Raubkopie nur gesehen - kann mir wer was?

Hallo,

auf eines möchte ich in diesem Zusammenhang aber deutlich hinweisen (und Mike ist berufsbedingt entschuldigt, daß er dies nicht sagt), auch wenn es Tom in einem Nebensatz erwähnte:
Sollten die Beamten in die Wohnung wollen, sagt deutlich (möglichst unter Zeugen), daß ihr nur der Gewalt weicht und daß die Beamten keine Zustimmung zum Betreten der Wohnung haben.
Einer Durchsuchung (in diesem Fall dann „Nachschau“) kann man nämlich auch zustimmen und dann brauchen sich die Beamten natürlich an keinerlei Regeln halten.

Bei Tom kam mir dieser Aspekt etwas zu kurz.

Gruß Stefan

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Mir ist die Funktion der GR in unserem Rechtssystem bekannt und es geht auch nicht um die GR als solche. Es gaht darum, dass durch eine immer detailgenauere Regelungswut im Bereich der Gesetze und durch die Rechtssprechung des BVerfG polizeiliche Maßnahmen immer mehr behindert werden. Nehen wir einmal das RIS. Ursprünglich wollte das Verfassungsgericht Menschen anläßlich der Volkszählung vor einer generellen Ausforschung durch den Staat schützen und definierte hierzu das RIS. Heute hat der daraus erwachsene Datenschutzwahn dermaßen überzogene Züge angenommen, dass ich hier einige Bsp gar nicht bringen könnte, da sich dahinter ernsthafte Sicherheitslücken verbergen.
Ein Bsp. das man im Gesetz nachlesen kann: Soll eine Person länger als 24 Std oder an mehr als 2 Tagen observiert werden ist eine Anordnung der STA erforderlich - d.h. wenn die Polizei gegen eine Person verdachtsmomente hegt, die sich auf rein kriminalistische Erfahrung gründen, die ein STA ggf. nicht hat, darf ein potentieller Straftäter nich mal mehr an drei Tagen beobachtet werden, weil evtl. der STA nicht zustimmt.
Abgesehen davon - wieviele solcher Anträge sollen denn auf den Tischen der STA bearbeitet werden - die haben auch noch was anderes zu tun.

Unser Land ist mit Sicherheit das liberalste in ganz Europa, wenn nicht sogar Weltweit, was den Grundrechtschutz anbelangt. Hinter alles und jedem wird sofort die Gefahr des Überwachungs oder Polizeistaates gesehen. Alles muss wenns geht bis ins detail geregelt werden.
In anderen europäischen Ländern gibts das meines Wissens gar nicht und es sind trotzdem keine Polizeistaaten oder Bananenrepubliken. Langsam sollten wir uns mal wieder aufs Wesentliche besinnen, statt immer kleinkarierter zu werden.
Nehmen wir mal die strafprozessuale Telefonüberwachung… Wie das immerwieder thematisiert wird. Als ob man da einfach mal jemand hinsetzen kann, der hört sich alles an und macht sich seine Gedanken… Sowas kostet imens Personal - trotz Technik - Geld und Zeit. Kein Polizist wird freiwillig x - Stundenlange Gespräche aufzeichenen und auch noch fast Wort für Wort abtippen, nur um irgendwen auszuhorchen, dafür bleibt einfach keine Zeit - aber es könnte ja sein das die Beamten nix bessers zu tun haben als Oma Bräsicke abzuhören um festzustellen ob sie der Nachbarin die Zeitung mopst.
Noch ein Bsp. :
In Berlin hat man die Straftaten von erheblicher Bedeutung aus dem Polizeigesetz mit Verbrechen und dem Straftatenkatalog aus 100a StPo gleichgestellt - das hat zur Folge, dass sog. gefährliche Orte an denen jede Person kontrolliert werden darf nur noch dort sind wo Straftaten geschen die mit mind 1 Jahr Freiheitsstrafe bedroht sind (also Verbrechen) oder bei denen eine Telefonüberwachung (Katalog aus 100a StPO) durchgeführt werden dürfte. D.h. an Orte an denen z.B. dauernd Eingebrochen wird, Autos geklaut, mit Dorgen zum „Eigenbedarf“ gehandelt wird oder Körperverletzungen begangen werden ist keine generelle Personenüberprüfung mehr möglich.

Zu den Grundbedürfnissen des Menschen gehört auch die Sicherheit - natürlich ist diese immer im Spannungsfeld zwischen den GR und den eingriffsbefugnissen des Staates, aber bei uns ist die Angst vor dem Unrechtsstaat so übertreiben, dass es tatsächlich mehr Täter als Opferschutz gibt.

M.