Rauch- und Geruchsbelästigung durch Ofen

Hallo liebes Forum und Rechtsexperten!

Folgenden theoretischen Fall habe ich:

Ein Mieter wohnt in einer Wohnung im 3. Stock, dessen Wohn- sowie Schlafzimmer in einen großen Innenhof zeigen. In diesem Hof befindet sich ein orientalisches Restaurant, das einen Lehmofen betreibt.
Vor 3 Jahren wurde der Schornstein mit einem Metallrohr um ca. 5 Meter erhöht. Dies hatte wohl brandschutztechnische Gründe, da vorher mehrmals die Feuerwehr zugegen war.

Seitdem wird der Mieter aber durch den Qualm und dessen Geruch belästigt. Mehrmals täglich qualmt der Schornstein für mind. 30min sehr stark. An ein Öffnen der Fenster zum Lüften ist nicht zu denken. Aber auch wenn der Ofen „normal“ läuft, kommt es zu einer milden bis starken Geruchsbelästigung, je nachdem wie der Wind weht.

Der Schornstein befindet sich Luftlinie etwa 10 Meter von den Fenstern entfernt.

Der Mieter hat das in diesem Fall zuständige Umweltamt eingeschaltet. Mehrmals war dann ein Gutachter zugegen, der eine starke Geruchsbelästigung und Qualmbildung feststellte.
Der Ofenbetreiber wurde aufgefordert Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Diese zogen sich über ein Jahr hin.
Schlussendlich wurde ein Ventilator auf dem Schornstein angebracht, der den Qualm „zerwirbeln“ sollte, sowie eine Rauchwaschanlage installiert.
Diese Maßnahmen zeigen laut Eindruck des Mieters keine Wirkung. Die Geruchsbelästigung und der Qualmausstoß blieben auf selben Niveau.

Das Umweltamt beruft sich nun auf den Bezirksschornsteinfeger, der angibt, daß es zu maximal 2x 30min Rauchbelästigung kommen wird, wenn der Ofen angefeuert wird.
Der Vermieter hat den Eindruck, daß dies öfter der Fall ist.
Zudem beruft sich das Umweltamt auf die Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL), die eine Geruchsbelästigung zeitlich dann erheblich macht, wenn in einem Kern- und Mischgebiet zu mehr als 10 % der Jahresstunden eine stärkere Belästigung entsteht.
Auch hier hat der Vermieter subjektiv den Eindruck, daß es durchaus mehr Jahresstunden sind.

Der Vermieter ist vor allem verunsichert, da er nicht einschätzen kann, wie gesundheitsschädlich der Rauch aus einem Lehmofen auf Dauer ist. Außerdem wird es in den Sommermonaten notwendig sein, die Fenster länger offen zu lassen und somit wird der Mieter dem Rauch vermehrt ausgesetzt.

Nun meine Frage:

Was für Möglichkeiten bleiben dem Mieter außer dem Auszug aus der Wohnung, was in diesem Fall wirklich die letzte Option sein sollte?
Kann/muss der Mieter einen unabhängigen Gutachter heranziehen? Gibt es Geräte, die über einen längeren Zeitraum den Schadstoffgehalt der Luft messen können, damit klar ist, ob der Rauch auf Dauer Gesundheitsschädlich ist oder nicht? Welche Möglichkeiten bleiben dem Mieter sonst noch das Problem zu klären?

Grüße,

gilou

Hallo,

mit Bezirksschornsteinfeger und der lokalen Umweltbehörde sind schon die möglichen Instanzen eingeschaltet.

Es bliebe noch der auf dünnen Beinen stehende Weg der Zivilklage (Unterlassung einer Besitzstörung nach §1004 BGB) aber wenn die o.g. hier schon einen „Persilschein“ ausgestellt haben, dann dürfte das ins leere gehen, denn es gibt auch den §906 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/906.html).

Viele Grüße
Lumpi

Danke für die Antwort!

In diesem Fall ist es ja so, daß wohl dem Bezirksschornsteinfeger vom Ofenbetreiber mitgeteilt wurde, daß der Ofen nur zwei Mal am Tag je 30min angeheizt wird, wodurch eine verstärkte Qualmbildung entsteht. Dem ist ja nicht so. Dies geschieht deutlich öfters.
Jetzt wird der Bezirksschornsteinfeger sich auf diese Aussage verlassen haben und wird nicht 24h lang kontrolliert haben, ob dem auch wirklich so ist.

Die Frage ist nun wie man es „Beweisen“ kann, daß es zu einer erheblicheren Rauchbelästigung kommt, als durch den Gesetzgeber erlaubt wird.
Das Umweltamt hat immer nur jemanden für ein paar Minuten vorbei geschickt, der einen Momentaufnahme erfassen konnte, nicht jedoch den wahren Gesamtumfang des vorliegenden Problems.

Das Umweltamt kann ja auch schlecht jemanden von Morgens bis Abends beim Mieter in der Wohnung abstellen, der alles tagelang dokumentiert.

Daher auch meine zweite Frage, ob es Sinn macht das ganze über spezielle Luftmessgeräte oder eine Videoaufzeichnung zu erfassen und ob mit diesen Ergebnissen das Umweltamt selbst wieder tätig werden kann.
Eine Zivilklage wäre auch hier ein gangbarer Weg für den Mieter, aber nur wenn das Fundament entsprechend solide wäre.

Grüße,

gilou