Rauben / berauben erben / beerben vererben

Hallo zusammen

einen Passivatz wollte ich bilden

Er ist dem Sinn des Lebens beraubt worden
oder
Er ist dem Sinn des Lebens geraubt worden

Sind die semantischen Vrehälnisse genauso wie erben / beerben?

Ich erbe etwas von jemandem und beerbe es einem Verwandten. Wie ist jetzt mit dem Vererben?
Ich raube etwas ( ich nehme es ohne Erlaubnis zu mir) und ich werde selbst von jemandem beraubt.

Danke

Das muß mit einem Genitiv konstruiert werden: Er ist des Sinnes des Lebens beraubt worden

Hallo,

d. h. Du beerbst ihn: bekommst das, was er Dir vererbt (= hinterlassen, vermacht) hat.

Gruß
Kreszenz

Hi Nadja,

Jemanden (Akk.) einer Sache (Gen.) berauben. Also:
Er ist des Lebenssinns beraubt worden.

Richtig. Und das bedeutet zugleich:
Du beerbst Jemanden.
Und:
Jemand vererbt dir etwas.

Also:

und beerbe vererbe es einem Verwandten

Richtig.

Gruß
Metapher

Ja, aber:
„Muß“ muss man mit „ss“ schreiben - „ß“ ist nicht mehr richtig.

Und:
„des Sinnes des Lebens“ hört sich nicht gut an.
Ich favorisiere die Lösung „des Lebenssinns beraubt“.
(Der Genitiv von „Sinn“ darf sowohl „Sinnes“ als auch „Sinns“ sein.)

Hallo,

„rauben“ bedeutet nicht, etwas ohne Erlaubnis wegzunehmen. Mit Raub meint man, dass man den Besitzer einer Sache direkt bedroht oder sogar Gewalt anwendet, um zu erreichen, dass dieser einem die Sache gibt.

Ohne Erlaubnis wegnehmen ist meist „nur“ Diebstahl. Raub erfordert Gewaltanwendung oder Drohung mit Gewalt. Deshalb wird es auch stärker bestraft.

Oha, jetzt gehen wir aber ganz in die Tiefen des Strafrechts :wink: Daher mal die passende Differenzierung in der Kurzform:

Diebstahl: Dieb nimmt eine fremde bewegliche Sache in Zugeignungsabsicht weg (d.h. der Dieb agiert alleine, ohne direkte Beteiligung des Opfers

Raub: Räuber nimmt unter Einsatz von Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben fremde bewegliche Sache in Zueignungsabsicht weg (d.h. Räuber nimmt selbst weg, und interagiert insoweit mit dem Opfer, als dass durch Gewalt/Drohung der Widerstand des Opfers gegen die Wegnahme gebrochen wird). Insoweit ist dein Beispiel mit „um zu erreichen, dass dieser einem die Sache gibt“ gerade kein Raub, sondern die folgende räuberische Erpressung.

Räuberische Erpressung: Räuber bewegt Opfer - unter Einsatz der Mittel des Raubes - selbst die Beute zu übergeben (d.h. Täter setzt Raubmittel ein, Opfer sieht sich gezwungen selbst insoweit mitzuwirken, der klassische „Bankraub“ ist gerade kein Raub, sondern räuberische Erpressung, wenn der Täter nicht selbst in die Kassenschublade greift, sondern sich das Geld vom Bankmitarbeiter aushändigen lässt)

Räuberischer Diebstahl: Die Wegnahme hat bereits ohne Zutun des Opfers stattgefunden, droht aber durch das Hinzutreten von Aktivitäten des Opfers zur Rückerlangung der Beute zu scheitern, und der Täter sichert sich die Beute durch Einsatz von Raubmitteln.

Das ist ja eine Superdifferenzierung. Warte mal! Ich vermute, dass du ein Anwalt bist oder irgendwie mit Justiz zu tun hast.

Danke und Grüße

„Des hend ma no nia aso gmacht!“

Ja, das sind so die Dinge/Definitionen/Abgrenzungen, von denen man sich 1001 im Jurastudium drauf schaffen muss.

Um so erstaunter war ich, als der absolute Klassiker „Bankraub“ in meiner mündlichen Examensprüfung kam, und alle Mitprüflinge nur mit den Schultern zuckten, als die Frage kam, was an der Überschrift: „Bankräuber bedroht Kassierer mit Waffe“ wohl falsch sein könnte, und selbst der Hinweis, dass der Kassierer "in seinem Panzerglaskasten über dem Geld gesessen habe, nicht verstanden wurde.

Ich hatte mich erst geärgert, dass ich die letzte Frage beantwortet, und jetzt bei dieser Trivialität kaum eine Chance auf Mitnahme der Punkte haben würde, weil ich jetzt als letzter Antwortrecht hatte. Tatsächlich ging die Frage dann unbeantwortet durch die ganze Mannschaft, und ich (eher nicht der Strafrechtler) konnte dann mit der einfachen Lehrbuch-Antwort abräumen.

Das wollte ich nicht.
Ich wollte nur ganz einfach den ungefähren Unterschied nennen.
Ich glaube, Nadja lernt ja noch Deutsch (auf hohem Niveau!).

Es soll reichen, wenn sie weiß, dass man als Laie nur dann von „Raub“ sprechen sollte, wenn man etwas dem Beraubten mit Gewalt (oder unter Androhung von Gewalt) wegnimmt. Wenn man etwas nur wegnimmt, ohne die Erlaubnis zu haben, würde der Laie von Diebstahl sprechen.

Die Differenzierungen (Erpressung, Unterschlagung,…) sind hier vermutlich nicht so wichtig.

Der „ungefähre Unterschied“ zwischen Raub und (räuberischer) Erpressung ist aber gerade der. dass der Räuber unter Gewalt/Drohung selbst zugreift, während der Erpresser das Opfer zu einer Handlung (Aushändigung der Beute) zwingt.