Ein Mieter hat seine Wohnung gekündigt. Soweit ist alles geklärt, nur der Keller macht Probleme.
Der Mieter hat seinen Keller längere Zeit nicht betreten und wollte ihn „Entrümpeln“.
Der Kellerraum stand wohl zwischenzeitlich unter Wasser, was der Mieter nicht bemerkte.
Nun sind die eingelagerten Gegenstände nass und verschimmelt. Auserdem sind viele Sachen angenagt und in jeder Ecke des Kellers liegt Rattenkot.
Ist der Mieter trotz dieser Mißstände verpflichtet den Keller auf eigene Kosten zu räumen?
JA !!!
…
owt
mit deiner Antwort hat der Vermieter auch keine Probleme.
Er beauftragt ein Unternehmen für die Räumung des Kellers und zieht die Kosten an der Mietkaution ab.
Ist der Mieter trotz dieser Mißstände verpflichtet den Keller
auf eigene Kosten zu räumen?
Ja, denn diese Mißstände sind nun nicht geregelt, wenn es um vertragsgemäße „besenreine Räumung“ des Mietgegenstandes geht, die sich selbstverständlich auch auf die nutzungsüberlassenen Nebenräume bezieht
Ob er die selbst oder durch einen anderen (kostenpflichtig) erledigt, bliebe natürlich ihm überlassen.
Andernfalls darf der Vermieter nach erfolgloser Räumungsaufforderung dies durch eine Fachfirma erledigen lassen und die Kaution belasten bzw. eine Rechnung schicken
G imager761
Hallo,
Ein Mieter hat seine Wohnung gekündigt. Soweit ist alles
geklärt, nur der Keller macht Probleme.
Der Mieter hat seinen Keller längere Zeit nicht betreten
Selber schuld. Das sollte er wohl gelegentlich tun.
und wollte ihn „Entrümpeln“. Der Kellerraum stand wohl zwischenzeitlich unter Wasser, was der Mieter nicht bemerkte.
Nun sind die eingelagerten Gegenstände nass und verschimmelt. Auserdem sind viele Sachen angenagt und in jeder Ecke des Kellers liegt Rattenkot.
Ist der Mieter trotz dieser Mißstände verpflichtet den Keller auf eigene Kosten zu räumen?
Ja.
Im Gegensatz zu anderen Postern will ich zumindest versuchen, meine Aussage zu begründen. Ist ja ein Rechtsbrett. Ich würde also mein JA auf das hier stützen: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536c.html
Das Ausräumen auf eigene Kosten könnte also noch die günstige Variante sein, falls sich der Vermieter nicht auf Absatz 2 besinnt.
Grüße