Ratsuche wg. verzwickter Situation

Guten Tag.

Person X (weiblich) ist bei der Post beschäftigt. Seit 12 Jahren ist X auf eigenen Antrag hin ohne Bezüge beurlaubt (Kindererziehung).
X ist weiterhin bei ihrem Ehemann Y (selbstständig) als Bürokraft beschäftigt auf 430€-Basis (aus Rentenversicherungstechnischen Gründen).

Da X von Seiten der Post keinen der familiären Situation (schulpflichtige Kinder) angepassten Arbeitsplatz angeboten bekommt, und die Beschäftigung bei Y weiterhin bestehen bleiben muss, hat X überlegt, den Arbeitsplatz bei der Post zu kündigen und sich bei der ARGE arbeitslos zu melden.

Ist das aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses bei Y überhaupt möglich ?
Und wäre die Kündigung überhaupt sinnvoll ?

LG

Guten Tag.

Person X (weiblich) ist bei der Post beschäftigt. Seit 12
Jahren ist X auf eigenen Antrag hin ohne Bezüge beurlaubt
(Kindererziehung).
X ist weiterhin bei ihrem Ehemann Y (selbstständig) als
Bürokraft beschäftigt auf 430€-Basis (aus
Rentenversicherungstechnischen Gründen).

Da X von Seiten der Post keinen der familiären Situation
(schulpflichtige Kinder) angepassten Arbeitsplatz angeboten
bekommt, und die Beschäftigung bei Y weiterhin bestehen
bleiben muss, hat X überlegt, den Arbeitsplatz bei der Post zu
kündigen und sich bei der ARGE arbeitslos zu melden.

Entweder ist es das Arbeitsamt für Arbeitslosengeld 1 oder das Job-Center, früher ARGE, für Arbeitslosengeld 2 (früher Hartz IV).

Kündigung eines Beschäftigungsverhältnis durch den Arbeitnehmer zieht generell eine Sperrfrist von bis zu 12 Wochen nach sich, vonAusnahmen abgesehen.

Wenn das Beschäftigungsverhältnis bei Y mehr als 15 Std. wöchentlich beträgt, ist man nicht mehr arbeitslos.

Ist das aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses bei Y
überhaupt möglich ?

Generell einmal ja!

Und wäre die Kündigung überhaupt sinnvoll ?

Was sollte denn mit einer Kündigung erreicht werden?

Schönen Tag noch.

LG

Was sollte denn mit einer Kündigung erreicht werden?

Da das Arbeitsverhältnis bei Y nur aus versicherungstechnischen Gründen besteht, soll über das Job-Center eine Vermittlung stattfinden. Ggf soll auch erstmal Arbeitslosengeld gezahlt werden…