating von BB+ ganz sicher auch nichts zu tun.
Das Rating für Unternehmensanleihen von TK wurde am 21.03.2003
um zwei (!) Stufen herabgesetzt und somit erhielten die
Anleihen den Junk Bond Status.
Stimmt immer noch nicht. BB+ ist nicht Junk Bond-Niveau, sondern unmittelbar unter Investment Grade. FAQ:851 Junk Bonds liegen im C-Bereich und meinetwegen im einstelligen B-Bereich.
So auch im Gutachten von Prof.
Gerke im Auftrag der TKAG nachzulesen.
Das Gutachten liegt mir nicht vor, aber nur weil da jemand auftrags ThyssenKrupp behauptet, daß TK nun im Junk Bond-Bereich geratet wird, ist das noch lange nicht richtig.
Gruß,
Christian