Hallo liebes Forum und Rechtsexperten!
Folgenden theoretischen Fall habe ich:
Ein Mieter wohnt in einer Wohnung im 3. Stock, dessen Wohn- sowie Schlafzimmer in einen großen Innenhof zeigen. In diesem Hof befindet sich ein orientalisches Restaurant, das einen Lehmofen betreibt.
Vor 3 Jahren wurde der Schornstein mit einem Metallrohr um ca. 5 Meter erhöht. Dies hatte wohl brandschutztechnische Gründe, da vorher mehrmals die Feuerwehr zugegen war.
Seitdem wird der Mieter aber durch den Qualm und dessen Geruch belästigt. Mehrmals täglich qualmt der Schornstein für mind. 30min sehr stark. An ein Öffnen der Fenster zum Lüften ist nicht zu denken. Aber auch wenn der Ofen „normal“ läuft, kommt es zu einer milden bis starken Geruchsbelästigung, je nachdem wie der Wind weht.
Der Schornstein befindet sich Luftlinie etwa 10 Meter von den Fenstern entfernt.
Der Mieter hat das in diesem Fall zuständige Umweltamt eingeschaltet. Mehrmals war dann ein Gutachter zugegen, der eine starke Geruchsbelästigung und Qualmbildung feststellte.
Der Ofenbetreiber wurde aufgefordert Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Diese zogen sich über ein Jahr hin.
Schlussendlich wurde ein Ventilator auf dem Schornstein angebracht, der den Qualm „zerwirbeln“ sollte, sowie eine Rauchwaschanlage installiert.
Diese Maßnahmen zeigen laut Eindruck des Mieters keine Wirkung. Die Geruchsbelästigung und der Qualmausstoß blieben auf selben Niveau.
Das Umweltamt beruft sich nun auf den Bezirksschornsteinfeger, der angibt, daß es zu maximal 2x 30min Rauchbelästigung kommen wird, wenn der Ofen angefeuert wird.
Der Vermieter hat den Eindruck, daß dies öfter der Fall ist.
Zudem beruft sich das Umweltamt auf die Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL), die eine Geruchsbelästigung zeitlich dann erheblich macht, wenn in einem Kern- und Mischgebiet zu mehr als 10 % der Jahresstunden eine stärkere Belästigung entsteht.
Auch hier hat der Vermieter subjektiv den Eindruck, daß es durchaus mehr Jahresstunden sind.
Der Vermieter ist vor allem verunsichert, da er nicht einschätzen kann, wie gesundheitsschädlich der Rauch aus einem Lehmofen auf Dauer ist. Außerdem wird es in den Sommermonaten notwendig sein, die Fenster länger offen zu lassen und somit wird der Mieter dem Rauch vermehrt ausgesetzt.
Nun meine Frage:
Was für Möglichkeiten bleiben dem Mieter außer dem Auszug aus der Wohnung, was in diesem Fall wirklich die letzte Option sein sollte?
Kann/muss der Mieter einen unabhängigen Gutachter heranziehen? Gibt es Geräte, die über einen längeren Zeitraum den Schadstoffgehalt der Luft messen können, damit klar ist, ob der Rauch auf Dauer Gesundheitsschädlich ist oder nicht? Welche Möglichkeiten bleiben dem Mieter sonst noch das Problem zu klären?
Grüße,
gilou