Gemeinde
Hallo,
ich kenne das so, dass es in der Gemeinde einen Beauftragten SchädlingsBekämpfer gibt, der sich der Ratten annimmt.
Eine Frage der Zuständigkeit würde ich daraus gar nicht machen. Es kommt auf ZusammenArbeit an, d. h. kein Futter für die Tiere herumliegen lassen, Fallen aufstellen, unübersichtliche Ecken vermeiden usw.
Wenn mir Jemand sagen würde „Als ( Ver- ) mieter bist Du dafür zuständig“ wäre ich schon sauer.
Freundliche Grüße
Thomas
Wenn die Betriebskosten auf den Mieter übertragen wurden, was in einem Formularvertrag üblicherweise der Fall ist, dann beinhaltet dies normalerweise auch die Schädlingsbekämpfung. Da gehen die Kosten - mindestens Anteilig - so und so an den Mieter.
Es hilft also, wie so oft, ein Blick in den Mietvertrag.