Ratlos nach Grundstückskauf... :-(

Eine Person kauft ein Grundstück auf dem sich eine Gärtnerei und ein Wohnhaus befinden. Im Kaufvertrag ist nichts über den Verbleib der landwirtschaftlich genutzen Gegenstände: z.B. Hochbeete, Material, welches nun mal in einer Gärtnerei gebraucht wird ( Millionen von Plastikbechern!, kubikmeterweise Styropur-Verpackungen, zig alte Autoreifen, u.Ä. Sperrmuell) bei Übergabe des Grundstücks vermerkt.
In welchem Zustand muss der Verkäufer das Grundstück übergeben? Mit all dem gewerbl. Unrat? Oder muss er das auf seine Kosten entsorgen lassen?

In welchem Zustand muss der Verkäufer das Grundstück
übergeben? Mit all dem gewerbl. Unrat? Oder muss er das auf
seine Kosten entsorgen lassen?

Wenn nichts besonderes geregelt ist: mit allem drum und dran. Wenn´s dolle Sachen sind, hast Du Glück gehabt, wenn´s Müll ist, hast Du Pech gehabt.
Es hätte im notariellen Vertrag geregelt werden müssen: „Der Verkäufer verpflichtet sich, bis zum … das Grundstück auf seine Kosten von folgenden Gegenständen … zu befreien: …“.
Fehlt eine solche Regelung, bleibt´s wie´s ist.

Ciao, Wotan

Es gibt viel zu tun, packen wir´s an :smile:)

  1. Im Kaufvertrag ist eine evtl. Räumung zu regeln. Kann aber
    auch sein, dass drin steht „Grundstück bekannt“.
    Bitte Vertrag lesen ! ggf. Notar anrufen !

  2. Ein Geldeinbhealt, falls noch nicht alles bezahlt ist, kann
    ein Risiko darstellen, da der Verkäufer dann vom Vertrag
    zurück treten kann.

Fälle aus der Praxis :

  1. Ein Grundstückseigentümer erteilt einem Makler den Auftrag, das
    Grundstück zu räumen, das Grundstück zu verkaufen, den Kaufpreis
    einzuziehen und die Räumungskosten abzuziehen, den Reinerlös
    auszukehren.
    Der Makler streckt Euro 40.000,- vor. Gegenüber dem Käufer erklärt
    der Verkäufer er wolle das Geld „nun“ auf sein Konto. Der Makler
    klagt auf seine Auslagen nun vor dem OLG-Celle. Schlechte Aussichten,
    da der Verkäufer nix mehr hat…

  2. Eine Gärtnerei wird verkauft. Nachher stellt sich heraus, alles
    nur Ackerland. Die Bauaufsicht droht die Zwangsräumung an. Das
    Verfahren ist zur Zeit vor Gericht.

  3. Ein Campingplatzbesitzer geht in Konkurs. LKW-weise lagerte er
    in einer Scheune. Die Räumung zahlten der Platzkäufer und der
    Landwirt, um Ruhe zu finden.

  4. Eine Campingplatzbesitzerin wird von ihrem Ex-Mitarbeiter
    angezeigt. Umweltverwaltung droht Zwangsräumung an.
    Räumungskosten zu ihren Lasten.

  5. Ein Campingplatzbetreiber verpachtet Jahresplätze. Über den
    Winter stellt er die Wohnwagen auf seinen Bauernhof. Im Verlaufe
    der Jahre kommen etliche Camper nicht wieder. Mit seinem
    kleinen Radlader zerlegte er bei Zeit und Lust dann mal die
    Wagen.Holz in eine „Brenntonne“. Einer der „abhanden gekommenen
    Camper“ erscheint nach Jahren und will sein wertvolles Stück.
    Das Ding war auch schon in „Luft aufgelöst“. Folge : Anzeige bei
    der Ordnungsbehörde. Dieser Platzbesitzer steht nun „unter
    Beobachtung“, er kann nicht mal ne Zigarrette mit nem Streichholz
    anzünden und das STreichholz fallen lassen…

Dank den beiden „Helfern“ !
Heisst dass auch, dass die Verkäufer im Extremfall
das Wohnhaus genauso verlassen können, wie es im Moment der Übergabe ist? Mit all dem abgewohnten Mobiliar etc.?

Greetz

Hallo irgendwiesowieso,

Dank den beiden „Helfern“ !
Heisst dass auch, dass die Verkäufer im Extremfall
das Wohnhaus genauso verlassen können, wie es im Moment der
Übergabe ist? Mit all dem abgewohnten Mobiliar etc.?

ja

maxet
*der*sich*fragt*warum*man*sich*die*Fragen*nicht*vorher*stellt*

Hallo,

Heisst dass auch, dass die Verkäufer im Extremfall
das Wohnhaus genauso verlassen können, wie es im Moment der
Übergabe ist? Mit all dem abgewohnten Mobiliar etc.?

natürlich, wenn im Kaufvertrag nichts steht, heißt es „gekauft wie gesehen“, außer irgendwelche Dinge sind arglistig verschwiegen worden.

Um solche Probleme zu vermeiden, wird normalerweise ein Passus mit grundsätzlichen Dingen in den Kaufvertrag aufgenommen und Kleinigkeiten kommen dann in einen Anhang, der Teil des Vertrages wird.

Gruß,
Christian

Moin!

Häuser läßt man sich gewöhnlich geräumt sowie besenrein und Grundstücke gewöhnlich geräumt übergeben. Oder war der Vorgänger insolvent?
Wenn nicht, schon mal mit der Haftpflichtversicherung des Notars in Verbindung gesetzt?

Grüße Bronko!

Nöö, insolvent isser nich`… :wink:. aber Du hast genau den Finger an richtigen Fleck:
Normalerweise geräumt/besenrein… dass sagt mein gesunder Menschenverstand auch… aber vielleicht ist das deutsche Recht da anderer Ansicht… ;-(

Der Käufer wird sicher mal mit dem Notar ein Frage-Antwort-Spiel abhalten müssen…

greetz

ja,

oder den Vertrag mal lesen. Geräumt/besenrein ist Verhandlungssache. Dafür gibt es keine Vorschrift.
Wenn der Notar nicht darauf geachtet hat, sollte er das Grundstück räumen müssen :wink:
Ansonsten ist er hoffentlich gut versichert…

Bronko!