Ratten in der Wohnung

Hallo,

angenommen Person A hörte kratzgeräusch in der Wohnung über ihr,
Mieter sind nur 2-3 Wochen im Jahr da und der Versuch sie anszusprechen war vergeben, oder in der Zwischendeck.

Nach 2 Wochen Urlaub sind im Abstellraum Saftpacket und andere Dinge angefressen.Ein Zugang von ausserhalb der Wohnung ist auch auffindbar. Nach erforschen und orten, Informationen sammeln und mit
Kammerjäger sprechen, war die Wahrscheinlichkeit sehr gross es sind
Ratten.

Vermieter wurde sofort informiert, weigert sich erst und schob die
Schuld auf A. Versprach nach langem Reden einen Kammerjäger zu holen.
Nach 2 Tagen kam immer noch kein Anruf.Mehrer Mailboxansagen später
meldete sich der Vermieter.Stunden später der Anruf vom Kammerjäger.
Der hatte nur einen Termin 1 1/2 Wochen später.

A war es zu lang und versucht beim Vermieter schneller einen Termin
zu kriegen.Bot sogar an es selber in die Hand zu nehmen. Er weigert sich.

A konnte ihren Abstellraum nicht benutzen, hatte Panik vor ansteckenden Krankheiten und einen grossen Ekel.

Um im rechtlichen Rahmen zu bleiben informierte sie den Vermieter
nochmal schriftlich mit der Bitte um sofortige Erledigung.

Der Brief ereichte den Vermieter am nächsten Tag. Vermieter
beleidigt A, droht ihr mit rauswurf und weigert sich schneller was zu unternehmen.

A rief selber am nächsten Tag eine Kammerjäger der sofort kam( Es
könnten als, da es ja Fiktion ist, zwischen erste Info an VM und selber aktiv werden 6 Tage gewesen sein)

3 Tage später waren alle Schädlinge entfernt und die Zugänge geschlossen.

Angenommen A möchte jetzt die Kosten erstattet haben:

Ist es entscheident was es war ? Sie ist von Ratten ausgegangen, er
war nie im Haus um es sich anzuschauen. Angenommen er sagt, ich
dachte vorher es wären Mäuse? War Ihr handeln bis zum Beweis des Kammerjäger richtig?

Er könnte sich rausreden,er wusste bis zum Brief nichts von Ratten.
Ist die Frist dann zu kurz? Müsste man bei Ratten nicht unverzüglich
handeln.

Was wenn er angenommen nachher sagt es waren keine Raten. Wir haben
die Rechnung vom Kammerjäger in der Rattenbefall steht. Sonst keine Beweise. Kotspuren sind nicht zu sehen, eventuell in der Zwischendecke. Angenommen ich stelle mir einen Vermieter vor, der einen eigenen Kammerjäger schickt der sagt es waren Mäuse. Wer ist
dann in Beweislast? Wie könnte man es wenn es keine eindeutigen Spuren gibt beweisen?

Wie würdet ihr so einen fiktiven Fall bewerten.
Dank für euere Meinung.
gruss
Sancho

Hallo

der Mieter hat nach meinem dafürhalten alles richtig gemacht. Ratten sind nicht zu unterschätzen. Sollte der VM die Rechnung nicht bezahlen, kann man die einfach mit der nächsten Kaltmiete verrechnen.

LG
Mikesch

dat nächstemal nicht mehr soviel Absätze taggern :wink:

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Um einen Anspruch gegen den Vermieter zu haben muss der Mieter den Vermieter schriftlich und unter Fristsetzung zur Abhilfe aufgefordert haben. Erst nach fruchtlosem Fristablauf ist er zur Ersatzvornahme berechtigt. Wenn der Mieter den Vermieter also nur telefonisch oder schriftlich in Kenntnis gesetzt hat ohne nachweislich eine Frist zu setzen, bleibt er auf den Kosten sitzen.

Etwas anderes gilt nur, wenn es sich um einen Notfall handelt (z. B. Wassereinbruch in der Wohnung). Mäusebefall ist sicher kein Notfall.

Bist Du sicher?
Hallo!

Sollte der VM die Rechnung
nicht bezahlen, kann man die einfach mit der nächsten
Kaltmiete verrechnen.

Bist Du Dir sicher, dass ein Mieter einfach irgendwelche selbst beglichenen Rechnungen einfach so von der nächsten KM absetzen kann? Müßte nicht erst die Rechtmäßigkeit seiner Forderung festgestellt werden? Kann es unter Umständen nicht weitreichende Konsequenzen haben, wenn man eigenmächtig die Miete kürzt?

Fragen über Fragen. Kennst Du die Antworten?

Gruß

Pauli

kater mikesch

…sind Ratten ein Notfall? Frist wäre gesetzt, zu sofort. Wegen der möglichen Krankheiten und danach ist gehandelt worden. Wäre das zu kurz?Telefonisch hätter der VM ja 1 Woche Zeit gehabt.

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Und danke !

Hallo Mikesch,

wie kommst du darauf, dass man die Kosten einfach so mit der nächsten Kaltmiete verrechnen kann???

Gruß

Phoebe

Hallo

Hallo Mikesch,

wie kommst du darauf, dass man die Kosten einfach so mit der
nächsten Kaltmiete verrechnen kann???

Wenn der VM sich bockig stellen sollte kann man das machen. Hat mal so ein Mietrechtler bei WISO gesagt. Natürlich nur, wenn die Rechnung gerechtfertigt ist. Z.Bsp. irgendein Schaden in der Wohnung, VM macht nach Fristsetzung nix und M. bestellt eigene Fa und VM stellt sich dann bockig beim bezahlen, denke mal, dass man den Fall hier auch so sehen kann

Gruß

Phoebe

Der Kater

Wenn der VM sich bockig stellen sollte kann man das machen.
Hat mal so ein Mietrechtler bei WISO gesagt. Natürlich nur,
wenn die Rechnung gerechtfertigt ist. Z.Bsp. irgendein Schaden
in der Wohnung, VM macht nach Fristsetzung nix und M. bestellt
eigene Fa und VM stellt sich dann bockig beim bezahlen, denke
mal, dass man den Fall hier auch so sehen kann

Hallo Mikesch,

ich denke nicht, dass man den Fall hier so sehen kann, da anscheinend keine Frist gesetzt wurde.

Ich finde irgendwelche Vermutungen, gerade in den Rechtsbrettern eher fatal.

Gruß

Phoebe

Servus,

angenommen Sie hätte doch eine Frist gesetzt.Und zwar zu sofort.Wie lange soll man mit einer Ratte im Haus leben? Bis diese einen beisst?

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Die Frist muss „angemessen“ sein. Der Vermieter muss also Gelegenheit haben, sich vor Ort über die Mängel zu informieren und dann die geeigneten Massnahmen zu ergreifen. In meinen Augen sind Ratten bzw. kein Notfall. Es kommt auch darauf an, wie diese in die Wohnung gelangt sind. Der Vermieter könnte sich z. B. darauf berufen, dass der Mieter die Nagetiere in die Wohnung geschleppt hat. Es ist also insgesamt eine Betrachtung des Einzelfalls notwenig.

Wenn Person A den Vermieter bereits 1 Woche vorher telefonisch
informiert hat und dieser keine anstalten gemacht hat, auch nur
in die Nähe der Wohnung zu kommen.Und nach der schriflichen Information nur beleidigend war.

Ich glaube, jeder hat eine andere Einschätzung von Ekel oder Angst
bei Ratten.

Die Nagetiere wären aus der Zwischendecke in die Abstellkammer gekommen. Der Kammerjäger bestätigt das es sich um bauliche
Mängel handelt.

gruss
Sancho

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angenommen Sie hätte doch eine Frist gesetzt.Und zwar zu
sofort.Wie lange soll man mit einer Ratte im Haus leben? Bis
diese einen beisst?

Das besondere an einer Frist ist halt gerade, dass sie einen Zeitraum beinhaltet - ansonsten wäre es fristlos.

Gruß n.