Darf vor der Haustür eines Mehrfamilienhauses, z.B. unter der Treppe, Rattengift offen ausgelegt werden (z.B. pinkfarbenes Granulat), wenn der Bereich für Kinder und Haustiere frei zugänglich ist und sich beispielsweise nur 10 m entfernt von einem Spielplatz befindet?
Gibt es da konkrete rechtliche Vorschriften (§§)? Bin schon auf- u. abgegoggelt und konnte nichts Konkretes finden.
Besteht möglicherweise sogar eine Meldepflicht?
Grüßt liebe
die Nette aus Potsdam