Hallo,
angenommen Person A hörte kratzgeräusch in der Wohnung über ihr,
Mieter sind nur 2-3 Wochen im Jahr da und der Versuch sie anszusprechen war vergeben, oder in der Zwischendeck.
Nach 2 Wochen Urlaub sind im Abstellraum Saftpacket und andere Dinge angefressen.Ein Zugang von ausserhalb der Wohnung ist auch auffindbar. Nach erforschen und orten, Informationen sammeln und mit
Kammerjäger sprechen, war die Wahrscheinlichkeit sehr gross es sind
Ratten.
Vermieter wurde sofort informiert, weigert sich erst und schob die
Schuld auf A. Versprach nach langem Reden einen Kammerjäger zu holen.
Nach 2 Tagen kam immer noch kein Anruf.Mehrer Mailboxansagen später
meldete sich der Vermieter.Stunden später der Anruf vom Kammerjäger.
Der hatte nur einen Termin 1 1/2 Wochen später.
A war es zu lang und versucht beim Vermieter schneller einen Termin
zu kriegen.Bot sogar an es selber in die Hand zu nehmen. Er weigert sich.
A konnte ihren Abstellraum nicht benutzen, hatte Panik vor ansteckenden Krankheiten und einen grossen Ekel.
Um im rechtlichen Rahmen zu bleiben informierte sie den Vermieter
nochmal schriftlich mit der Bitte um sofortige Erledigung.
Der Brief ereichte den Vermieter am nächsten Tag. Vermieter
beleidigt A, droht ihr mit rauswurf und weigert sich schneller was zu unternehmen.
A rief selber am nächsten Tag eine Kammerjäger der sofort kam( Es
könnten als, da es ja Fiktion ist, zwischen erste Info an VM und selber aktiv werden 6 Tage gewesen sein)
3 Tage später waren alle Schädlinge entfernt und die Zugänge geschlossen.
Angenommen A möchte jetzt die Kosten erstattet haben:
Ist es entscheident was es war ? Sie ist von Ratten ausgegangen, er
war nie im Haus um es sich anzuschauen. Angenommen er sagt, ich
dachte vorher es wären Mäuse? War Ihr handeln bis zum Beweis des Kammerjäger richtig?
Er könnte sich rausreden,er wusste bis zum Brief nichts von Ratten.
Ist die Frist dann zu kurz? Müsste man bei Ratten nicht unverzüglich
handeln.
Was wenn er angenommen nachher sagt es waren keine Raten. Wir haben
die Rechnung vom Kammerjäger in der Rattenbefall steht. Sonst keine Beweise. Kotspuren sind nicht zu sehen, eventuell in der Zwischendecke. Angenommen ich stelle mir einen Vermieter vor, der einen eigenen Kammerjäger schickt der sagt es waren Mäuse. Wer ist
dann in Beweislast? Wie könnte man es wenn es keine eindeutigen Spuren gibt beweisen?
Wie würdet ihr so einen fiktiven Fall bewerten.
Dank für euere Meinung.
gruss
Sancho
