Rattengift vor der Haustür

Darf vor der Haustür eines Mehrfamilienhauses, z.B. unter der Treppe, Rattengift offen ausgelegt werden (z.B. pinkfarbenes Granulat), wenn der Bereich für Kinder und Haustiere frei zugänglich ist und sich beispielsweise nur 10 m entfernt von einem Spielplatz befindet?
Gibt es da konkrete rechtliche Vorschriften (§§)? Bin schon auf- u. abgegoggelt und konnte nichts Konkretes finden.
Besteht möglicherweise sogar eine Meldepflicht?

Grüßt liebe
die Nette aus Potsdam

Hallo nette Potsdamerin,

es gibt Verordnungen der Länder, in denen die Vorgehensweise zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen geregelt ist. Frage doch mal beim zuständigen Ordnungsamt nach, wie es bei Euch geregelt ist.

Meines Wissens nach darf/sollte(?) eine Rattenbekämpfung von einem geprüften Schädlingsbekämpfer durchgeführt werden. Außerdem ist das Gift innerhalb von Wohnhäusern in Köderboxen auszulegen, sofern es sich um Stellen handelt, die für Menschen und Haustiere frei zugänglich sind. Auch im Außenbereich darf das Gift nur in Außenköderboxen ausgelegt werden, um andere Tiere und Menschen nicht zu gefährden.

Mein Wissen habe ich übrigens von einem Schädlingsbekämpfer, der auch für Gemeinden arbeitet.

Viele Grüße
Marlene