Rauchbelästigung auf dem Balkon beantworten ?

Folgende theorethische Annahme:

Ein Mieter raucht oft stark auf dem Balkon Pfeife. Ungefähr mind. 1 mal pro Stunde. Dies könnte zur Unzufriedenheit des direkt daneben wohnenden Nachbarn führen. Der lässt seine Unzufriedenheit dadurch freien Raum, indem dieser den rauchenden Nachbarn mit Wasser aus einer Kinderspritzpistole zudeckt.

Und nu ?

Und nu ?

Ist das die Frage die beantwortet werden sollte??

Ich würd auf die Pfeife zielen (mit dem Wasser) dann hat sich das Problem erledigt :smile:

Ein Mieter raucht oft stark auf dem Balkon Pfeife. indem dieser den
rauchenden Nachbarn mit Wasser aus einer Kinderspritzpistole
zudeckt.

Und nu ?

Das sind die üblichen „Kinderspiele“ die eintreten, wenn Menschen nicht miteinander reden (können) :wink:

Könnte ein hübscher Sicht(Rauch)schutz an den Balkon angebracht werden? Oder ein Ventilator der den Rauch wegbläst? Pflanzen halten evtl. auch einiges ab.

http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-8451/mietw…

Und nu ?

Ist das die Frage die beantwortet werden sollte??

ja, evtl. Konsequenzen des rauchenden Mitmieters…

Ich würd auf die Pfeife zielen (mit dem Wasser) dann hat sich
das Problem erledigt :smile:

könnte derartiges als Belästigung eingestuft werden ?

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Hi

Ich würd auf die Pfeife zielen (mit dem Wasser) dann hat sich
das Problem erledigt :smile:

könnte derartiges als Belästigung eingestuft werden ?

Was jetzt? Das Rauchen oder das Rumspritzen mit Wasser?

Gruß
Edith

Guten Tag,

gezieltes Rumspritzen mit Wasser

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Hallo!

gezieltes Rumspritzen mit Wasser

Als Beleidigung wohl eher nicht aber der Bespritzte könnte
Schadensersatzansprüche stellen und bei so einer Pfeife
http://www.exquisit24.de/Purisme-Pfeife-aus-Carbon.html
ist man dann schnell mal 2000,- Euro ärmer.

Viel Spaß beim Spritzen
Stefan

Erste Möglichkeit: Der belästigte Mieter könnte auf Mietminderung gegenüber dem Vermieter gehen, weil sein - des belästigten Mieters - Gebrauchsnutzen seiner Wohnung aus seiner Sicht erheblich gemindert ist. Dies wäre zu begründen - siehe unten.

Zweite Möglichkeit: der belästigte Mieter klingelt beim Belästiger und äußert seinen Wunsch nach körperlicher Unversehrtheit, da Passivrauchen bekanntlich gesundheitsschädigend ist. Es könnte im höflichen und respektvollen Dialog - jeder respektiert des anderen Bedürfnis, auch, wenn dies Rauchern bekanntlich nicht weniger schwer fällt als Nichtrauchern - geklärt werden, in bestimmten Situationen (wenn z.B. der Belästigte Besuch, insbesondere von besonders Schutzbedürftigen wie z.B. Kindern - das Rauchen auf dem Balkon unterlässt und dies entweder für die Zeit nach dem Besuch verschiebt oder in Gottes schöner Natur rauchend spazieren geht.

Dritte Möglichkeit: der Belästigte erkennt, dass 1x die Stunde Rauchen im Vergleich zu anderen Nikotinbelästigungen erheblich gering und einkalkulierbar ist und verlässt für den Zeitrahmen des Rauchens den Balkon und/oder schließt das Fenster.

Problem bei Lösung drei: wie lange dauert das Rauchen einer Pfeife? 1x die Stunde eine Zigarette wäre sicherlich kaum als zu erheblich nennen, das Paffen einer (langwierigen) Pfeife jedoch ggf. schon.

Hier wären ggf. empirische Werte zu erzielen (Zeitpunkt und -dauer des Rauchens an welchen Tagesdaten, 14 Tage protokollieren), um Lösungsansatz Nr. 1 - siehe oben - zu tätigen.

MfG,
Katharina.