Wäre aber auch unlogisch - eine Kopie von der (nicht
geschützten) CD des
Kumpels ist erlaubt, und die gehört mir schließlich auch
nicht.
Wie kommst Du darauf ? Wessen CD darf ich dann kopieren ? Wer ist ein Kumpel und wer nicht ? Du darfst vielleicht eigene CDs kopieren, aber das Kopieren von CDs, die anderen gehören, ist immer eine Urheberrechtsverletzung.
Privatkopien kann man aber nur von privatem Eigentum machen,
nicht von aus der Videothek geliehenen.
Das finde ich aber nirgends im Urheberrechtsgesetz. Kannst Du
mir die entsprechende Stelle nennen?
Gegenfrage:
Kannst Du mir die Stelle nenne, an ich behaupte, daß das im
UrHebSchuGes steht?
Ich sagte:
Lies mal den Vertrag, den Du mit der Videothek abgeschloßen hast und
die Hinweise, die bei DVDs als erstes gezeigt werden.
Wäre aber auch unlogisch - eine Kopie von der (nicht
geschützten) CD des
Kumpels ist erlaubt, und die gehört mir schließlich auch
nicht.
Sie ist aber nichtsdestotrotz in Privatbesitz. Das ist die Scheibe
aus der Videothek nicht. Die möchte gerne mit dem Verleih Geld
verdienen. Das kann sie nicht im eigentlich möglichem Umfang, wenn
sie nur einer mietet und dann allen die Sicherheitskopie vorführt.
Darüber mag man ja geteilter Meinung sein. Aber so steht es nun mal
in den allg. Geschäftsbedingungen, die man mit Unterzeichnung des
Vertrags anerkannt hat.
Tu ich auch nicht. Leider hab ich nicht die Wahl, ob ich eine
Un-CD oder eine ordentliche Scheibe kaufe - nur „Müll oder gar
nicht“. ZUmindest EMI scheint langsam begriffen zu haben, dass
diese Form der Gängelung nicht funktioniert…
Du meinst nicht-Cds, die nicht dem definierten Standard für CDs entsprechen (u.a. Kopierschutz). Dies nur für die unkundigen Mitleser.
Statistiken hab ich auch nicht parat. Darum geht’s mir aber
auch nur weniger, schau in die News und schau, was die MI von
sich gibt - sie empfinden „den Papa, der mal ein paar Alben
gerippt hat“ schon als knastbedürftig.
Das ist reine Abschreckung, die ich nicht weiter schlimm finde. Daß für den Normalkopierer idR nicht mehr als eine Geldstrafe herausspringt (wenn überhaupt), weißt Du auch.
Nur nebenbei zum Thema teuer: Zu Beginn der CDs kostete ein
Album etwa 20-30 Mark, eine Single 10 Mark. Das war so Anfang
der 90er. Wenn ich das mit den Preisen heute vergleiche…
Faellt Dir was auf?
30 Mark für ein Album? Vielleicht für die Collector’s Edition.
Ein „normales“ Album auf CD hab ich zu der Zeit für ~ 15 Mark
gekauft, das wären dann lt. Wechselkurs 1999 etwa 7,66 EUR
zzgl. Inflation (seit 1999 etwa 10%) also runde 8,50 EUR.
Fällt Dir was auf?
Ja, mir fällt auf, daß Du in einer anderen Welt CDs gekauft hast als ich. Natürlich gab es mal CDs für unter 20 Mark, aber aktuelle Ausgaben kosteten zu meiner Zeit (und ich bin Dir m.W. um ein paar Jahre voraus) regelmäßig 20-30 Mark. Insofern sehe ich da keine nennenswerte Preissteigerung.
Üwrigens: Aktuelle Singles und auch Alben werden seit rd. 10 Jahren zu Niedrigspreisen in den Markt gedrückt, so daß sich Mediacontrol gezwungen sah, Mindestpreise zu benennen, unterhalb derer CDs gar nicht mehr für die Hitlisten gezählt wurden. Eine nennenswerte Preissteigerung bei CDs sehe ich insofern nicht.
§53 Urheberrechtsgesetz sagt im ersten Absatz:
‚Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird.‘
Da steht absolut nichts davon, dass es sich um ein eigenes Original handeln muss und ich finde auch nichts über Videotheken.
Was verstehe ich falsch?
Gruß
loderunner
Ich sagte:
Lies mal den Vertrag, den Du mit der Videothek abgeschloßen hast
Den kann ich leider nicht lesen, da ich kein Exemplar ausgehändigt bekommen habe. Und welche rechtliche Wirkung der hat, ist noch eine zweite Frage - nicht alles ist wirksam, was da drinsteht.
und die Hinweise, die bei DVDs als erstes gezeigt werden.
Nicht alles, was man auf DVDs gezeigt bekommt, hat rechtliche Bedeutung. Das ist schon deshalb so, weil ich das nicht vor dem Ausleihen zu sehen bekomme. Auch die AGB, die man bei der Installation einer Software wegklicken muss, haben in D keinerlei rechtliche Bedeutung.
Wäre aber auch unlogisch - eine Kopie von der (nicht
geschützten) CD des
Kumpels ist erlaubt, und die gehört mir schließlich auch
nicht.
Sie ist aber nichtsdestotrotz in Privatbesitz. Das ist die
Scheibe aus der Videothek nicht. Die möchte gerne mit dem Verleih :Geld verdienen. Das kann sie nicht im eigentlich möglichem Umfang,
wenn sie nur einer mietet und dann allen die Sicherheitskopie
vorführt.
Da vergleichst Du Äpfel mit Birnen. Eine erlaubte Privatkopie heißt doch noch lange nicht, dass man sie öffentlich vorführen darf.
Im UrhG §53 steht, dass man sich eine Kopie von einem Werk machen darf. Eine Einschränkung, dass sich das kopierte Original (was ja schon selber eine Kopie ist) in Privatbesitz befinden muß, kann ich da nirgends entdecken.
Darüber mag man ja geteilter Meinung sein. Aber so steht es
nun mal
in den allg. Geschäftsbedingungen, die man mit Unterzeichnung
des Vertrags anerkannt hat.
Interessant was für Meinungen hier aufeinanderprallen…
Die gesetzlichen Vorgaben (§53.1) sind klar aufgeführt:
einzelne Kopien
privater Gebrauch
legale Quelle (das legal bezieht sich auf die „Art“ der Vorlage, es darf also keine wie auch immer geartete „Raubkopie“ sein, nebenbei bemerkt ist eine legale Kopie automatisch wieder eine legale Vorlage)
Das heisst es ist erst einmal egal, ob ich die CD von einem Freund oder einer Videothek bekommen habe. Das „Privat“ in Privatkopie bezieht sich auf die anschliessende Nutzung der Kopie.
Der einzige Hinderungsgrund wären also die AGBs. Soweit ich sie kenne ist eigentlich bei allen Verleihern das Kopieren untersagt.
Tut man es doch, wäre es keine Raubkopie, sondern ein Vertragsbruch mit entsprechenden Folgen (meistens nur das Auflösen des Vertragsverhältnisses, theoretisch wären aber auch Vertragsstrafen möglich(?) ).