Raubkopie ?

Hallo Leute,

wie ist eigentlich die Rechtslage, wenn ich mir aus dem Internet einen Film kopiere, der schon x-mal im Fernsehen gelaufen ist und den ich ebenso oft auf Video speichern könnte ?

Vielen Dank für Eure Antworten !

Gruß, Jürgen

Moin Jürgen,

wie ist eigentlich die Rechtslage, wenn ich mir aus dem
Internet einen Film kopiere, der schon x-mal im Fernsehen ge-
laufen ist und den ich ebenso oft auf Video speichern könnte ?

meines Wissens (Stand letzten Winter) darfst Du sowohl Filme als auch Musik herunterladen. Es ist dagegen nicht erlaubt, urheberrechtlich geschützte Werke ohne Erlaubnis der Urhebers anzubieten, aber das wäre dann ja nicht Dein Problem.

Gruß
Oskar

Hallo Oskar,

vielen Dank für Deine Antwort. Natürlich habe ich nicht vor, damit Handel zu treiben. Ich denke nur (bin kein Jurist), dass doch der Fernsehsender an den Autor, Verleiher oder wen auch immer eine Gebühr bezahlt, dass er den Film senden darf. Ich sehe das als eine temporäre Angelegenheit, also der Sender bekommt das Recht, den Film auszustrahlen und gut ist. Die Urheberrechte bleiben aber doch bei dem Verleih.
Wäre dann also eine Aufzeichung zu Hause auf Video auch eine Raubkopie ?

Gruß, Jürgen

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Hallo Jürgen,

Bei Musik ist die Aufnahme aus dem Radio oder die Sicherheitskopie Deiner eigenen Musik finanziell abgedeckt durch díe GEMA-Gebühr, die Du beim Kauf einer Cassette oder eines Rohlings bezahlst. Auch der Radiosender zahlt der GEMA Geld, damit er die Lieder spielen darf.

Ich denke nur (bin kein Jurist), dass
doch der Fernsehsender an den Autor, Verleiher oder wen auch
immer eine Gebühr bezahlt, dass er den Film senden darf. Ich
sehe das als eine temporäre Angelegenheit, also der Sender
bekommt das Recht, den Film auszustrahlen und gut ist. Die
Urheberrechte bleiben aber doch bei dem Verleih.

Genau. Ich schätze, das wird bei Filmen dem Radio entsprechend sein, so dass Du auf VHS-Cassetten oder DVD-Rohlinge Gebühr zahlst und der Sender zahlt ebenfalls. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob die GEMA auch für Filme zuständig ist.

Wäre dann also eine Aufzeichung zu Hause auf Video auch eine Raubkopie ?

Wenn Du sie nur für Dich machst (das hast Du ja geschrieben), nicht.

Gruß und Gute Nacht!
Oskar

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Hallo Jürgen,

das Problem wird sein,
wenn Du eine der bekannten Tauschbörsen dazu verwendest,
dass Du dann gleichzeitig während des Herunterladens
Teile des Films selber anbietest.
Und damit ist das, was Du dann machst, verboten.

Gruß

Chris

Hallo,

die Frage ist wie du dir den Film ziehst. Der Download selbst macht dich noch nicht strafbar. Aber ein eventueller Upload. Wenn Du den Film mit einem Sharingprogramm (wie z.b. donkey, mule, overnet usw.) ziehst, dann ist das eine strafbare Handlung, weil Du in diesem Moment auch anderen ermöglichst den Film (wenn auch vielleicht nur in Teilen) von deiner HD zu bekommen. Das stellt dann eine Verbreitung, durch Urheberrecht geschützem Materials, da und das ist eben verboten. Das kann schon empfindliche Strafen nach sich ziehen kann.

MfG

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