Ratzingers Golf & Co

Liebe Experten,
Bitte schaut euch nochmal meinen Uebungsfall vom 29.07. an. Habe bisher noch keine Antwort bekommen. Ich weiss, die Sache ist etwas ungewoehnlich. Wuerde mich aber dennoch ueber ein paar Hinweise freuen.
Beste Gruesse
Christoph

Bitte schaut euch nochmal meinen Uebungsfall vom 29.07. an.
Habe bisher noch keine Antwort bekommen. Ich weiss, die Sache
ist etwas ungewoehnlich. Wuerde mich aber dennoch ueber ein
paar Hinweise freuen.

Daß Du keine Antwort bekommen hast, liegt wahrscheinlich daran, daß die Frage … hmm … seltsam war. Wer vor dem derzeitigen Eigentümer Eigentümer war, läßt sich nicht hieb- und stichfest nachweisen. Bei Gitarren gibt es nun einmal kein Dokument, das mit einem KFZ-Brief vergleichbar wäre.

Gruß
Christian

Hallo Christian,

Auf jeden Fall schon mal Danke fuer die Rueckmeldung. Laut Fall war der X immer Eigentümer und ist es auch heute noch. Er hat die Bassgitarre lediglich an Y zum Spielen verliehen. „Beweisen“ kann X diese Tatsachen lediglich durch seine eigene Aussage und die der anderen Bandmitglieder.

Rein praktisch ist es ja dem X unbenommen, den Bass einfach anzubieten. Wenn es keinen Käufer gibt, der dem X glaubt, war’s eben Pech.

Bleibt aber immer noch offen: Braucht X eine Genehmigung des Y bevor er das Instrument als Y’s Bass anbietet?

Gruss
Christoph

Hallo,

Bleibt aber immer noch offen: Braucht X eine Genehmigung des Y
bevor er das Instrument als Y’s Bass anbietet?

Nein, eine Genehmigung braucht er nicht. Aber er darf ihn auch nicht
so anbieten. Er darf nur sagen: Das ist der Bass, auf dem Y gespielt
hat. Allerdings: Ich erinnere mich an einen Fall aus England (Boy
George?; nicht ganz sicher). Da hat jemand alte Klamotten vom
Künstler verkauft, die dieser weggeworfen hatte. Künstler klagt und
bekommt Recht, u.a., weil die Klamotten nkcht den Wert hätten, wenn
sie nicht in Verbindung mit dem Künstlernamen gebracht werden.
Vielleicht ist es gar nicht die Beweisbarkeit, ob der Y darauf
gespielt hat. Wie Du schon sagst: Wenn’s jemand glaubt und kauft,
dann ist ja gut. Wenn nicht, dann Pech. Wenn aber die Rechte am
Künstlernamen auch bei diesem bleiben, dann würde Y einen Teil des
Geldes verlangen können.
Grüßerle
Richard

Richard, vielen Dank! (owT)